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   OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07   

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OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07 (https://dejure.org/2008,11127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.07.2008 - 12 ME 389/07 (https://dejure.org/2008,11127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 12 ME 389/07 (https://dejure.org/2008,11127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen immissionsrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen wegen Denkmalschutz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 NDSchG; § 6 Abs. 1 NDSchG; § 8 S. 1 NDSchG
    Schutz eines Baudenkmals nach den Bestimmungen des Denkmalschutzes als subjektives Abwehrrecht eines Eigentümers oder Nachbarn; Erhaltungspflicht des Eigentümers eines Kulturdenkmals als Ausdruck seiner Sozialpflichtigkeit; Beeinträchtigung eines Baudenkmals durch die ...

  • Judicialis

    NDSchG § 6 Abs. 1; ; NDSchG § 8; ; VwGO § 42 Abs. 2

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Abwehrrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Windkraftanlagen und Denkmalschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schutz eines Baudenkmals nach den Bestimmungen des Denkmalschutzes als subjektives Abwehrrecht eines Eigentümers oder Nachbarn; Erhaltungspflicht des Eigentümers eines Kulturdenkmals als Ausdruck seiner Sozialpflichtigkeit; Beeinträchtigung eines Baudenkmals durch die ...

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 813 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2006 - 7 ME 62/06

    Existenz eines Anspruchs des Eigentümers eines Baudenkmals auf Verhinderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07
    Die vom Antragsteller beantragte Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Errichtung dieses Windparks wurde abgelehnt (Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade v. 28.2.2006 - 2 B 69/06 -, sowie Beschluss des vormals zuständigen 7. Senats des Nds. OVG v. 17.11.2006 - 7 ME 62/06 -).

    Der Schutz eines Baudenkmals nach den Bestimmungen des Denkmalschutzes liegt danach allein im öffentlichen Interesse und begründet kein subjektives Abwehrrecht des Einzelnen, weder des Eigentümers des Denkmals noch des Nachbarn (so bereits der 7. Senat des erkennenden Gerichts im Beschluss v. 17.11.2006 - 7 ME 62/06 -, NdsVBl.

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 12 LC 70/07

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Frage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07
    Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erfolgt eine fachliche Beratung durch das Landesamt für Denkmalpflege, das als staatliche Denkmalfachbehörde bei der Ausführung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes mitwirkt und dem insbesondere die in § 21 Satz 2 NDSchG aufgeführten Aufgaben obliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, DWW 2008, 187 - 193).

    Davon ist unberührt, dass es sich bei dem Begriff der "Beeinträchtigung" um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. dazu Senatsurteil vom 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zumutbarkeit der Erschöpfung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07
    Die gegen die ablehnenden Entscheidungen erhobene Verfassungsbeschwerde des Antragstellers wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2935/06 - nicht zur Entscheidung angenommen.

    Bereits das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2006 (- 1 BvR 2935/06 -, BauR 2007, 1212) zum östlich gelegenen "Windpark E. " darauf hingewiesen, dass der Verweis auf das Hauptsacheverfahren trotz des angeordneten Sofortvollzugs der Genehmigung der sich in der Umgebung des Denkmals befindlichen Windkraftanlagen keine endgültigen Tatsachen schaffe.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 882/06

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Baudenkmal;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07
    2007, 49 und juris, Rdnr. 11; ferner der 1. Senat im Beschluss v. 14.3.2007 - 1 ME 222/06 -, ZfBR 2007, 1192-1195, und im Urteil v. 15.5.2003 - 1 KN 69/02 -, BauR 2004, 57 - 58; ebenso z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.5.2008 - 8 A 10076/08 -, juris und VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 27.9.2007 - 3 S 882/06 -, juris; alle zitierten Entscheidungen jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 1 ME 222/06

    Bestehen eines Abwehrrechts eines Denkmaleigentümers gegen die Errichtung und den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07
    2007, 49 und juris, Rdnr. 11; ferner der 1. Senat im Beschluss v. 14.3.2007 - 1 ME 222/06 -, ZfBR 2007, 1192-1195, und im Urteil v. 15.5.2003 - 1 KN 69/02 -, BauR 2004, 57 - 58; ebenso z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.5.2008 - 8 A 10076/08 -, juris und VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 27.9.2007 - 3 S 882/06 -, juris; alle zitierten Entscheidungen jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 13.09.2005 - 26 N 04.2054
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07
    Wenngleich nach der vom Antragsteller angeführten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Bay. VGH, Beschluss vom 27.3.1992 - 26 CS 91.3589 - sowie Urteil vom 13.9.2005 - 26 N 04.2054 -, juris) der Eigentümer eines Denkmals im Einzelfall ein privates Eigentumsinteresse auf Bewahrung des Denkmals geltend machen kann, sieht der Senat jedenfalls im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keinen durchgreifenden Grund, von der bisherigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und der ganz überwiegenden sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung abzuweichen.
  • VGH Bayern, 27.03.1992 - 26 CS 91.3589
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07
    Wenngleich nach der vom Antragsteller angeführten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Bay. VGH, Beschluss vom 27.3.1992 - 26 CS 91.3589 - sowie Urteil vom 13.9.2005 - 26 N 04.2054 -, juris) der Eigentümer eines Denkmals im Einzelfall ein privates Eigentumsinteresse auf Bewahrung des Denkmals geltend machen kann, sieht der Senat jedenfalls im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keinen durchgreifenden Grund, von der bisherigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und der ganz überwiegenden sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung abzuweichen.
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2003 - 1 KN 69/02

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07
    2007, 49 und juris, Rdnr. 11; ferner der 1. Senat im Beschluss v. 14.3.2007 - 1 ME 222/06 -, ZfBR 2007, 1192-1195, und im Urteil v. 15.5.2003 - 1 KN 69/02 -, BauR 2004, 57 - 58; ebenso z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.5.2008 - 8 A 10076/08 -, juris und VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 27.9.2007 - 3 S 882/06 -, juris; alle zitierten Entscheidungen jeweils m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2008 - 8 A 10076/08

    Kein subjektives Recht auf Beachtung von Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07
    2007, 49 und juris, Rdnr. 11; ferner der 1. Senat im Beschluss v. 14.3.2007 - 1 ME 222/06 -, ZfBR 2007, 1192-1195, und im Urteil v. 15.5.2003 - 1 KN 69/02 -, BauR 2004, 57 - 58; ebenso z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.5.2008 - 8 A 10076/08 -, juris und VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 27.9.2007 - 3 S 882/06 -, juris; alle zitierten Entscheidungen jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07
    Denkmalpflege ist eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, der nur durch die Inpflichtnahme des Eigentümers des Grundstücks Rechnung getragen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 und juris, Rdnr. 81 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

    Die Beschwerde blieb erfolglos (Nds. OVG, Beschl. v. 10.7.2008 - 12 ME 389/07 -).

    Eine grundsätzliche Unvereinbarkeit der Errichtung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet mit denkmalschutzrechtlichen Belangen ist der fachlichen Stellungnahme des Landesamtes im Ergebnis damit nicht zu entnehmen, vielmehr wird die Genehmigungsfähigkeit einzelner Anlagen von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 10.8.2007 - 12 ME 389/07 -, a.a.O.).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung aus den angeführten Gründen davon ausgegangen, dass das denkmalrechtliche Beeinträchtigungsverbot nicht dem individuellen Interesse des Eigentümers an der Erhaltung seines Baudenkmals, sondern dem kulturstaatlichen Allgemeininteresse dient (vgl. Beschl. d. Sen. v. 10.7.2008 - 12 ME 389/07 -, juris; Urt. v. 1.6.2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl 2010, 1039, juris).

  • VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10

    Denkmalschutzrechtliche Bedenken eines Nachbarn gegen die Erteilung einer

    Das sei in Niedersachsen nicht der Fall (12 ME 389/07 [zu 2 B 1074/07] und 12 KN 11/07 [zur RROP-Vorrangfläche in H.]).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung aus den angeführten Gründen davon ausgegangen, dass das denkmalrechtliche Beeinträchtigungsverbot nicht dem individuellen Interesse des Eigentümers an der Erhaltung seines Baudenkmals, sondern dem kulturstaatlichen Allgemeininteresse dient (vgl. Beschluss des Senats vom 10. Juli 2008 - 12 ME 389/07 -, juris; Urteil vom 1. Juni 2010 - 12 LB 31/07 -, DVBl 2010, 1039, juris).

    Eine grundsätzliche Unvereinbarkeit der Errichtung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet mit denkmalschutzrechtlichen Belangen ist der fachlichen Stellungnahme des Landesamtes im Ergebnis damit nicht zu entnehmen, vielmehr wird die Genehmigungsfähigkeit einzelner Anlagen von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 10.8.2007 - 12 ME 389/07 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15

    Baudenkmal; erhebliche Beeinträchtigung; Denkmal; Denkmalschutz; Drittschutz;

    Diese Anlagen sind nach einem von dem Kläger ohne Erfolg geführten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. VG Stade, Beschl. v. 25.10.2007 - 2 B 1074/07 - und Nds. OVG, Beschl. v. 10.7.2008 - 12 ME 389/07 -) inzwischen entsprechend den Genehmigungen errichtet worden.
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 12 LB 31/07

    Nachbarklage wegen Erteilung einer einfachen Baugenehmigung trotz

    Soweit das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, der von der Klägerin geltend gemachte Belang des Denkmalschutzes diene allein dem öffentlichen Interesse und vermöge deshalb keinen drittschützenden Charakter zugunsten der Klägerin zu entfalten, hat sich die Vorinstanz auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts befunden (vgl. nur Nds. OVG, Urt. v. 15.5.2003 - 1 KN 69/02 -, BauR 2004, 57; Beschl. v. 17.11.2006 - 7 ME 62/06 -, NdsVBl. 2007, 49; Beschl. v. 14.3.2007 - 1 ME 222/06 -, ZfBR 2007, 1192; Beschl. v. 10.7.2008 - 12 ME 389/07 -, juris), die wiederum im Einklang mit der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung stand (vgl. insoweit Rechtsprechungsnachweise im Urt. d. BVerwG v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347).

    Bei einer Zusammenschau mit weiteren Bestimmungen im NDSchG wurde das denkmalrechtliche Beeinträchtigungsverbot bisher vom Senat als nicht dem individuellen Interesse des Eigentümers an der Erhaltung des Baudenkmals dienend, sondern allein im kulturstaatlichen Allgemeininteresse stehend angesehen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 10.7.2008, a. a. O).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die

    Bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes des Antragstellers im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum "Windpark L." hat der Senat ausgeführt, dass Denkmale im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse des Denkmaleigentümers zu erhalten sind (vgl. Senatsbeschl. v. 10.6.2008 - 12 ME 389/07 -, juris).

    Eine grundsätzliche Unvereinbarkeit der Errichtung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet mit denkmalschutzrechtlichen Belangen ist der fachlichen Stellungnahme des Landesamtes im Ergebnis damit nicht zu entnehmen, vielmehr wird die Genehmigungsfähigkeit einzelner Anlagen von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 10.8.2007 - 12 ME 389/07 -, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 03.11.2016 - 2 A 96/15

    Baugenehmigung; Denkmalschutz; Drittschutz; erhebliche Beeinträchtigung; Treu und

    Aus den angeführten Gründen ist davon auszugehen, dass das denkmalrechtliche Beeinträchtigungsverbot nicht dem individuellen Interesse des Eigentümers an der Erhaltung seines Baudenkmals, sondern dem kulturstaatlichen Allgemeininteresse dient (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2008 - 12 ME 389/07 - dasselbe, Urt. v. 01.06.2010 - 12 LB 31/07 -, jeweils zit. n. Juris).
  • VG Göttingen, 13.10.2016 - 2 A 259/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (so z. B. Urt. v. 30.10.1995 - 6 L 2747/94 -, juris; Urt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, juris; Beschl. v. 10.07.2008 - 12 ME 389/07 -, juris; Urt. v. 23.08.2012 - 12 LB 170/11 -, juris; Urt. v. 15.07.2014 - 1 LB 133/13 -, juris) ist die Frage, ob ein Eingriff in ein Kulturdenkmal dessen Denkmalwert beeinträchtigt, nicht wie das bauordnungsrechtliche Verunstaltungsverbot nach dem Urteil des für ästhetische Eindrücke offenen, sog. gebildeten Durchschnittsmenschen, sondern nach dem Urteil eines sachverständigen Betrachters, dessen Maßstab von einem breiten Kreis von Sachverständigen getragen wird, zu beantworten.
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