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   OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 12 ME 53/06   

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https://dejure.org/2006,7994
OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 12 ME 53/06 (https://dejure.org/2006,7994)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.03.2006 - 12 ME 53/06 (https://dejure.org/2006,7994)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. März 2006 - 12 ME 53/06 (https://dejure.org/2006,7994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung bei Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse E

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 StVG; § 46 FeV; Art. 3 Abs. 1 GG
    Berücksichtigung der Fahrerlaubnisklasse E bei der Festsetzung des Streitwertes für eine Rechtsstreitigkeit um die Entziehung der Fahrerlaubnis; Erfordernis des Nachweises einer dauerhaften Abstinenz als Voraussetzung der Wiedererlangung der Fahreignung nach dem Konsum ...

  • archive.org
  • Judicialis

    GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 53 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Konsum harter Drogen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen führt auch ohne Verkehrsteilnahme zur Fahrungeeignetheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Fahrerlaubnisklasse E bei der Festsetzung des Streitwertes für eine Rechtsstreitigkeit um die Entziehung der Fahrerlaubnis; Erfordernis des Nachweises einer dauerhaften Abstinenz als Voraussetzung der Wiedererlangung der Fahreignung nach dem Konsum ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 12 ME 53/06
    Auch trifft zur Überzeugung des Senats die von dem Verwaltungsgericht unter Verweis auf einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.11.2004 - 10 S 2182/04 -, zfs. 2005, 158 f.) vertretene Auffassung zu, dass der Konsum von sog. harten Drogen bereits deshalb anders zu behandeln ist als der Konsum von Alkohol, weil die Stoffe eine nicht vergleichbare Wirkungsweise haben.
  • VG Göttingen, 22.11.2005 - 1 B 241/05

    Auffangstreitwert; Bemessung des Streitwertes; Entzug der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 12 ME 53/06
    Obwohl der Senat die Bedenken gegen eine Streitwerterhöhung für die Klasse E, die in dem von dem Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen (vom 22.11.2005 - 1 B 241/05 -) enthalten sind, gut nachvollziehen kann, hält er an seiner insoweit abweichenden Streitwertpraxis, für die gleichfalls gute, in dem Beschluss des Senats vom 7. Juni 2005 benannte Gründe sprechen, fest (so bereits in Auseinandersetzung mit der abweichenden Ansicht des VG Göttingen: Beschluss des Senats vom 17.1.2006 - 12 ME 534/05 -, S. 5 BA).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2003 - 12 ME 172/03

    Amphetamin; Droge; Drogenkonsum; Ecstasy; Eignung; einmaliger Konsum; Entziehung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 12 ME 53/06
    Unabhängig hiervon hat das Verwaltungsgericht in seiner sorgfältig begründeten Entscheidung die Maßstäbe der ständigen Rechtsprechung des Senats zum regelmäßigen Ausschluss der Kraftfahreignung bereits beim einmaligen Konsum von sog. harten Drogen (vgl. nur: Beschlüsse vom 16.6.2003 - 12 ME 172/03 -, DAR 2003, 432 f = VKBl.
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2005 - 12 OA 81/05

    Bedeutung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 7. / 8.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 12 ME 53/06
    Nach der neueren Streitwertpraxis des Senats (zusammenfassend: Beschluss des Senats vom 7.6.2005 - 12 OA 81/05 -, VKBl. 2005, 624) ist zunächst der nach dem Streitwertkatalog einschlägige Wert für die höchste der in Streit befindlichen Fahrerlaubnisklassen in Ansatz zu bringen.
  • OVG Niedersachsen, 19.11.2004 - 12 ME 404/04

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 12 ME 53/06
    2003, 415 f. und vom 19.11.2004 - 12 ME 404/04 -, VKBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2015 - 16 B 656/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von Amphetaminen

    OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 1 B 191/08 -, juris, Rn. 3; Nds. OVG, Beschluss vom 8. März 2006 - 12 ME 53/06 -, Blutalkohol 43 (2006), 513 = juris, Rn. 5; Hamb. OVG, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 3 Bs 300/06 -, VRS 112 (2007), 308 = juris, Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29. Februar 2007.
  • VG Oldenburg, 21.08.2019 - 7 B 2289/19

    Beigebrauch; Entziehung der Fahrerlaubnis; Heroin; Methadon;

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (VGH München, Beschl. v. 5. Februar 2018 - 11 ZB 17.2069 - juris, Rn. 10; OVG Münster, Beschl. v. 23. Juli 2015 - 16 B 656/15 - juris, Rn. 5; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 8. März 2006 - 12 ME 53/06 - juris, Rn. 5).
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