Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 12 ME 78/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20744
OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 12 ME 78/04 (https://dejure.org/2004,20744)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2004 - 12 ME 78/04 (https://dejure.org/2004,20744)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. April 2004 - 12 ME 78/04 (https://dejure.org/2004,20744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,20744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Autismustherapie als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 39 BSHG; § 40 Abs 1 S 1 Nr 4 BSHG; § 40 Abs 1 S 1 Nr 8 BSHG; § 43 Abs 2 S 1 Nr 2 BSHG; § 12 Nr 1 BSHG
    Autismus; Eingliederungshilfe; erweiterte Hilfe; Gemeinschaft; Schulbildung; Teilhabe; Therapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LB 316/02

    Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Petö-Therapie für ein behindertes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 12 ME 78/04
    Denn nach den Grundsätzen des von dem Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht herangezogenen Beschlusses des erkennenden Senats vom 17. Dezember 2002 (- 12 ME 657/02 -, FEVS 55, 80 ff.) genügt es für die Annahme einer Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, die Kosten einer Autismustherapie als Eingliederungshilfeleistung auf der Grundlage der §§ 39, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BSHG, 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-Verordnung zu übernehmen, wenn diese Therapie als heilpädagogische Maßnahme erforderlich und geeignet ist, den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht in dem Sinne zu erleichtern, dass das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche in die Lage versetzt wird, die Schule erfolgreicher zu besuchen (ebenso: VG Oldenburg, Urt. v. 25.11.2003 - 13 A 2111/02 - für eine vergleichbare Fallgestaltung im Hinblick auf eine sog. Petö-Therapie auch der 4. Senat des erkennenden Gerichts: Urt. v. 11.10.2000 - 4 L 6857/99 -, insoweit durch das im Revisionsverfahren ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.5.2002 - BVerwG 5 C 36.01 -, ZFSH/SGB 2002, 602 ff. unbeanstandet, und sodann: Urt. v. 22.1.2003 - 4 LB 316/02 -).

    Weiterhin muss auch der Gesichtspunkt einer etwaigen Überforderung des behinderten Kindes oder Jugendlichen durch mehrere Therapieformen Berücksichtigung finden (vgl. dazu: 4. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 22.1.2003 - 4 LB 316/02 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 12 ME 78/04
    Das Antragserfordernis ist jedoch auch dann erfüllt, wenn ein ausdrücklicher Antrag zwar nicht gestellt ist, sich das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers aber eindeutig aus den Darlegungen zur Begründung der Beschwerde entnehmen lässt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 1.7.2002 - 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388 ff.; Hamb. OVG, Beschl. v. 3.12.2002 - 3 Bs 253/02 -, NordÖR 2003, 303 ff.; wohl nur im Ansatz, nicht unbedingt im Ergebnis restriktiver: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.4.2002 - 7 F 653/02 -, NVwZ 2002, 883 f.; Hess. VGH, Beschl. v. 25.9.2002 - 12 TG 2216/02.A -, InfAuslR 2003, 281 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 12 ME 78/04
    Das Antragserfordernis ist jedoch auch dann erfüllt, wenn ein ausdrücklicher Antrag zwar nicht gestellt ist, sich das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers aber eindeutig aus den Darlegungen zur Begründung der Beschwerde entnehmen lässt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 1.7.2002 - 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388 ff.; Hamb. OVG, Beschl. v. 3.12.2002 - 3 Bs 253/02 -, NordÖR 2003, 303 ff.; wohl nur im Ansatz, nicht unbedingt im Ergebnis restriktiver: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.4.2002 - 7 F 653/02 -, NVwZ 2002, 883 f.; Hess. VGH, Beschl. v. 25.9.2002 - 12 TG 2216/02.A -, InfAuslR 2003, 281 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02

    Asperger-Syndrom; Autismustherapie; Behinderter; Eingliederungshilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 12 ME 78/04
    Denn nach den Grundsätzen des von dem Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht herangezogenen Beschlusses des erkennenden Senats vom 17. Dezember 2002 (- 12 ME 657/02 -, FEVS 55, 80 ff.) genügt es für die Annahme einer Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, die Kosten einer Autismustherapie als Eingliederungshilfeleistung auf der Grundlage der §§ 39, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BSHG, 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-Verordnung zu übernehmen, wenn diese Therapie als heilpädagogische Maßnahme erforderlich und geeignet ist, den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht in dem Sinne zu erleichtern, dass das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche in die Lage versetzt wird, die Schule erfolgreicher zu besuchen (ebenso: VG Oldenburg, Urt. v. 25.11.2003 - 13 A 2111/02 - für eine vergleichbare Fallgestaltung im Hinblick auf eine sog. Petö-Therapie auch der 4. Senat des erkennenden Gerichts: Urt. v. 11.10.2000 - 4 L 6857/99 -, insoweit durch das im Revisionsverfahren ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.5.2002 - BVerwG 5 C 36.01 -, ZFSH/SGB 2002, 602 ff. unbeanstandet, und sodann: Urt. v. 22.1.2003 - 4 LB 316/02 -).
  • VGH Hessen, 25.09.2002 - 12 TG 2216/02

    Beschwerde: bestimmter Antrag erforderlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 12 ME 78/04
    Das Antragserfordernis ist jedoch auch dann erfüllt, wenn ein ausdrücklicher Antrag zwar nicht gestellt ist, sich das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers aber eindeutig aus den Darlegungen zur Begründung der Beschwerde entnehmen lässt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 1.7.2002 - 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388 ff.; Hamb. OVG, Beschl. v. 3.12.2002 - 3 Bs 253/02 -, NordÖR 2003, 303 ff.; wohl nur im Ansatz, nicht unbedingt im Ergebnis restriktiver: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.4.2002 - 7 F 653/02 -, NVwZ 2002, 883 f.; Hess. VGH, Beschl. v. 25.9.2002 - 12 TG 2216/02.A -, InfAuslR 2003, 281 ff.).
  • VG Oldenburg, 25.11.2003 - 13 A 2111/02

    Aufbringung der Kosten; Autismustherapie; Beitrag; erweiterte Hilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 12 ME 78/04
    Denn nach den Grundsätzen des von dem Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht herangezogenen Beschlusses des erkennenden Senats vom 17. Dezember 2002 (- 12 ME 657/02 -, FEVS 55, 80 ff.) genügt es für die Annahme einer Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, die Kosten einer Autismustherapie als Eingliederungshilfeleistung auf der Grundlage der §§ 39, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BSHG, 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-Verordnung zu übernehmen, wenn diese Therapie als heilpädagogische Maßnahme erforderlich und geeignet ist, den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht in dem Sinne zu erleichtern, dass das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche in die Lage versetzt wird, die Schule erfolgreicher zu besuchen (ebenso: VG Oldenburg, Urt. v. 25.11.2003 - 13 A 2111/02 - für eine vergleichbare Fallgestaltung im Hinblick auf eine sog. Petö-Therapie auch der 4. Senat des erkennenden Gerichts: Urt. v. 11.10.2000 - 4 L 6857/99 -, insoweit durch das im Revisionsverfahren ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.5.2002 - BVerwG 5 C 36.01 -, ZFSH/SGB 2002, 602 ff. unbeanstandet, und sodann: Urt. v. 22.1.2003 - 4 LB 316/02 -).
  • OVG Hamburg, 03.12.2002 - 3 Bs 253/02

    Besitz von Cannabis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 12 ME 78/04
    Das Antragserfordernis ist jedoch auch dann erfüllt, wenn ein ausdrücklicher Antrag zwar nicht gestellt ist, sich das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers aber eindeutig aus den Darlegungen zur Begründung der Beschwerde entnehmen lässt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 1.7.2002 - 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388 ff.; Hamb. OVG, Beschl. v. 3.12.2002 - 3 Bs 253/02 -, NordÖR 2003, 303 ff.; wohl nur im Ansatz, nicht unbedingt im Ergebnis restriktiver: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.4.2002 - 7 F 653/02 -, NVwZ 2002, 883 f.; Hess. VGH, Beschl. v. 25.9.2002 - 12 TG 2216/02.A -, InfAuslR 2003, 281 ff.).
  • BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 36.01

    Eingliederungshilfe, heilpädagogische Maßnahmen als Teil der - im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 12 ME 78/04
    Denn nach den Grundsätzen des von dem Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht herangezogenen Beschlusses des erkennenden Senats vom 17. Dezember 2002 (- 12 ME 657/02 -, FEVS 55, 80 ff.) genügt es für die Annahme einer Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, die Kosten einer Autismustherapie als Eingliederungshilfeleistung auf der Grundlage der §§ 39, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BSHG, 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-Verordnung zu übernehmen, wenn diese Therapie als heilpädagogische Maßnahme erforderlich und geeignet ist, den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht in dem Sinne zu erleichtern, dass das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche in die Lage versetzt wird, die Schule erfolgreicher zu besuchen (ebenso: VG Oldenburg, Urt. v. 25.11.2003 - 13 A 2111/02 - für eine vergleichbare Fallgestaltung im Hinblick auf eine sog. Petö-Therapie auch der 4. Senat des erkennenden Gerichts: Urt. v. 11.10.2000 - 4 L 6857/99 -, insoweit durch das im Revisionsverfahren ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.5.2002 - BVerwG 5 C 36.01 -, ZFSH/SGB 2002, 602 ff. unbeanstandet, und sodann: Urt. v. 22.1.2003 - 4 LB 316/02 -).
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Hierbei steht nicht schon die Art der begehrten Leistung der Gewährung von Eingliederungshilfe entgegen, da insoweit alle Maßnahmen in Betracht kommen, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern (BVerwG Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 zu der Übernahme notwendiger Beförderungskosten zum Besuch einer Sonderschule für Behinderte; BVerwG, Beschluss vom 2. September 2003 - 5 B 259/02 zur Kostenübernahme für einen schulbegleitenden Integrationshelfer; OVG Niedersachsen, Urteil vom 19. April 2004 - 12 ME 78/04 = SAR 2004, 98 zur Autismustherapie; VG Hamburg, Urteil vom 24. September 2004 - 13 K 1721/03, hierzu Gagel in jurisPR-SozR 11/2008 Anm 1 zu einer "gastweisen Unterbringung" ; OVG Niedersachsen, Urteil vom 19. März 2003 - 4 LB 111/02 = NDV-RD 2003, 81 und VGH Baden Württemberg, Urteil vom 14. Februar 1990 - 6 S 1797/88 = FEVS 41, 119 jeweils zur Betreuung in einer Internatsschule im Ausland).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2013 - L 8 SO 241/13

    Übernahme der Kosten einer ambulanten Autismus-Therapie im Wege der

    Danach kann z.B. eine Verpflichtung zur Übernahme einer Autismus-Therapie durch den Sozialhilfeträger im Rahmen einer Leistung zur Schulbildung in Betracht kommen, wenn die Therapie als heilpädagogische Maßnahme erforderlich und geeignet ist, den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht in dem Sinne zu erleichtern, dass das betroffene Kind in die Lage versetzt wird, die Schule erfolgreich zu besuchen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. April 2004, 12 ME 78/04, juris Rdnr. 7 mwN).
  • VG Göttingen, 09.02.2006 - 2 A 351/04

    Eingliederungshilfe; Lovaas; TEACCH; Geeignetheit; Erforderlichkeit

    Diese Vorschriften gehen bei, wie hier in Rede stehenden, heilpädagogischen Maßnahmen für autistische Kinder den Regelungen des SGB VIII vor (BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 5 C 26.98 -, BVerwGE 109, 325, 329; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.12.2002 - 12 ME 657/02 -, FEVS 55, 80; Beschluss vom 19.04.2004 - 12 ME 78/04 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. Oberverwaltungsgerichts).

    Es handelt sich um eine Mussleistung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.12.2002, a.a.O.; Beschluss vom 19.04.2004, a.a.O.).

  • SG Stuttgart, 26.11.2008 - S 20 SO 8202/07

    Übernahme der Kosten für eine ambulante heilpädagogische Übungsbehandlung;

    Ist im Einzelfall - wie vorliegend - nur eine konkrete Leistung geeignet, das jeweilige Eingliederungsziel zu erreichen, dann ist das Ermessen nach Auffassung der Kammer "auf Null" reduziert (vgl. Bieritz-Harder, in: LPK-SGB XII, a.a.O., Rndnr. 67; OVG Niedersachsen v. 19.04.2004, 12 ME 78/04; offen: LSG Baden-Württemberg v. 08.07.2008, L 2 SO 1990/08 ER-B m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht