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   OVG Niedersachsen, 30.03.2004 - 12 ME 90/04   

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https://dejure.org/2004,11367
OVG Niedersachsen, 30.03.2004 - 12 ME 90/04 (https://dejure.org/2004,11367)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.03.2004 - 12 ME 90/04 (https://dejure.org/2004,11367)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. März 2004 - 12 ME 90/04 (https://dejure.org/2004,11367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • blutalkohol PDF, S. 637

    Voraussetzungen für Anordnung einer MPU nach § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; FeV § 14 Abs. 1 S. 4
    Straßenverkehrsrecht: Voraussetzungen einer Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Drogenkonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Drogenscreening - Gelegentlicher Cannabis-Konsum während des Screeningszeitraums

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2004 - 12 ME 90/04
    Diese Vorschrift trägt der in der Fahrerlaubnis-Verordnung angelegten grundlegenden Unterscheidung Rechnung, derzufolge allein die regelmäßige Einnahme von Cannabis ohne weiteres zum Ausschluss der Fahreignung führt, wogegen ein solches Ergebnis bei einer nur gelegentlichen Einnahme von Cannabis nur dann angenommen werden kann, wenn eine unzureichende Trennung von Konsum und Fahren bzw. ein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, eine Störung der Persönlichkeit oder ein Kontrollverlust gegeben sind (Nr. 9.2.1 und Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV, zu dieser grundlegenden Unterscheidung auch: BVerfG, Beschl. v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378, 2379 f).

    In diese Richtung gehend hat der Senat etwa das jugendliche Alter eines Drogenkonsumenten als weitere Eignungszweifel begründende Tatsache im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV anerkannt (Beschl. v. 15.11.2002 - 12 ME 700/02 -, zfs 2003, 322 f. = VkBL 2002, 847 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 20.6.2002, a.a.O., 2379 und eine mögliche chronische Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit).

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 12 ME 700/02

    Alter; Anordnung; Beibringung; Cannabis; Cannabiskonsum; Drogen; Eignung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2004 - 12 ME 90/04
    In diese Richtung gehend hat der Senat etwa das jugendliche Alter eines Drogenkonsumenten als weitere Eignungszweifel begründende Tatsache im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV anerkannt (Beschl. v. 15.11.2002 - 12 ME 700/02 -, zfs 2003, 322 f. = VkBL 2002, 847 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 20.6.2002, a.a.O., 2379 und eine mögliche chronische Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit).
  • OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00

    Medizinisch-psychologisches Gutachten wegen Cannabis-Konsums eines Kraftfahrers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2004 - 12 ME 90/04
    Darüber hinaus wird in der Rechtsprechung vertreten, dass weitere Tatsachen im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV nicht nur die in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung ausdrücklich aufgeführten fahreignungsrelevanten Tatsachen seien, die dortige Aufzählung also nicht abschließend sei (BayVGH, Beschl. v. 3.9.2002 - 11 CS 02.1082 -, zfs 2003, 429, 431; wohl auch: OVG Bremen, Beschl. v. 6.3.2000 - 1 B 61/00 -, NordÖR 2000, 324f; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl.2003, § 14 FeV, Rn. 4).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2004 - 12 ME 90/04
    Die noch im Widerspruchsverfahren befindliche Fahrerlaubnisentziehungsverfügung vom 4. November 2003 ist deshalb nach jetzigem Erkenntnisstand auf der Grundlage der §§ 46 Abs. 1 und 3, 11 Abs. 8 FeV als rechtmäßig anzusehen (vgl. zur möglichen Modifizierung der Begründung einer noch im Verwaltungsverfahren befindlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfügung: BVerwG, Urt. v. 5.7.2001 - BVerwG 3 C 13/01 -, NJW 2002, 78, 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2004 - 12 ME 90/04
    Ausreichend sind in jedem Fall hinreichend konkrete Verdachtsmomente für das Vorliegen solcher zusätzlichen Umstände (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse v. 4.7.2003 - 10 S 2270/02 - u. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2003 - 10 S 2270/02

    Gelegentlicher Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung - Weigerung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2004 - 12 ME 90/04
    Ausreichend sind in jedem Fall hinreichend konkrete Verdachtsmomente für das Vorliegen solcher zusätzlichen Umstände (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse v. 4.7.2003 - 10 S 2270/02 - u. v. 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -).
  • VGH Bayern, 03.09.2002 - 11 CS 02.1082

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel, Regelmäßiger Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.2004 - 12 ME 90/04
    Darüber hinaus wird in der Rechtsprechung vertreten, dass weitere Tatsachen im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV nicht nur die in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung ausdrücklich aufgeführten fahreignungsrelevanten Tatsachen seien, die dortige Aufzählung also nicht abschließend sei (BayVGH, Beschl. v. 3.9.2002 - 11 CS 02.1082 -, zfs 2003, 429, 431; wohl auch: OVG Bremen, Beschl. v. 6.3.2000 - 1 B 61/00 -, NordÖR 2000, 324f; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl.2003, § 14 FeV, Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2013 - 12 LA 287/12

    Aufforderung von Jugendlichen zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens bei

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass es in der Vergangenheit Fälle gegeben hat, in denen er bei (gelegentlichem) Cannabiskonsum und der "Zusatztatsache" des jugendlichen Alters des Drogenkonsumenten eine Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens für gerechtfertigt gehalten hat (Beschl. v. 30.3.2004 - 12 ME 90/04 -, Blutalkohol 41, 563, juris, u. v. 15.11.2002 - 12 ME 700/02 -, Blutalkohol 40, 171, juris; vgl. dazu andererseits auch Bay. VGH, Beschl. v. 13.5.2005 - 11 CS 05.77 -, juris; VG Oldenburg, Beschl. v. 5.8.2008 - 7 B 2074/08 -, ZfSch 2008, 597, juris; s. auch VG Augsburg, Urt. v. 6.10.2005 - Au 3 S 05.949 -, juris; Zwerger, DAR 2005, 431, 436; Berr/Krause/Sachs, Drogen im Straßenverkehr, 2007, Rdn. 1105; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 14 FeV Rdn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2006 - 12 ME 274/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des regelmäßigen Konsums von Cannabis;

    Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller auch nach dem anberaumten Drogenscreening noch Cannabis konsumiert und dadurch zum Ausdruck gebracht haben könnte, auf die Einnahme von Cannabis - als regelmäßiger Konsument - nicht verzichten zu können (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Beschluss des Senats vom 30.3.2004 - 12 ME 90/04 -, Blutalkohol 41, 563) liegen entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht vor.
  • VG Augsburg, 10.01.2006 - Au 3 K 05.407

    Straßenverkehrsrecht: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Gelegentlicher

    Der Kreis dieser Tatsachen ist nicht auf solche im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung beschränkt (vgl. BayVGH vom 3.9.2002 - 11 CS 02.1082; NdsOVG vom 30.3.2004 - 12 ME 90/04; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, RdNr. 5 zu § 14 FeV ).
  • VG Braunschweig, 08.06.2004 - 6 B 229/04

    Cannabis; Entziehung; Fahrerlaubnis; Gutachten; medizinisch-psychologisches

    Es genügt, wenn hinreichend konkrete Verdachtsmomente für das Vorliegen solcher zusätzlicher Umstände sprechen (Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 30.03.2004 - 12 ME 90/04 -).
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