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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 12 N 222.18   

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https://dejure.org/2019,26279
OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 12 N 222.18 (https://dejure.org/2019,26279)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.06.2019 - 12 N 222.18 (https://dejure.org/2019,26279)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juni 2019 - 12 N 222.18 (https://dejure.org/2019,26279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 850c ZPO, § 68 AufenthG 2004, § 36 Abs 2 AufenthG 2004, § 28 Abs 4 AufenthG 2004
    Aufenthaltserlaubnis für Familiennachzug wegen familiärer Lebenshilfe

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 850c ZPO, § 124 Abs 2 VwGO, § 68 AufenthG, § 36 Abs 2 AufenthG, § 28 Abs 4 AufenthG, § 850k ZPO, § 124a Abs 4 VwGO
    Familiennachzug zu Deutschem; sonstiger Familienangehöriger; indische Mutter; familiäre Lebenshilfe; Beistand durch in Indien lebende Tochter; Lebensunterhalt; Verpflichtungserklärung; Bonitätsprüfung; Selbstständiger; Kindergeld; Pfändungsfreigrenze; Pfändungsschutz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 12 N 222.18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642, juris Rn. 11 und vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163, juris Rn. 15), soweit das Urteil nicht im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 12 N 222.18
    aa) Das stellt zunächst den rechtlichen Ansatz des Verwaltungsgerichts nicht in Frage, der Klägerin könne als sonstiger Familienangehöriger eines Deutschen gemäß § 28 Abs. 4 AufenthG auf der Grundlage von § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG nur eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist und eine solche außergewöhnliche Härte nur dann gegeben ist, wenn der schutzbedürftige Familienangehörige kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 10.12 - BVerwGE 146, 198, juris Rn. 12, 37 ff.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 12 N 222.18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642, juris Rn. 11 und vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163, juris Rn. 15), soweit das Urteil nicht im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2012 - 2 B 10.11

    Außergewöhnliche Härte; Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 12 N 222.18
    Danach ist für eine Hinzurechnung des Kindergeldes zu dem von dem Sohn der Klägerin erzielten pfändbaren Einkommen gemäß § 850e Nr. 2a Satz 3 ZPO kein Raum (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2012 - OVG 2 B 10.11 - juris Rn. 47).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 12 N 222.18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642, juris Rn. 11 und vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163, juris Rn. 15), soweit das Urteil nicht im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542, juris Rn. 9).
  • VG Berlin, 23.01.2024 - 21 K 526.22

    Visumserteilung zum Familiennachzug: Prognose über die Lebensunterhaltssicherung

    Zwar können auch freiwillige Leistungen Dritter zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2019 - OVG 12 N 222.18 - juris, Rn. 9).
  • VG Berlin, 13.01.2020 - 34 K 304.18

    Erteilung eines Visums zum Nachzug zum ausländischen Ehegatten

    Ebenso wenig liegt bislang eine den Anforderungen des § 68 AufenthG genügende Verpflichtungserklärung von Herrn B... und Frau S... (oder anderer Dritter) vor, wonach sich diese den zuständigen Behörden gegenüber verpflichten, die Kosten für den Lebensunterhalt der Klägerin zu tragen; um Berücksichtigung finden zu können, wäre eine solche Verpflichtungserklärung auch unter Beachtung der Vollstreckbarkeit und dafür geltender gesetzlicher Einschränkungen auf ihre Belastbarkeit zu prüfen (Bonitätsprüfung der Verpflichtungsgeber; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 10/12 -, juris Rn. 28 ff. = NVwZ 2013, 1339; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2019 - OVG 12 N 222.18 -, juris Rn. 9).
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