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LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2022 - 12 Ns 513 Js 393/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Gwerblicher Zweck, Tabaksteuer, Tabaksteuerhinterziehung
- BAYERN | RECHT
TabStG § 23 Abs. 1 Satz 1; TabStV § 39 Abs. 2; AO §§ ... 369, 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4; TabStG § 1 Abs. 1, 2 Nr. 2 Buchstabe a, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 7, § 22 Abs. 1, 2, § 23 Abs. 1; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 1, § 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 und Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1,; StGB § 53
Verkürzung von Tabaksteuer - gewerbliche Zwecke iSd § 23 Abs. 1 S. 1 TabStG - rewis.io
Angeklagte, Freiheitsstrafe, Angeklagten, Eigenkonsum, Wohnung, Eigenbedarf, Gesamtfreiheitsstrafe, Verfahren, Strafrahmen, Anklage, Strafkammer, Mutter, Ware, Festsetzung, gewerbliche Zwecke, Unter Druck
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Gewerbliche Zwecke” i.S. des TabStG? - "Gewerblich” ist nicht "gewerbsmäßig”
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 15.12.2021 - 47 Ls 513 Js 393/18
- LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2022 - 12 Ns 513 Js 393/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.01.2019 - 1 StR 475/18
Verwerfung eines Revision als unbegründet; Schätzung des Kleinverkaufspreises für …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2022 - 12 Ns 513 Js 393/18
Der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass eine Festsetzung des KVP durch die Steuerverwaltung im Strafverfahren nicht ungeprüft übernommen werden darf (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 1 StR 475/18, juris).Das hält die Kammer insgesamt für lebensnah; sie war jedenfalls nicht gehalten, eine dem Angeklagten möglichst günstige Schätzung vorzunehmen (BGH…, Beschluss vom 20. November 2008 - 1 StR 546/08, juris Rn. 11), zumal ihn dies im Ergebnis nicht entlastet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 1 StR 475/18, juris a.E.;… Beschluss vom 20. November 2008 - 1 StR 546/08, juris Rn. 9).
- BGH, 11.03.2021 - 1 StR 521/20
Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der Höhe der hinterzogenen Steuer: …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2022 - 12 Ns 513 Js 393/18
Die Kammer war befugt und verpflichtet, die verkürzte Steuer zu schätzen, weil die Tatsache, dass bei acht Gelegenheiten je ein Steuertatbestand erfüllt wurde, wie ausgeführt, zweifelsfrei feststand, das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen aber mit Unsicherheiten belastet blieb (BGH…, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 StR 484/21, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 StR 521/20, juris Rn. 11, je m.w.N.).Andererseits sind Schätzungen anhand von Verwaltungsvorschriften in anderen Fällen durchaus zulässig (zur Richtsatzsammlung vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 StR 521/20, juris Rn. 14, m.w.N.).
- LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2019 - 18 Qs 51/18
Schmuggelprivileg in Fällen des "Kleinschmuggels" von Zigaretten
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2022 - 12 Ns 513 Js 393/18
Zudem wurde bei dieser Schätzung - was eine andere Strafkammer im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bereits kritisch angemerkt hat (LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 15. Mai 2019 - 18 Qs 51/18, juris Rn. 21) - der Eigenkonsum des Angeklagten nicht berücksichtigt. - BGH, 20.11.2008 - 1 StR 546/08
Steuerhehlerei (Zigarettenschmuggel; Strafzumessung); Schätzung im …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2022 - 12 Ns 513 Js 393/18
Das hält die Kammer insgesamt für lebensnah; sie war jedenfalls nicht gehalten, eine dem Angeklagten möglichst günstige Schätzung vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 20. November 2008 - 1 StR 546/08, juris Rn. 11), zumal ihn dies im Ergebnis nicht entlastet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 1 StR 475/18, juris a.E.; Beschluss vom 20. November 2008 - 1 StR 546/08, juris Rn. 9). - BGH, 10.02.2022 - 1 StR 484/21
Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenenen Steuer: erforderliche …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2022 - 12 Ns 513 Js 393/18
Die Kammer war befugt und verpflichtet, die verkürzte Steuer zu schätzen, weil die Tatsache, dass bei acht Gelegenheiten je ein Steuertatbestand erfüllt wurde, wie ausgeführt, zweifelsfrei feststand, das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen aber mit Unsicherheiten belastet blieb (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 StR 484/21, juris Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 StR 521/20, juris Rn. 11, je m.w.N.).