Rechtsprechung
LG Bochum, 10.11.2009 - 12 O 106/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,50588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Bochum, 10.11.2009 - 12 O 106/09
- OLG Hamm, 04.05.2010 - 4 U 12/10
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 04.05.2010 - 4 U 12/10
Die Kosten des Abschlussschreibens
Der Kläger beantragt, den Beklagten und Berufungsbeklagten unter Aufhebung des am 10.11.2009 verkündeten Urteils des Landgerichts Bochum, Az. I-12 O 106/09 zu verurteilen, den Kläger und Berufungsläger von der Forderung der Rechtsanwälte M in Höhe von 626, 40 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit durch Zahlung an die Rechtsanwälte M freizustellen.