Rechtsprechung
LG Krefeld, 22.01.2008 - 12 O 114/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz zwischen zwei britischen Unternehmen wegen des Verlustes von Computerbildschirmen auf einem Transport von Großbritannien nach Deutschland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 22.01.2008 - 12 O 114/06
- OLG Düsseldorf, 27.07.2011 - 18 U 81/08
- BGH, 25.10.2012 - I ZR 167/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 27.09.2005 - 3 U 143/02
Transportrecht - Autonome Auslegung der CMR; Spedition zu festen Kosten als …
Auszug aus LG Krefeld, 22.01.2008 - 12 O 114/06
Ein "carrier" i.S.d. Art. 1 Abs. 1 CMR ist danach auch der Spediteur, der zu festen Kosten und auf eigene Rechnung tätig wird, auch wenn das ergänzend anzuwendende nationale Recht keine dem § 459 HGB (Fixkostenspediteur) entsprechende Regelung kennt und die nationale Rechtsprechung die Ansicht ablehnt, dass ein solcher Spediteur der CMR unterworfen ist (vgl. OLG Köln, TranspR 2007, 316, 318 f. für das französische Recht).Auf Grund einer autonomen Auslegung des CMR gelten die Grundsätze der Drittschadensliquidation auch im CMR-Haftpflichtprozess (vgl. OLG Köln, TranspR 2007, 316, 318 für das Verhältnis Empfänger/Absender).
- BGH, 05.10.2006 - I ZR 240/03
Haftung des Frachtführers für Folgeschäden
Auszug aus LG Krefeld, 22.01.2008 - 12 O 114/06
Bei einem vorsätzlichen oder leichtfertigen und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangenen Handeln oder Unterlassen des Frachtführers erstreckt sich seine dann unbeschränkte Haftung nach allgemeiner Meinung auch auf der Ersatz von Folgeschäden (vgl. für § 435 HGB: BGH, NJW 2007, 58, 59 m.w.N.). - BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01
Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines …
Auszug aus LG Krefeld, 22.01.2008 - 12 O 114/06
Wer - wie hier die Streitverkündete bzw. ihr Fahrer - elementare Sorgfaltsvorkehrungen unterlässt, handelt in dem Bewusstsein, dass es aufgrund des Mangels dieser Vorkehrungen zu einem Schadenseintritt kommen kann (vgl. nur BGHZ 158, 322, 333).
- BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00
Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von …
Auszug aus LG Krefeld, 22.01.2008 - 12 O 114/06
Zudem ist bei einem kaufmännischen Absender - wie hier der Klägerin - prima facie anzunehmen, dass die im Lieferschein und der dazu korrespondierenden Rechnung aufgeführten Waren in dem verschlossenen Behältnis enthalten waren, in dem sie zum Versand gebracht worden sind (vgl. grundlegend BGH, TranspR 2003, 156, 159). - BGH, 06.06.2007 - I ZR 121/04
Pflichten des Frachtführers bei der Beförderung von Transportgut ohne Kenntnis …
Auszug aus LG Krefeld, 22.01.2008 - 12 O 114/06
In seinem Urteil vom 06.06.2007 (vgl. TranspR 2007, 423, 424) rügt der BGH unter Rn. 18, dass das Berufungsgericht zu geringe Anforderungen an das Vorliegen eines qualifizierten Verschuldens gestellt habe. - BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01
Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko
Auszug aus LG Krefeld, 22.01.2008 - 12 O 114/06
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein dem Vorsatz gleichstehendes Verschulden bei Anwendung deutschen Rechts gegeben, wenn der Frachtführer leichtfertig und in dem Bewusstsein handelt, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (vgl. nur BGH, TranspR 2005, 311, 313 m.w.N.).
- LG Saarbrücken, 27.06.2018 - 17 HKO 9/16
Internationaler Straßengüterverkehr: Schadenersatzanspruch bei Warenverlust
c) Auch die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts Krefeld vom 22.1.2008 (Az. 12 O 114/06) stützt die von ihr vertretene Auffassung nicht: in dem dort zu Grunde liegenden Fall waren die Parteien gerade durch einen Beförderungsvertrag miteinander verbunden; infrage gestellt war die Aktivlegitimation der Klägerin lediglich wegen der durch die Versicherung bereits geleisteten Zahlungen.Diesbezüglich hat das Landgericht Krefeld ausgeführt, dass auf Grund einer autonomen Auslegung des CMR die Grundsätze der Drittschadensliquidation auch im CMR-Haftpflichtprozess gelten (LG Krefeld, Urteil vom 22. Januar 2008 -12 0 114/06 -, Rn. 24, juris).
- OLG Düsseldorf, 27.07.2011 - 18 U 81/08 Auf die von der Streithelferin der Beklagten eingelegte Berufung wird das am 22.01.2008 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld (12 O 114/06) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
Die Beklagte und ihre Streithelferin beantragen, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Krefeld vom 22.01.2008- 12 O 114/06 - die Klage abzuweisen.
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 O 114/06 |
Volltextveröffentlichung
- stroemer.de
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