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   LG München I, 20.12.2012 - 12 O 12009/12   

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https://dejure.org/2012,49107
LG München I, 20.12.2012 - 12 O 12009/12 (https://dejure.org/2012,49107)
LG München I, Entscheidung vom 20.12.2012 - 12 O 12009/12 (https://dejure.org/2012,49107)
LG München I, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 12 O 12009/12 (https://dejure.org/2012,49107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Unwirksamkeit der kleinen Benzinklausel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1168
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05

    Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen

    Auszug aus LG München I, 20.12.2012 - 12 O 12009/12
    Sinn und Zweck der Regelung ist, die Deckungsbereiche der Privathaftpflichtversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung voneinander abzugrenzen, d. h. einerseits Doppelversicherungen, die aus Kostengründen auch von dem Versicherungsnehmer zu vermeiden sind, zu verhindern und andererseits möglichst Deckungslücken zu vermeiden (vgl. z. B. BGH-Versicherungsrecht 2007, 388).

    Maßgeblich ist auf die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Verbrauchers - hier des durchschnittlichen Versicherungsnehmers - abzustellen, von dem allerdings die aufmerksame Durchsicht der Bedingungen, eine verständige Würdigung und die Berücksichtigung ihres erkennbaren Sinnzusammenhangs erwartet werden kann (vgl. BGH Versicherungsrecht 2007, 388 f.).

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus LG München I, 20.12.2012 - 12 O 12009/12
    Dabei gebietet Treu und Glauben, auch die wirtschaftlichen Nachteile einer Regelung für die Gegenseite so deutlich zu machen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGH NJW 2011, 1801).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die automatische

    Auszug aus LG München I, 20.12.2012 - 12 O 12009/12
    Dabei hängen die Anforderungen an die Transparenz auch davon ab, in welchem Maße die Regelung für den Verwender erkennbar den Erwartungen seines Vertragspartners widerspricht (vgl. BGH NJW 2010, 2942).
  • BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 95/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht

    Auszug aus LG München I, 20.12.2012 - 12 O 12009/12
    Das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet den Verwender von allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (vgl. BGH NJW 2008, 1438).
  • OLG München, 04.07.2013 - 29 U 430/13

    Wirksamkeit des Ausschlusses von Risiken aus dem Gebrauch von Fahrzeugen ("Kleine

    Mit Urteil vom 20. Dezember 2012 (vgl. WRP 2013, 693 ff.), auf dessen tatsächliche Feststellungen ergänzend Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klage abgewiesen.
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