Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 O 134/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 97 Abs. 1 UrhG
Anschlussinhaber haftet bei illegalem Filesharing auch für volljährige Familienmitglieder - Streitwert 20.000 EUR - openjur.de
§ 97 UrhG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Störerhaftung des Internetanschlussinhabers für Handlungen volljähriger Familienangehöriger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Passivlegitimation einer Person allein aufgrund ihrer Eigenschaft als Inhaber eines für Urheberrechtsverletzungen genutzten Internet-Zuganges; Örtliche Zuständigkeit bei urheberrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung eines Peer-To-Peer-Netzwerks (P2P)
- kanzleischroeder-kiel.de
Internet Tauschbörse, Filesharing: Haftung des Anschlussinhabers für volljährige Tochter
- kanzlei.biz
Eltern haften auch für volljährige Kinder,...
- sewoma.de
Anschlussinhaber haftet auf Unterlassung von Rechtsverletzungen (auch für Dritte)
- kanzlei.biz
Eltern haften auch für volljährige Kinder
- wbs-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
§ 97 UrhG
Haftung des Internetanschlussinhabers als Täter für Rechtsverletzungen Dritter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Anschlussinhaber haftet für Rechtsverletzungen in P2P-Fällen
- boesel-kollegen.de (Kurzinformation)
Anschlussinhaber haftet bei illegalem Filesharing auch für volljährige Familienmitglieder
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kontroll- und Aufklärungspflicht für Internet-Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen
Besprechungen u.ä.
- wbs-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
§ 97 UrhG
Haftung des Internetanschlussinhabers als Täter für Rechtsverletzungen Dritter
Sonstiges
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Aktuelles zum Thema Filesharing
Papierfundstellen
- MMR 2009, 780
- ZUM 2010, 272
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 27.12.2007 - 20 W 157/07
Haftung des WLAN-Betreibers bei Filesharing
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 O 134/09
Hierfür genügt es, dass der Antragsgegner den objektiv für Dritte nutzbaren Internet-Zugang vorgehalten und dem Verletzer zur Verfügung gestellt hat (OLG Düsseldorf MMR 2008, 256-257).Da er derjenige ist, der eine neue Gefahrenquelle geschaffen hat, die nur er überwachen kann, und er es somit Dritten ermöglicht, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität jedenfalls zunächst einmal ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können (OLG Düsseldorf MMR 2008, 256-257), erscheint es gerechtfertigt ihm auch das Verhalten volljähriger Familienangehöriger zuzurechnen .
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99
Ambiente.de
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 O 134/09
Maßgeblich sind insoweit die Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie die Eigenverantwortung des unmittelbar Handelnden (BGH GRUR 2001, 1038-1039). - BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 O 134/09
Letzteres würde auch voraussetzen, dass er das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit umfassenden zumindest bedingten Vorsatz in Bezug auf die konkrete Haupttat hatte (BGH GRUR 2007, 708).
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 O 134/09
Der Bundesgerichtshof (…aaO) bejaht allerdings nunmehr eine Haftung des Anschlussinhabers als Täter einer Urheberrechtsverletzung, weil dieser nicht hinreichend dafür gesorgt hat, dass ein Dritter - im dortigen Fall die Ehefrau des Beklagten - ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay genutzt hat unter dem Gesichtspunkt bestehender Verkehrspflichten, die einen im Verhältnis zu den neueren Grundsätzen der Störerhaftung (BGHZ 173, 188 ff. Jugendgefährdene Medien bei eBay) selbständigen Zurechnungsgrund darstellen. - OLG Düsseldorf, 15.10.2008 - 20 U 196/07
Missbräuchlich spätes Vorbringen muss unberücksichtigt bleiben - Zu den …
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 O 134/09
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (OLG Düsseldorf MMR 2008, 675-677). - BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81
Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 O 134/09
Auch diese besteht nur im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen (BGH GRUR 1984, 54-55). - BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06
Halzband
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 O 134/09
b) Auch ein täterschaftlicher Urheberrechtsverstoß kommt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.03.2009, I ZR 114/06), der die Kammer folgt und welche sie auf den vorliegenden Fall für übertragbar hält, in Betracht.
- AG Frankfurt/Main, 17.09.2009 - 31 C 975/08
Filesharing Störerhaftung bei Kindern
Auch diese besteht nur im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen, vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2009, Az. 12 O 134/09 m.w.N.