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   OVG Niedersachsen, 14.01.2000 - 12 O 136/00   

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https://dejure.org/2000,12445
OVG Niedersachsen, 14.01.2000 - 12 O 136/00 (https://dejure.org/2000,12445)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.01.2000 - 12 O 136/00 (https://dejure.org/2000,12445)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - 12 O 136/00 (https://dejure.org/2000,12445)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkohol im Straßenverkehr (hier: Fahrradfahrer) Ersttäter; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 146 Abs. 4 VwGO; § 146 Abs. 5 S. 3 VwGO; § 166 VwGO; § 114 ZPO; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG
    Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen einen den Antrag eines Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts im Hinblick auf Darlegungserfordernisse; Wahrscheinlichkeit des Erfolgs des Rechtsmittels als Kriterium für ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen einen den Antrag eines Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts im Hinblick auf Darlegungserfordernisse; Wahrscheinlichkeit des Erfolgs des Rechtsmittels als Kriterium für ...

  • archive.org

    Alkohol - Entgültige Entscheidung einer Sach- und Rechtslage anläßlich des Erlasses des WS-Bescheides; BAK über 2 %o begründet grundsätzlich erhöhte Bedenken an der Kraftfahreigung; Eine Alkoholproblematik liegt automatisch ab 1,6 %o vor.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2000 - 12 O 136/00
    Soweit der Zulassungsantrag die Gründe des Widerspruchsbescheides aufgreift, indem der Kläger ausführt, bei "dem Vorfall vom 28.9.1996 handelte es sich um einmaligen Ausrutscher" (Seite 2 Zulassungsantrag), berücksichtigt der Kläger nicht hinreichend, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 -, BVerwGE 99, 249 ff), dass eine Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrzeugen - auch bei Ersttätern und (sogar) mit Fahrrädern - bei einer Blutalkoholkonzentration ab 2 Promille nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Alkoholforschung daraufhin deutet, dass Personen mit derart hohen Blutalkoholkonzentrationen deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten haben und zur Risikogruppe überdurchschnittlich alkoholgewöhnter Kraftfahrer gehören, die im Straßenverkehr doppelt so häufig alkoholauffällig werden wie andere Personen (BVerwG, Urteil vom 27. September 1995, aaO. ).

    Im Einklang mit den Eignungsrichtlinien des Bundesministers für Verkehr hat das Bundesverwaltungsgericht auch wiederholt entschieden (vgl. die Nachweise in BVerwG, Urteil vom 27. September 1995, aaO.), dass Personen, die Blutalkoholkonzentrationen von 1, 6 Promille und mehr erreichen, regelmäßig - auch wenn sie Ersttäter sind - an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik leiden (der Senat hat sich diese Rechtsprechung zu eigen gemacht, vgl. Beschluss vom 05. Januar 1999 - Nds. OVG 12 L 110/99 -).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2000 - 12 O 136/00
    Diese Anforderungen, die an die Darlegung eines Zulassungsgrundes zu stellen sind, sind bei dem Antrag, Prozesskostenhilfe zu gewähren, im Lichte der Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4 Satz 1, 20 Abs. 3 Grundgesetz - gleicher Zugang zum Gericht für Unbemittelte sowie die Rechtsschutzgarantie - (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.3.1988 - 2 BvR 233/84 -, BVerfGE 78, 88 u. Beschl. v. 13.3.1990 - BvR 94/88 u.a. -, BVerfGE 81, 347) im Hinblick auf das anwaltliche Gebührenrecht zu senken und dahin zu bestimmen, dass nur in Umrissen deutlich sein muss (so auch: BVerwG, Beschl. v. 1.9.1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 -, FamRZ 1995, 1239 = Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16), auf welchen Zulassungsgrund der Rechtsmittelführer sein Begehren stützt.
  • BVerwG, 01.09.1994 - 11 PKH 4.94

    Bundesausbildungsförderung - Erhöhung der monatlichen Mindestrückzahlungsraten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2000 - 12 O 136/00
    Diese Anforderungen, die an die Darlegung eines Zulassungsgrundes zu stellen sind, sind bei dem Antrag, Prozesskostenhilfe zu gewähren, im Lichte der Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4 Satz 1, 20 Abs. 3 Grundgesetz - gleicher Zugang zum Gericht für Unbemittelte sowie die Rechtsschutzgarantie - (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.3.1988 - 2 BvR 233/84 -, BVerfGE 78, 88 u. Beschl. v. 13.3.1990 - BvR 94/88 u.a. -, BVerfGE 81, 347) im Hinblick auf das anwaltliche Gebührenrecht zu senken und dahin zu bestimmen, dass nur in Umrissen deutlich sein muss (so auch: BVerwG, Beschl. v. 1.9.1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 -, FamRZ 1995, 1239 = Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16), auf welchen Zulassungsgrund der Rechtsmittelführer sein Begehren stützt.
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2000 - 12 O 136/00
    Dieser Widerspruchsbescheid, dessen Erlasszeitpunkt im übrigen zugleich den maßgeblichen Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Ausgangsbescheides darstellt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 28.74 -, BVerwGE 51, 359 ff ), enthält eigenständige, neben die Bewertung des o.a. Gutachtens gesetzte Gründe, indem der Widerspruchsbescheid ausführlich und durch Fundstellen aus der einschlägigen Fachliteratur belegt feststellt, dass allein aufgrund der einmalig festgestellten, hohen Blutalkoholkonzentration des Klägers mit 2, 53 Promille beim Führen eines Fahrrades im öffentlichen Straßenverkehr am 28. September 1996 der Schluss auf gewohnheitsmäßigen Alkoholkonsum des Klägers mit damit einhergehender Wiederholungsgefahr gezogen werden darf (Seite 2, 5., 6. und 7. Absatz, des Widerspruchsbescheids).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2000 - 12 O 136/00
    Diese Anforderungen, die an die Darlegung eines Zulassungsgrundes zu stellen sind, sind bei dem Antrag, Prozesskostenhilfe zu gewähren, im Lichte der Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4 Satz 1, 20 Abs. 3 Grundgesetz - gleicher Zugang zum Gericht für Unbemittelte sowie die Rechtsschutzgarantie - (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.3.1988 - 2 BvR 233/84 -, BVerfGE 78, 88 u. Beschl. v. 13.3.1990 - BvR 94/88 u.a. -, BVerfGE 81, 347) im Hinblick auf das anwaltliche Gebührenrecht zu senken und dahin zu bestimmen, dass nur in Umrissen deutlich sein muss (so auch: BVerwG, Beschl. v. 1.9.1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 -, FamRZ 1995, 1239 = Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16), auf welchen Zulassungsgrund der Rechtsmittelführer sein Begehren stützt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2006 - 1 M 124/05

    MPU bei Fahrradfahren mit unter Alkoholisierung über den Grenzwerte des § 13 Nr.

    Demgemäß ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch bei einem Ersttäter, der, obwohl er einen Alkoholisierungsgrad aufweist, der die Grenzwerte des § 13 Nr. 2 Buchst. c FeV übersteigt, mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, ein medizinisch-pschologisches Gutachten verlangt werden muss (vgl. Beschl. des Senats v. 28.10.2005 - 1 M 123/05 - VGH Mannheim, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05 -, NJW 2005, 2471; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 31.01.2003 - 4 B 10/03 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. vom 14.01.2000, - 12 O 136/00 -, juris; OVG Münster, Beschl. vom 22.01.2001 - 19 B 1757, 19 E 886/00 -, NJW 2001 - zitiert nach juris, 394 ; VG Dresden, Beschl. v. 02.09.2005 - 14 K 774/05 -, juris; VG Potsdam, Beschl. v. 08.07.2005 - 10 L 279/05 -, juris; VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05.NW -, juris; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.09.2004 - 6 K 2533/03 -, juris; VG Braunschweig, Beschl. vom 13.06.2003 - 6 B 212/03 -, NVwZ 2003, 1284 - zitiert nach juris; vgl. ferner zum alten Recht BVerwG, Beschl. vom 09.09.1996, - 11 B 61/96 -, juris; Urt. vom 27.09.1995 - 11 C 34/94 -, BVerwGE 99, 249 - zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.07.1998 - 10 S 1461/97 -, VBlBW 1999, 106 - zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2100/21

    Amphetamin; Beikonsum; Berufliche Interessen; Cannabis; Entziehung der

    Im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren kommt es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich auf den Zeitpunkt der (letzten) behördlichen Entscheidung an (ständige Rechtsprechung auch des Nds. Oberverwaltungsgerichtes, vgl. z.B. nur: Beschluss vom 22. Mai 2017 - 12 LA 191/16 -, Beschluss vom 14. Januar 2000 - 12 O 136/00 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2005 - 1 M 123/05

    Zwingende MPU bei Fahrradfahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6

    Demgemäss ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch bei einem Ersttäter, der, obwohl er einen Alkoholisierungsgrad hat, der die Grenzwerte des § 13 Nr. 2 Buchst. c FeV übersteigt, mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt werden muss (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05 -, NJW 2005, 2471 ; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 31.01.2003 - 4 B 10/03 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. vom 14.01.2000, - 12 O 136/00 -, juris; OVG Münster, Beschl. vom 22.01.2001 - 19 B 1757, 19 E 886/00 -, NJW 2001 - zitiert nach juris, 394 ; VG Dresden, Beschl. v. 02.09.2005 - 14 K 774/05 -, juris; VG Potsdam, Beschl. v. 08.07.2005 - 10 L 279/05 -, juris; VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05.NW -, juris; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.09.2004 - 6 K 2533/03 -, juris; VG Braunschweig, Beschl. vom 13.06.2003 - 6 B 212/03 -, NVwZ 2003, 1284 - zitiert nach juris; vgl. ferner zum alten Recht BVerwG, Beschl. vom 09.09.1996, - 11 B 61/96 -, juris; Urt. vom 27.09.1995 - 11 C 34/94 -, BVerwGE 99, 249 - zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.07.1998 - 10 S 1461/97 -, VBlBW 1999, 106 - zitiert nach juris).
  • VG Braunschweig, 13.06.2003 - 6 B 212/03

    Alkohol; Beibringung; Eignung; einmalige Trunkenheitsfahrt; Entziehung;

    Demgemäss ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch bei einem Ersttäter, der, obwohl er einen Alkoholisierungsgrad hat, der die Grenzwerte des § 13 Nr. 2 c FeV übersteigt, mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt werden muss (vgl. Nds. OVG, Beschl. vom 14.01.2000, - 12 O 136/00 - OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschl. vom 22.01.2001 - 19 B 1757, 19 E 886/00, VRS 100, 394; VG Braunschweig, Beschl. vom 09.04.2001 - 6 B 59/01; VG Oldenburg, Beschl. vom 31.10.2002 - 7 B 4361/02; VG Karlsruhe, Beschl. vom 25.03.2002 - 12 K 436/02 - zitiert nach Juris; zum älteren Recht vgl. ferner BVerwG, Beschl. vom 09.09.1996, 11 B 61/96 - Urt. vom 27.09.1995 - 11 C 34/94 - BVerwGE 99, 249; Beschl. vom 22.06.1994 - 11 B 82/94; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 16.07.1998 - 10 S 1461/97).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
    Für die Entscheidung kommt es hier deshalb nur darauf an, ob der im Zeitpunkt der Aufforderung zur Beibringung des Gutachtens bzw. der Fahrerlaubnisentziehung bekannte Sachverhalt diese Maßnahmen rechtfertigte (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholkonsums auch Beschl. d. Senats v. 14.01.2000 - 12 O 136/00 -, V. n. b.).
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