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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95   

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https://dejure.org/1996,5364
LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95 (https://dejure.org/1996,5364)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.08.1996 - 12 O 148/95 (https://dejure.org/1996,5364)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. August 1996 - 12 O 148/95 (https://dejure.org/1996,5364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verkehrssicherungspflicht in öffentlichen Gebäuden - "Stolperschwelle"

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 251 Abs. 1
    Ersatz für Ausfall der unentgeltlichen Arbeit eines ehrenamtlich Tätigen

  • gaius.legal

    Verkehrssicherungspflicht in öffentlichen Gebäuden - "Stolperschwelle"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1239
  • VersR 1998, 1116
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Celle, 03.12.1987 - 5 U 299/86

    Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall wegen der beim Unfall erlittenen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95
    f. Steffen, S. 199 Rdnrn. 18, 19) und für den Fall eines Ordensgeistlichen, der verletzungsbedingt die ihm im Kloster zugewiesenen Arbeiten nicht mehr verrichten konnte (verneinend OLG Celle, NJW 1988, 2618; bejahend für das österreichische Recht: östOGH, ZVR 1976, 320; dazu Dunz, in: Festschr.

    f. Steffen, S. 135ff., und Gotthard, JuS 1995, 12ff.).

  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95
    Inwieweit bei verletzungsbedingtem Wegfall unentgeltlich erbrachter Dienstleistungen, die einen Marktwert haben, Vermögensschadensersatz zu leisten ist, obwohl der Verletzte in diesen Fällen keinen Erwerbsausfall hat, ist bisher in der Rechtsprechung, soweit ersichtlich, nur für Arbeitsleistungen in einer Haushalts- oder sonstigen Lebensgemeinschaft behandelt worden: Für den Fall der Verletzung des haushaltsführenden Ehegatten (bejahend BGHZ 38, 55 = NJW 1962, 2248; BGHZ 50, 304 = NJW 1968, 1823; BGH, NJW 1974, 1651), die Fälle der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer sonstigen Haushaltsgemeinschaft zwischen Angehörigen (bejahend LG Zweibrücken, NJW 1993, 3207; verneinend OLG Köln, ZfS 1984, 132; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 1418; Lit. nachw.

    (2) beim Ausfall der Arbeit des haushaltsführenden oder im Geschäft des Ehepartners arbeitenden Ehegatten (BGHZ 50, 304 = NJW 1968, 1823; BGHZ 59, 172 = NJW 1972, 2217), und zwar ohne Rücksicht darauf, wieweit der verletzte Ehegatte zu der Arbeit unterhaltsrechtlich verpflichtet war (BGH, NJW 1974, 1651; Dunz, in: Festschr.

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95
    Der Gewinn oder das Entgelt ist nur im erwerbswirtschaftlichen Bereich, d.h. wo ein Gut oder eine Dienstleistung primär und entscheidend zum Erwerb von Vermögen (oder auch zu dessen Erhaltung) eingesetzt wird, das Kriterium, inwieweit das Gut oder die Dienstleistung wertvoll ist, nicht aber im Bereich der um ihrer selbst willen wertvollen Vermögensverwendung (beim, wie in BGHZ 98, 212 (218) = NJW 1987, 50 formuliert, "eigenwirtschaftlichen" Einsatz des Vermögens).

    Da nicht das Haben, Erhalten und Vermehren des Vermögens der Zweck des Vermögens und des Vermögensschutzes ist, sondern die in sich selbst wertvolle, außerhalb ökonomischer Zwecke liegende Verwendung der Güter (BGHZ 98, 212 (218) = NJW 1987, 50), ist bei der Schadensdifferenzrechnung (der sog. Differenzhypothese) das wertvoll verwendete und jetzt nicht mehr im Vermögen vorhandene Vermögensgut ebenso als Aktivum anzusetzen wie der noch vorhandene Vermögensgegenstand, der erst künftig verwendet werden soll; Vermögensschaden und Nichtvermögensschaden unterscheiden sich nur dadurch, und nur deswegen wird der Vermögensschaden weitergehend ersetzt als der Nichtvermögensschaden, weil das beschädigte Gut im Vermögensschadensfall einen Marktwert hat, nach dem der Geldersatz ohne weiteres zu bemessen ist (Rüßmann, in: Alternativkomm. BGB, Vorb. §§ 249-253 Rdnr. 27, unter Hinweis auf die in den Motiven II S. 22 gegebene Begründung für den nur ausnahmsweisen Ersatz des Nichtvermögensschadens; Grunsky, in: MünchKomm, 3. Aufl., Vorb. § 249 Rdnr. 12b; Wiese, Der Ersatz des immateriellen Schadens, S. 13, 21).

  • BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67

    Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95
    Inwieweit bei verletzungsbedingtem Wegfall unentgeltlich erbrachter Dienstleistungen, die einen Marktwert haben, Vermögensschadensersatz zu leisten ist, obwohl der Verletzte in diesen Fällen keinen Erwerbsausfall hat, ist bisher in der Rechtsprechung, soweit ersichtlich, nur für Arbeitsleistungen in einer Haushalts- oder sonstigen Lebensgemeinschaft behandelt worden: Für den Fall der Verletzung des haushaltsführenden Ehegatten (bejahend BGHZ 38, 55 = NJW 1962, 2248; BGHZ 50, 304 = NJW 1968, 1823; BGH, NJW 1974, 1651), die Fälle der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer sonstigen Haushaltsgemeinschaft zwischen Angehörigen (bejahend LG Zweibrücken, NJW 1993, 3207; verneinend OLG Köln, ZfS 1984, 132; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 1418; Lit. nachw.

    (2) beim Ausfall der Arbeit des haushaltsführenden oder im Geschäft des Ehepartners arbeitenden Ehegatten (BGHZ 50, 304 = NJW 1968, 1823; BGHZ 59, 172 = NJW 1972, 2217), und zwar ohne Rücksicht darauf, wieweit der verletzte Ehegatte zu der Arbeit unterhaltsrechtlich verpflichtet war (BGH, NJW 1974, 1651; Dunz, in: Festschr.

  • LG Zweibrücken, 29.06.1993 - 3 S 94/93

    Erwerbsschaden der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebenden Hausfrau

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95
    Inwieweit bei verletzungsbedingtem Wegfall unentgeltlich erbrachter Dienstleistungen, die einen Marktwert haben, Vermögensschadensersatz zu leisten ist, obwohl der Verletzte in diesen Fällen keinen Erwerbsausfall hat, ist bisher in der Rechtsprechung, soweit ersichtlich, nur für Arbeitsleistungen in einer Haushalts- oder sonstigen Lebensgemeinschaft behandelt worden: Für den Fall der Verletzung des haushaltsführenden Ehegatten (bejahend BGHZ 38, 55 = NJW 1962, 2248; BGHZ 50, 304 = NJW 1968, 1823; BGH, NJW 1974, 1651), die Fälle der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer sonstigen Haushaltsgemeinschaft zwischen Angehörigen (bejahend LG Zweibrücken, NJW 1993, 3207; verneinend OLG Köln, ZfS 1984, 132; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 1418; Lit. nachw.
  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95
    Inwieweit bei verletzungsbedingtem Wegfall unentgeltlich erbrachter Dienstleistungen, die einen Marktwert haben, Vermögensschadensersatz zu leisten ist, obwohl der Verletzte in diesen Fällen keinen Erwerbsausfall hat, ist bisher in der Rechtsprechung, soweit ersichtlich, nur für Arbeitsleistungen in einer Haushalts- oder sonstigen Lebensgemeinschaft behandelt worden: Für den Fall der Verletzung des haushaltsführenden Ehegatten (bejahend BGHZ 38, 55 = NJW 1962, 2248; BGHZ 50, 304 = NJW 1968, 1823; BGH, NJW 1974, 1651), die Fälle der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer sonstigen Haushaltsgemeinschaft zwischen Angehörigen (bejahend LG Zweibrücken, NJW 1993, 3207; verneinend OLG Köln, ZfS 1984, 132; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 1418; Lit. nachw.
  • OLG Düsseldorf, 21.02.1991 - 13 U 177/90

    Streupflichtverletzung - Mitverschulden des Gestürzten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95
    Inwieweit bei verletzungsbedingtem Wegfall unentgeltlich erbrachter Dienstleistungen, die einen Marktwert haben, Vermögensschadensersatz zu leisten ist, obwohl der Verletzte in diesen Fällen keinen Erwerbsausfall hat, ist bisher in der Rechtsprechung, soweit ersichtlich, nur für Arbeitsleistungen in einer Haushalts- oder sonstigen Lebensgemeinschaft behandelt worden: Für den Fall der Verletzung des haushaltsführenden Ehegatten (bejahend BGHZ 38, 55 = NJW 1962, 2248; BGHZ 50, 304 = NJW 1968, 1823; BGH, NJW 1974, 1651), die Fälle der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer sonstigen Haushaltsgemeinschaft zwischen Angehörigen (bejahend LG Zweibrücken, NJW 1993, 3207; verneinend OLG Köln, ZfS 1984, 132; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 1418; Lit. nachw.
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 194/70

    Schadensersatzansprüche wegen verletzungsbedingter Unmöglichkeit der Mitarbeit

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95
    (2) beim Ausfall der Arbeit des haushaltsführenden oder im Geschäft des Ehepartners arbeitenden Ehegatten (BGHZ 50, 304 = NJW 1968, 1823; BGHZ 59, 172 = NJW 1972, 2217), und zwar ohne Rücksicht darauf, wieweit der verletzte Ehegatte zu der Arbeit unterhaltsrechtlich verpflichtet war (BGH, NJW 1974, 1651; Dunz, in: Festschr.
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95
    aa) Auszugehen ist von dem Grundsatz, daß nicht schon die Arbeitskraft als solche, unabhängig davon, wie und mit welchem Ergebnis sie eingesetzt worden wäre, ein ersatzfähiges Vermögensgut ist (BGHZ 54, 45 = NJW 1970, 1466; BGHZ 90, 335 (336) = NJW 1984, 1811).
  • OLG Köln, 11.03.1982 - 3 W 18/82

    Hausfrauenrente; Geldrente; Kapitalabfindung; Geldrente durch unerlaubte

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95
    Inwieweit bei verletzungsbedingtem Wegfall unentgeltlich erbrachter Dienstleistungen, die einen Marktwert haben, Vermögensschadensersatz zu leisten ist, obwohl der Verletzte in diesen Fällen keinen Erwerbsausfall hat, ist bisher in der Rechtsprechung, soweit ersichtlich, nur für Arbeitsleistungen in einer Haushalts- oder sonstigen Lebensgemeinschaft behandelt worden: Für den Fall der Verletzung des haushaltsführenden Ehegatten (bejahend BGHZ 38, 55 = NJW 1962, 2248; BGHZ 50, 304 = NJW 1968, 1823; BGH, NJW 1974, 1651), die Fälle der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer sonstigen Haushaltsgemeinschaft zwischen Angehörigen (bejahend LG Zweibrücken, NJW 1993, 3207; verneinend OLG Köln, ZfS 1984, 132; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 1418; Lit. nachw.
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

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Rechtsprechung
   LG Essen, 19.12.1997 - 12 O 148/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,56167
LG Essen, 19.12.1997 - 12 O 148/95 (https://dejure.org/1997,56167)
LG Essen, Entscheidung vom 19.12.1997 - 12 O 148/95 (https://dejure.org/1997,56167)
LG Essen, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 12 O 148/95 (https://dejure.org/1997,56167)
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