Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 25.04.2007 - 12 O 194/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Kirchennachrichten: Geistliche vs. geistige Schöpfung?"
Texte, die sich auf die Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse beschränken, sich aus der Natur der Sache ergeben und durch Üblichkeit und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte vorgegeben sind, kommt ein Urheberrechtschutz nicht zu.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Nachrichten sind nicht urheberrechtlich geschützt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zubilligung von Urheberrechtsschutz bei der Feststellbarkeit einer schöpferischen Eigenheit gleich welchen Grades an dem jeweiligen Ergebnis der menschlichen Tätigkeit
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- kanzlei.biz
Zur uheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Nachrichtentexten
- RA Kotz
Urheberrechtsschutz - Nachrichtenartikel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Übernahme von Nachrichten tatsächlichen Inhalts
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Übernahme von Nachrichten tatsächlichen Inhalts
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Nachrichtentexte nicht urheberrechtlich geschützt
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Nachrichtentexte nicht urheberrechtsfähig
- beck.de (Kurzinformation)
Nachrichtentexte nicht urheberrechtsfähig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Nachrichtentexte nicht urheberrechtlich geschützt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82
Ausschreibungsunterlagen
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2007 - 12 O 194/06
Schutzfähig sind Schriftwerke letztlich nur bei einer eigenschöpferischen Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts oder der besonders geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes (vgl. BGH GRUR 1984, 659, 660 - Ausschreibungsunterlagen). - BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78
Staatsexamensarbeit
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2007 - 12 O 194/06
Die konkrete entlehnte Textpassage muss indes für sich selbst die persönliche geistige Schöpfung darstellen (vgl. BGH GRUR 1981, 352, 355 - Staatsexamensarbeit).