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   OVG Niedersachsen, 21.05.1999 - 12 O 1998/99   

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OVG Niedersachsen, 21.05.1999 - 12 O 1998/99 (https://dejure.org/1999,8020)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.05.1999 - 12 O 1998/99 (https://dejure.org/1999,8020)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 12 O 1998/99 (https://dejure.org/1999,8020)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 23.10.1996 - 4 L 3258/95

    Sozialhilfe; Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle; Überprüfbarkeit; Einigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1999 - 12 O 1998/99
    Entsprechend ist der ebenfalls in § 188 Satz 1 VwGO verwandte Begriff der "Sozialhilfe" in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung dahin eingeordnet worden, dass hierunter alle Streitigkeiten fallen, die aufgrund des Bundessozialhilfegesetzes zu beurteilen sind, etwa auch Streitigkeiten über die Bemessung von Pflegesätzen (vgl. 4. Senat des Nds.OVG, Urt. v. 23.10.1996 - 4 L 3268/95 - Urt. v. 23.10.1996 - 4 L 3258/95 -), über Zuwendungen der Träger der Sozialhilfe (4. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 2.10.1997 - 4 O 1757/97 -, FEVS 48, 298) oder über die Erstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe (BVerwG, Urt. v. 28.11.1974 - BVerwGE V C 18.74 -, BVerwGE 47, 233, 238; Urt. v. 14.10.1998 - BVerwG 5 C 2.98 -, ZFSH/SGB 1999, 217); denn das zeigt die allgemeine Fassung der Vorschrift auf, die auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der genannten Rechtsgebiete abhebt und aus Gründen der Vereinfachung eine umfassende "Pauschalregelung" trifft.
  • BVerwG, 28.11.1974 - V C 18.74

    Vorläufige Hilfeleistung in Form der Zahlung einer Ernährungszulage im Rahmen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1999 - 12 O 1998/99
    Entsprechend ist der ebenfalls in § 188 Satz 1 VwGO verwandte Begriff der "Sozialhilfe" in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung dahin eingeordnet worden, dass hierunter alle Streitigkeiten fallen, die aufgrund des Bundessozialhilfegesetzes zu beurteilen sind, etwa auch Streitigkeiten über die Bemessung von Pflegesätzen (vgl. 4. Senat des Nds.OVG, Urt. v. 23.10.1996 - 4 L 3268/95 - Urt. v. 23.10.1996 - 4 L 3258/95 -), über Zuwendungen der Träger der Sozialhilfe (4. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 2.10.1997 - 4 O 1757/97 -, FEVS 48, 298) oder über die Erstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe (BVerwG, Urt. v. 28.11.1974 - BVerwGE V C 18.74 -, BVerwGE 47, 233, 238; Urt. v. 14.10.1998 - BVerwG 5 C 2.98 -, ZFSH/SGB 1999, 217); denn das zeigt die allgemeine Fassung der Vorschrift auf, die auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der genannten Rechtsgebiete abhebt und aus Gründen der Vereinfachung eine umfassende "Pauschalregelung" trifft.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1998 - 9 S 967/96

    Anfechtung einer Nebenbestimmung zur Betriebserlaubnis für einen Kindergarten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1999 - 12 O 1998/99
    In diesem Sinne ist der Begriff der "Jugendhilfe" des § 188 VwGO in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte verstanden worden (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 31.10.1986 - 8 A 1658/84 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.3.1998 - 9 S 967/96 -, 4. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 17.4.1996 - 4 M 1604/96 - zu § 45 SGB VIII -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1993 - 16 E 573/93

    Jugendhilfe; Allgemeine öffentliche Fürsorge; Förderung der Jugend

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1999 - 12 O 1998/99
    So meint - z.B. - Stelkens (aaO), das Sachgebiet der "Jugendhilfe" sei "nur im Rahmen der öffentlichen Fürsorge" erfasst, nicht jede Förderung der Jugendhilfe (unter Hinweis auf OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.9.1993 - 16 E 573/93 -, NVwZ-RR 1994, 164 - auf diese Entscheidung hat sich das Verwaltungsgericht berufen -), unterfalle § 188 Satz 1 VwGO, benennt aber andererseits die bereits angeführte Entscheidung dieses Gerichtes vom 31.10.1986 (aaO) die die Kindergartenförderung § 188 Satz 2 VwGO unterordnet.
  • OVG Niedersachsen, 23.10.1996 - 4 L 3268/95

    Pflegesatzvereinbarung;; Kosten: Dienst, ärztlicher; Kostenermittlung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1999 - 12 O 1998/99
    Entsprechend ist der ebenfalls in § 188 Satz 1 VwGO verwandte Begriff der "Sozialhilfe" in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung dahin eingeordnet worden, dass hierunter alle Streitigkeiten fallen, die aufgrund des Bundessozialhilfegesetzes zu beurteilen sind, etwa auch Streitigkeiten über die Bemessung von Pflegesätzen (vgl. 4. Senat des Nds.OVG, Urt. v. 23.10.1996 - 4 L 3268/95 - Urt. v. 23.10.1996 - 4 L 3258/95 -), über Zuwendungen der Träger der Sozialhilfe (4. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 2.10.1997 - 4 O 1757/97 -, FEVS 48, 298) oder über die Erstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe (BVerwG, Urt. v. 28.11.1974 - BVerwGE V C 18.74 -, BVerwGE 47, 233, 238; Urt. v. 14.10.1998 - BVerwG 5 C 2.98 -, ZFSH/SGB 1999, 217); denn das zeigt die allgemeine Fassung der Vorschrift auf, die auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der genannten Rechtsgebiete abhebt und aus Gründen der Vereinfachung eine umfassende "Pauschalregelung" trifft.
  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1999 - 12 O 1998/99
    Entsprechend ist der ebenfalls in § 188 Satz 1 VwGO verwandte Begriff der "Sozialhilfe" in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung dahin eingeordnet worden, dass hierunter alle Streitigkeiten fallen, die aufgrund des Bundessozialhilfegesetzes zu beurteilen sind, etwa auch Streitigkeiten über die Bemessung von Pflegesätzen (vgl. 4. Senat des Nds.OVG, Urt. v. 23.10.1996 - 4 L 3268/95 - Urt. v. 23.10.1996 - 4 L 3258/95 -), über Zuwendungen der Träger der Sozialhilfe (4. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 2.10.1997 - 4 O 1757/97 -, FEVS 48, 298) oder über die Erstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe (BVerwG, Urt. v. 28.11.1974 - BVerwGE V C 18.74 -, BVerwGE 47, 233, 238; Urt. v. 14.10.1998 - BVerwG 5 C 2.98 -, ZFSH/SGB 1999, 217); denn das zeigt die allgemeine Fassung der Vorschrift auf, die auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der genannten Rechtsgebiete abhebt und aus Gründen der Vereinfachung eine umfassende "Pauschalregelung" trifft.
  • OVG Niedersachsen, 02.10.1997 - 4 O 1757/97

    Gerichtskostenfreiheit; Sozialstation; Sozialhilfe; Wohlfahrtspflege

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1999 - 12 O 1998/99
    Entsprechend ist der ebenfalls in § 188 Satz 1 VwGO verwandte Begriff der "Sozialhilfe" in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung dahin eingeordnet worden, dass hierunter alle Streitigkeiten fallen, die aufgrund des Bundessozialhilfegesetzes zu beurteilen sind, etwa auch Streitigkeiten über die Bemessung von Pflegesätzen (vgl. 4. Senat des Nds.OVG, Urt. v. 23.10.1996 - 4 L 3268/95 - Urt. v. 23.10.1996 - 4 L 3258/95 -), über Zuwendungen der Träger der Sozialhilfe (4. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 2.10.1997 - 4 O 1757/97 -, FEVS 48, 298) oder über die Erstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe (BVerwG, Urt. v. 28.11.1974 - BVerwGE V C 18.74 -, BVerwGE 47, 233, 238; Urt. v. 14.10.1998 - BVerwG 5 C 2.98 -, ZFSH/SGB 1999, 217); denn das zeigt die allgemeine Fassung der Vorschrift auf, die auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der genannten Rechtsgebiete abhebt und aus Gründen der Vereinfachung eine umfassende "Pauschalregelung" trifft.
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2018 - 10 ME 363/18

    Verwaltungsrechtsweg für eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für

    Es bestimmt sich nach dem jeweiligen materiellen Recht, welche Verfahren den in § 188 Satz 1 VwGO angesprochenen Sachgebieten unterfallen (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.05.1999 - 12 O 1998/99 -, juris Rn. 2 ff.).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.03.2013 - 6 KE 12/13

    Kindergartenrecht; Heimrecht

    Bereits aus dem vorstehend aufgezeigten systematischen Verhältnis des Satzes 1 und der beiden Halbsätze des Satzes 2 von § 188 VwGO ergibt sich daher, dass sich die Gerichtskostenfreiheit für Verfahren in Angelegenheiten der Fürsorge und Jugendhilfe nicht allein und ausschließlich auf Streitigkeiten eines Empfängers von Sozialleistungen der Jugendhilfe erstreckt (i.d.S.: Sächsisches Oberverwaltungsgericht [SächsOVG], Beschluss vom 02. November 2007 - 5 BS 380/07 - SächsVBl 2008, 87 f.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht [Nds. OVG], Beschluss vom 21. Mai1999 - 12 O 1998/99 - FEVS 51, 47 f.) und sich daher nicht nur auf Streitigkeiten beschränkt, die soziale Rechte nach § 2 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches - Erstes Buch - (SGB I) betreffen bzw. Ansprüche junger Menschen und Personensorgeberechtigter auf Leistungen öffentlicher Jugendhilfe nach § 8 SGB I i. V. m. § 1 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch - (SGB VIII).

    a) Der in § 188 Satz 1 VwGO verwandte Begriff der "Jugendhilfe" ist nicht eigenständig, sondern knüpft an die in dieser Vorschrift beschriebenen Sachgebiete des materiellen Rechtes an (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 12 O 1998/99 - a. a. O., S. 47; a. A.: Thüringisches Oberverwaltungsgericht [ThürOVG], Urteil vom 30. September 2004 - 2 KO 385/03 - FEVS 56, 469, [475]).

  • OVG Thüringen, 30.09.2004 - 2 KO 385/03

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Eigengesellschaft einer Kommune kein förderfähiger

    In Anknüpfung an die ursprüngliche Fassung des § 188 Satz 1 VwGO, "Sachgebiete der allgemeinen öffentlichen Fürsorge, der Tuberkulosenhilfe und der sozialen Fürsorge für Kriegsopfer" ist zu entnehmen, dass der Begriff der Jugendhilfe abweichend von der jeweiligen Regelung im materiellen Recht dahin verstanden werden muss, dass von der Gerichtskostenfreiheit nur die Verfahren umfasst sind, in denen um die Hilfe für ein Kind oder einen Jugendlichen selbst gestritten wird, indessen nicht solche, in denen es um die Förderung einer Institution der Jugendhilfe geht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Oktober 1986 - 8 A 1658/84 - und Beschluss vom 14. September 1993 - 16 E 573/93 - NVwZ-RR 1994, 164; VGH Baden Württemberg, Urteil vom 24. März 1998 - 9 S 967/96 -, 4. Senat des Nds. OVG, Beschluss vom 17. April 1996 - 4 M 1604/96 - zu § 45 - SGB VIII - a. A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 12 O 1998/99 -, FEVS 51, 47-48).
  • OVG Thüringen, 19.10.2004 - 2 KO 385/03

    Sachkostenzuschuss, Eigengesellschaft, kommunaler Träger, freier gemeinnütziger

    In Anknüpfung an die ursprüngliche Fassung des § 188 Satz 1 VwGO, "Sachgebiete der allgemeinen öffentlichen Fürsorge, der Tuberkulosenhilfe und der sozialen Fürsorge für Kriegsopfer" ist zu entnehmen, dass der Begriff der Jugendhilfe abweichend von der jeweiligen Regelung im materiellen Recht dahin verstanden werden muss, dass von der Gerichtskostenfreiheit nur die Verfahren umfasst sind, in denen um die Hilfe für ein Kind oder einen Jugendlichen selbst gestritten wird, indessen nicht solche, in denen es um die Förderung einer Institution der Jugendhilfe geht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Oktober 1986 - 8 A 1658/84 - und Beschluss vom 14. September 1993 - 16 E 573/93 - NVwZ-RR 1994, 164; VGH Baden Württemberg, Urteil vom 24. März 1998 - 9 S 967/96 -, 4. Senat des Nds. OVG, Beschluss vom 17. April 1996 - 4 M 1604/96 - zu § 45 - SGB VIII - a. A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 12 O 1998/99 -, FEVS 51, 47-48).
  • OVG Sachsen, 02.11.2007 - 5 BS 380/07

    Jugendhilfe; Gerichtskostenfreiheit

    An dem Verfahren muss nicht notwendig ein Leistungsempfänger beteiligt sein, auch die Anerkennung und Förderung von Trägern der Jugendhilfe, insbesondere die Zuschussgewährung für Kindertageseinrichtungen, unterfallen dem Begriff der Jugendhilfe i.S.d. § 188 VwGO (vgl. z. B. OVG Berlin, Beschl. v. 1.4.2003 - 6 L 6.03 -, NdsOVG, Beschl. v. 21.5.1999 - 12 O 1998/99 - sowie OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 23.6.2004 - 3 M 269/03 -, zitiert jeweils nach juris; Stelkens/Clausing in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Februar 2007, § 188 RdNr. 7; Happ in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 188 RdNr. 7).
  • OVG Thüringen, 26.04.2016 - 3 KO 691/14

    Pauschale Förderung der Fachberatung für Kindertagesstätten in freier

    An dem Verfahren muss nicht notwendig ein Leistungsempfänger beteiligt sein, auch die Anerkennung und Förderung von Trägern der Jugendhilfe, insbesondere die Zuschussgewährung für Kindertageseinrichtungen, unterfallen dem Begriff der Jugendhilfe i. S. d. § 188 VwGO (so die obergerichtliche Rechtsprechung: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Mai 2013 - 9 S 889/11; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. November 2007 - 5 BS 380/07 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Mai 1999 - 12 O 1998/99 - jeweils zitiert nach juris; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 2015, § 188 Rdn. 7).
  • VG Göttingen, 13.10.2010 - 2 A 212/09

    Kindertagesstätte; Personalkostenzuschuss; Verfügungsstunden

    Materiell-rechtlich fußt der Rechtsstreit im Recht der Jugendhilfe (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.5.1999 -12 O 1998/99; VG Braunschweig, Urteil vom 7.5.2009 -3 A 75/08-; VG Stade, Urteil vom 18.1.2010 -4 A 1611/07-).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2000 - 12 M 4905/99

    Bedarfsplan; Bedarfsplanung; Förderungsanspruch; Gerichtskostenfreiheit;

    In der Rechtsprechung des Senates (Beschl. v. 21.5.1999 - 12 O 1998/99 -, FEVS 51, 47) ist geklärt, dass Verfahren dieser Art gerichtskostenfrei sind.
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