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   LG München I, 28.05.2015 - 12 O 2205/15   

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https://dejure.org/2015,20540
LG München I, 28.05.2015 - 12 O 2205/15 (https://dejure.org/2015,20540)
LG München I, Entscheidung vom 28.05.2015 - 12 O 2205/15 (https://dejure.org/2015,20540)
LG München I, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 12 O 2205/15 (https://dejure.org/2015,20540)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung des Abrufs von Zusatzdiensten eines Bezahlfersehsenders durch unbefugte Dritte auf Grundlage von allgemeinen Geschäftsbedingen; Statuierung einer unbegrenzten Haftungsverpflichtung des Kunden; Begründung der Haftung ohne die Voraussetzungen des Verschuldens ...

  • online-und-recht.de

    AGB-Klauseln von Sky Deutschland rechtswidrig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Sky darf Kunden nicht für unverschuldeten Missbrauch haften lassen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    AGB- Klauseln von Sky Deutschland rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftungs-Klauseln von Sky Deutschland rechtswidrig

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Bestimmte AGB-Klauseln von Sky Deutschland sind rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sky darf Kunden nicht für unverschuldeten Missbrauch haften lassen - Klausel wegen unangemessener benachteiligter Kunden unzulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus LG München I, 28.05.2015 - 12 O 2205/15
    Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB liegt dann vor, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Aus? gleich zuzugestehen (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 01.02.2005 - X ZR 10/04 m. w. N.).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

    Auszug aus LG München I, 28.05.2015 - 12 O 2205/15
    Soll der Kunde - wie hier - auch in den Fällen in Anspruch genommen werden können, in denen' er den Abruf der Zusatzdienste weder kannte noch hätte verhindern können, geht diese Haftungsverpflichtung weit über die Rechtsgrundsätze der Rechtsscheinhaftung hinaus (vgl. auch BGH, Urt. v. 11.05.2011 -VIII ZR 289/09; OLG Köln, Urteil vom 13.01.2006 - 1.9 U 120/05; Ellenberger, in Palandt, 74. Aufl. 2015, § 172 Rn. 18).
  • BGH, 24.04.1992 - V ZR 13/91

    Abgrenzung zwischen Fälligkeitszinsen, Schadenspauschalierung und

    Auszug aus LG München I, 28.05.2015 - 12 O 2205/15
    Eine Klausel sei daher pauschalierter Schadensersatz, wenn aus ihr deutlich werde, dass die Parteien in Wirklichkeit einen Schadensersatz regeln wollten (vgl. BGH, Urteil vom 06, 11.1967 - VIII ZR 81/65; BGH, Urteil vom 2711.1974 - VlIl ZR 9/73^ BGH, Urteil vom 24.04.1992 - V ZR 13/91; Wurmnest, in MüKo BGB, 6. Aufl. 2012, § 309 Nr. 5 Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers

    Auszug aus LG München I, 28.05.2015 - 12 O 2205/15
    Eine Ausnahme hierfür sieht das Gesetz nur für bestimmte Ausnahmetatbestände vor, z. B. für Fälle der Gefährdungshaftung (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 05.10.2005 - VIII ZR 16/05).
  • BGH, 06.11.1967 - VIII ZR 81/65

    Makierprovision als Vertragsstrafe

    Auszug aus LG München I, 28.05.2015 - 12 O 2205/15
    Eine Klausel sei daher pauschalierter Schadensersatz, wenn aus ihr deutlich werde, dass die Parteien in Wirklichkeit einen Schadensersatz regeln wollten (vgl. BGH, Urteil vom 06, 11.1967 - VIII ZR 81/65; BGH, Urteil vom 2711.1974 - VlIl ZR 9/73^ BGH, Urteil vom 24.04.1992 - V ZR 13/91; Wurmnest, in MüKo BGB, 6. Aufl. 2012, § 309 Nr. 5 Rn. 5 m. w. N.).
  • LG München I, 30.06.2016 - 12 O 17879/15

    Anspruch auf Vertragsstrafe aus einer Unterlassungserklärung wegen

    Aus dem Vortrag der Beklagten ist nicht ersichtlich, dass die Informationspflicht als solche - an welche sie vordergründig und unmittelbar die "Vertragsstrafe" anknüpft - für diese ein eigenständiges über die rechtzeitige Entgeltfortzahlung hinausgehendes Interesse birgt (vgl. zur konkret streitgegenständlichen Klausel der Beklagten OLG München, Urteil vom 12.11.2015 - 29 U 2092/15 und LG München I, Urteil vom 28.05.2015 - 12 O 2205/15).

    Auch die neue Klausel ist im Ergebnis auf den Ersatz von Schaden gerichtet, welcher der Beklagten aufgrund Rücklastschriften entsteht (s.o. und OLG München, Urteil vom 12.11.2015 - 29 U 2092/15; LG München I, Urteil vom 28.05.2015 - 12 O 2205/15).

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