Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 19.02.2014 - 12 O 223/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung der Einbeziehung von Bestimmungen hinsichtlich Zugangs und Fälligkeit einer Rechnung i.R.v. Verträgen über Mobilfunkdienstleistungen mit Verbrauchern
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 19.02.2014 - 12 O 223/12
- OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 82/14
- BGH, 28.10.2015 - III ZR 36/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.07.2009 - III ZR 299/08
Online-Rechnung eines Mobilfunkproviders
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.02.2014 - 12 O 223/12
Ein Fall der zwingenden Online-Rechnung, wie sie in der von den Parteien zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2009, 3227 [3228 Tz 21] - "Time & More Web") in dem die Entscheidung nicht tragenden Begründungsabschnitt als möglicherweise unangemessene Benachteiligung erwähnt ist, liegt auch hier nicht vor, da die Beklagte eine Papier-Rechnung, wenn auch gegen die in der beanstandeten Klausel vorgesehene Kostenposition, anbietet. - OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 1 U 26/13
Unwirksame Klauseln in Mobilfunkverträgen (Erhebung von Kostenpfand, …
Auszug aus LG Düsseldorf, 19.02.2014 - 12 O 223/12
Die Beklagte kommt ihrer Pflicht zur Rechnungslegung durch Erteilen einer Online-Rechnung nach; der Auffassung, dass die Form einer aus eigenem Interesse erfüllten Verpflichtung keine echte Sonderleistung darstellt (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.01.2014, 1 U 26/13) schließt die Kammer sich nicht an.
- OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 82/14
Formularmäßige Vereinbarung einer separaten Vergütung für die Erstellung und …
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Februar 2014 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 223/12) teilweise abgeändert und die Beklagte zusätzlich verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, auch die nachfolgende oder mit dieser inhaltsgleiche Bestimmungen in Verträge über Mobilfunkdienstleistungen mit Verbrauchern einzubeziehen, sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 1. April 1977, zu berufen:.Der Kläger beantragt, die Beklagte unter teilweiser Abänderung des am 19.02.2104 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (12 O 223/12) zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, nachfolgende oder mit dieser inhaltsgleiche Bestimmungen in Verträge über Telekommunikationsleistungen mit Verbrauchern einzubeziehen, sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 1. April 1977, zu berufen:.
- LG Düsseldorf, 14.12.2016 - 12 O 311/15
Datenautomatik von Vodafone unzulässig
Unbeschadet der Bezeichnung des Klauselwerks als "Preisliste" sind die Bestimmungen als allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen (so zu "Preislisten" von Mobilfunkanbietern auch bereits: BGH MMR 2015, 240; OLG Hamburg MMR 2011, 170; LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2014, Az. 12 O 223/12).