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   LG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 O 232/09   

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https://dejure.org/2010,2688
LG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 O 232/09 (https://dejure.org/2010,2688)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.11.2010 - 12 O 232/09 (https://dejure.org/2010,2688)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. November 2010 - 12 O 232/09 (https://dejure.org/2010,2688)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anbietung entgeltlicher Sportwetten zu festen Gewinnquoten, Roulette, Black-Jack oder Baccarat über das Internet an in Deutschland befindliche Personen; Anbietung entgeltlicher Tischspiele wie Pokerspiele, Red Dog Progressive, HiLo Switch oder High-Low an in Deutschland ...

  • kanzlei.biz

    Glücksspielangebote via Internet weiterhin wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anbietung entgeltlicher Sportwetten zu festen Gewinnquoten, Roulette, Black-Jack oder Baccarat über das Internet an in Deutschland befindliche Personen; Anbietung entgeltlicher Tischspiele wie Pokerspiele, Red Dog Progressive, HiLo Switch oder High-Low an in Deutschland ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Angebot von Glücksspiel im Internet weiterhin wettbewerbswidrig

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 430
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 O 232/09
    Damit die Klägerin in die Lage versetzt wird, ihren Schadenersatzanspruch zu beziffern, sind die Beklagten im zuerkannten Umfang aus dem durch den Wettbewerbsverstoß der Beklagten begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis in Verbindung mit §§ 242, 259 BGB (vgl. BGH GRUR 1994, 630, 632 - xx ; GRUR 1994, 635, 636 - xx ; GRUR 1995, 427, 429 - Schwarze Liste ; GRUR 2001, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II) verpflichtet, über ihre Verletzungshandlungen Rechnung zu legen.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 O 232/09
    Da das UWG nicht nur den Schutz der Mitbewerber, sondern auch der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer und der Allgemeinheit bezweckt (vgl. § 1 UWG), liegt auch die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs nicht allein im Individualinteresse des Verletzten, sondern im Interesse aller Marktteilnehmer und der Allgemeinheit (BGH GRUR 1999, 509 [510] - Vorratslücken; GRUR 2000, 907 [910] - Filialleiterfehler; GRUR 2000, 1089 [1093] - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92

    Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 O 232/09
    Damit die Klägerin in die Lage versetzt wird, ihren Schadenersatzanspruch zu beziffern, sind die Beklagten im zuerkannten Umfang aus dem durch den Wettbewerbsverstoß der Beklagten begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis in Verbindung mit §§ 242, 259 BGB (vgl. BGH GRUR 1994, 630, 632 - xx ; GRUR 1994, 635, 636 - xx ; GRUR 1995, 427, 429 - Schwarze Liste ; GRUR 2001, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II) verpflichtet, über ihre Verletzungshandlungen Rechnung zu legen.
  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 O 232/09
    Nicht zu folgen ist der von den Beklagten vertretenen Auffassung, es bestehe ein Anwendungsverbot hinsichtlich des gesamten GlüStV, das sie der neueren EuGH-Rechtsprechung entnehmen (vgl. EuGH, Urteil vom 08.09.2010, Az. C-316/07 - Stoß).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 O 232/09
    Da das UWG nicht nur den Schutz der Mitbewerber, sondern auch der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer und der Allgemeinheit bezweckt (vgl. § 1 UWG), liegt auch die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs nicht allein im Individualinteresse des Verletzten, sondern im Interesse aller Marktteilnehmer und der Allgemeinheit (BGH GRUR 1999, 509 [510] - Vorratslücken; GRUR 2000, 907 [910] - Filialleiterfehler; GRUR 2000, 1089 [1093] - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 O 232/09
    Sie hat den Beklagten zu 1.) und 2.) die Domain für deren Tätigkeit zur Verfügung gestellt und haftet daher unter dem Aspekt der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht (vgl. BGH GRUR 2007, 890 Rn 22 - Jugendgefährdende Schriften bei eBay).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 O 232/09
    Damit die Klägerin in die Lage versetzt wird, ihren Schadenersatzanspruch zu beziffern, sind die Beklagten im zuerkannten Umfang aus dem durch den Wettbewerbsverstoß der Beklagten begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis in Verbindung mit §§ 242, 259 BGB (vgl. BGH GRUR 1994, 630, 632 - xx ; GRUR 1994, 635, 636 - xx ; GRUR 1995, 427, 429 - Schwarze Liste ; GRUR 2001, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II) verpflichtet, über ihre Verletzungshandlungen Rechnung zu legen.
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 O 232/09
    Da das UWG nicht nur den Schutz der Mitbewerber, sondern auch der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer und der Allgemeinheit bezweckt (vgl. § 1 UWG), liegt auch die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs nicht allein im Individualinteresse des Verletzten, sondern im Interesse aller Marktteilnehmer und der Allgemeinheit (BGH GRUR 1999, 509 [510] - Vorratslücken; GRUR 2000, 907 [910] - Filialleiterfehler; GRUR 2000, 1089 [1093] - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 O 232/09
    Eine räumliche Beschränkung des Verbotsausspruches setzt jedoch weiter voraus, dass wegen der Unterschiede zwischen den einzelnen landesrechtlichen Regelungen eine einheitliche Beurteilung des beanstandeten Wettbewerbsverhaltens ausscheidet (BGH GRUR 2008, 438 Rn 28 - ODDSET).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 93/07

    Verbot des Glücksspiels im Internet

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 O 232/09
    Dem steht auch nicht entgegen, dass für den eng umgrenzten Markt der Pferdewetten weiterhin das Angebot über Internet erlaubt ist; dies rechtfertigt bei wertender Betrachtung nicht den Vorwurf mangelnder Kohärenz der internetbezogenen staatlichen Glücksspielregelungen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009, Az. 6 U 93/07, BeckRS 2009 15501).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

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