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LG Berlin, 09.07.1990 - 12 O 243/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Videoüberwachung; Persönlichkeitsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.03.2012 - 25 C 84/12
Wohnraummiete: Geldentschädigung für Mieter wegen heimlicher Videoüberwachung der …
Das hier zu beurteilende Vorhandensein einer Videoüberwachungsanlage in den Zugängen zu der klägerischen Mietwohnung und damit die ständige Kontrolle durch die Beklagte ob und wie die Klägerin aufgezeichnet wurde, wie oft und in welcher Begleitung sie den überwachten Bereich betreten hat und in welcher Stimmungslage sie dies tat, stellt nach Auffassung des Gerichts solch einen Eingriff in deren grundrechtlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit und damit eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Klägerin dar (siehe hierzu auch LG Berlin, Urteil vom 09.07.1990, 12 O 243/90).