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Rechtsprechung
   LG Detmold, 26.11.2014 - 12 O 244/12   

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https://dejure.org/2014,51497
LG Detmold, 26.11.2014 - 12 O 244/12 (https://dejure.org/2014,51497)
LG Detmold, Entscheidung vom 26.11.2014 - 12 O 244/12 (https://dejure.org/2014,51497)
LG Detmold, Entscheidung vom 26. November 2014 - 12 O 244/12 (https://dejure.org/2014,51497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kollision, Eisenbahn, defekte Schranke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensverteilung bei Kollisionen zwischen einer Eisenbahn und einem Kfz bei defekter und manuell betriebener Schranke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision zwischen einer Eisenbahn und einem Kfz bei defekter Schranke

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Bahnbetriebsunternehmens auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Kollision mit Kfz auf Bahnübergang

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Bahnbetriebsunternehmens auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Kollision mit Kfz auf Bahnübergang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Detmold, 02.07.2014 - 12 O 210/12

    Bahnunfall, Haftungsverteilung

    Auszug aus LG Detmold, 26.11.2014 - 12 O 244/12
    Das Gericht hat in dem Verfahren des Landgerichts Detmold 12 O 210/12 unter anderem Beweis darüber erhoben, ob der Kläger den Bahnübergang mit einer Geschwindigkeit von über 50 km/h überfahren hat und darüber, bei welcher Geschwindigkeit dieser rechtzeitig vor den Schienen hätte anhalten können, durch die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens.

    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das Gutachten des Sachverständigen Prof. T vom 25.2.2014 (Bl. 342 ff. d.A.12 O 210/12) sowie das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 4.6.2014 (Bl. 430 ff. d.A.12 O 210/12) Bezug genommen.

    Auf die Einwendung der Klägerin (in dem Verfahren 12 O 210/12), der Sachverständige habe den Kollisionswinkel von 76, 5° bei der Ermittlung der Kollisionsgeschwindigkeit unberücksichtigt gelassen, erläuterte dieser, bei der Beurteilung der Geschwindigkeit berücksichtigt zu haben, dass die Straße nicht genau rechtwinkelig zu der Bahnstrecke verläuft.

  • OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03

    Körperverletzung durch Verkehrsunfall: Haftung für für seelisch bedingte

    Auszug aus LG Detmold, 26.11.2014 - 12 O 244/12
    Das Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (Urteil vom 14. März 2006 - 4 U 326/03 - 5/05, 4 U 326/03) erkannte ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 EUR für angemessen, wobei der Kläger als Unfallfolgen unter anderem ein HWS- Schleudertrauma, einen Gehörschaden mit ständigem Tinnitus, ein chronifiziertes Schmerzsyndrom, eine stark eingeschränkte Beweglichkeit des Kopfes, Schmerzen in Armen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, mittelgradig gehemmt-depressives Symptom mit Rückzugstendenz und Interessenverlust erlitten hatte.
  • OLG Celle, 15.04.2009 - 14 U 39/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Feststellung des Verdienstausfallschadens

    Auszug aus LG Detmold, 26.11.2014 - 12 O 244/12
    Das OLG Celle (Urteil vom 15. April 2009 - 14 U 39/05) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem die Klägerin aufgrund des Unfalls eine Nasenbeinfraktur, Schnittwunden (Narbe auf Nasenrücken und Augenlid), Luxation des Grundgliedes der rechten Großzehe, Prellungen, HWS- Distorsion, Bandinstabilität des medialen Seitenbandes des rechten Kniegelenkes, beginnende Athrose, Gehirnerschütterung, 10 % mdE.
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2011 - 2 O 8329/10

    Haftung von Bahnbetriebsunternehmen; Verkehrssicherungspflichtverletzung:

    Auszug aus LG Detmold, 26.11.2014 - 12 O 244/12
    Entscheidend ist, dass er gerade durch die Einwirkungsmöglichkeiten und -verpflichtungen hinsichtlich dieses Teils des Betriebes imstande ist, die hiervon ausgehenden Gefahren abzuwenden oder zu verringern (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18. Mai 2011 - 2 O 8329/10 -, juris).
  • OLG Celle, 31.07.2013 - 14 U 74/12

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Nachweis weiterer unfallbedingter

    Auszug aus LG Detmold, 26.11.2014 - 12 O 244/12
    Das OLG Celle (Urteil vom 31. Juli 2013 - 14 U 74/12) hat bei Unfallverletzungen in Form einer HWS-Distorsion und einer Wirbelsäulenprellung sowie einer für die Dauer von 6 Jahren bestehenden unfallursächlichen posttraumatischen Belastungsstörung ein Schmerzensgeld von 5.000,00 EUR zuerkannt.
  • AG Erkelenz, 10.03.2009 - 6 C 93/07

    Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne

    Auszug aus LG Detmold, 26.11.2014 - 12 O 244/12
    Die körperlichen Schäden hat die Kammer anlehnend an das Urteil des AG Erkelenz (Urteil vom 10.3.2009- Az. 6 C 93/07) berücksichtigt.
  • OLG Braunschweig, 13.10.2009 - 7 U 77/08

    Höhe des Schmerzensgeldes bei längerer unfallbedingter Trennungszeit eines

    Auszug aus LG Detmold, 26.11.2014 - 12 O 244/12
    Das OLG Braunschweig (Urteil vom 13.10.2009 - 7 U 77/08) hat einem 10 Monate alten Kleinkind, das eine Schädelprellung, eine zum Zeitpunkt der Entscheidung seit 4 Jahren anhaltende posttraumatische Belastungsstörung mit psychosomatischen Bauch- und Kopfschmerzen, Angst vor dem Alleinsein und Verlassenwerden, Schlafstörungen sowie ein repressives Verhalten im Hinblick auf die sprachliche Entwicklung davon getragen hat, ein Schmerzensgeld von 4.000,00 EUR nebst immateriellen Vorbehalt zuerkannt (Nr. 3035 der 33. Auflage der Schmerzensgeldtabelle Hacks/Wellner/Häcker).
  • OLG Schleswig, 29.03.1985 - 1 Ss OWi 659/84

    Mäßige Geschwindigkeit; Vorschrift; Bahnübergang ; Fahrer ;

    Auszug aus LG Detmold, 26.11.2014 - 12 O 244/12
    Denn der Kraftfahrer hält die an Bahnübergängen vorgeschriebene mäßige Geschwindigkeit ein, wenn er sich im Rahmen der allgemein für die benutzte Straße zugelassenen Höchstgeschwindigkeit fortbewegt (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. März 1985 - 1 Ss OWi 659/84).
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Rechtsprechung
   LG Bremen, 11.07.2013 - 12 O 244/12   

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https://dejure.org/2013,34680
LG Bremen, 11.07.2013 - 12 O 244/12 (https://dejure.org/2013,34680)
LG Bremen, Entscheidung vom 11.07.2013 - 12 O 244/12 (https://dejure.org/2013,34680)
LG Bremen, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 12 O 244/12 (https://dejure.org/2013,34680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • archive.org PDF (Pressemitteilung)

    Kabel Deutschland verliert Prozess gegen Radio Bremen

  • vprt.de (Kurzinformation)

    Keine Einspeiseentgelte bei Kabel Deutschland

  • taz.de (Kurzinformation, 10.08.2013)

    Kabel Deutschland verliert Prozess

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kabeleinspeiseentgelte: Kabel Deutschland muss Programm von Radio Bremen unentgeltlich einspeisen - Kabel Deutschland verliert Prozess gegen Radio Bremen

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 816
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13

    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines

    Auch § 13 Ziff. 3 (c) des Einspeisungsvertrages vom 27.02.2008 (K 9) belegt die Richtigkeit dieser Bewertung, da die Parteien dort selbst von der Kündbarkeit des Vertrages durch nur einen einzigen Programmgestalter ausgegangen sind (vgl. ebenso: LG München I U. v. 25.04.2013 - 17 HK O 16920/12 - B 24 [V 547 bis 574, dort 561]; LG Bremen U. v. 11.07.2013 - 12 O 244/12 - B 26 [V 600 bis 616, dort 608]; offengelassen in LG Berlin U. v. 30.04.2013 - 16 O 389/12 Kart - B 25 [V 575 bis 599, dort 587/588] = AfP 2013, 344, wenngleich auch dieser Auffassung zuneigend).

    § 19 RStV räumt der Rundfunkanstalt ersichtlich ein Ermessen ein, auf welchem technischen Wege sie ihrer Verbreitungspflicht nachkommen will (ebenso LG Mannheim U. v. 19.04.2013 - 7 O 228/12 Kart [B 23 = V 527 f, 541]; LG Bremen U. v. 11.07.2013 - 12 O 244/12 [B 26 = V 600 f, 611]).

  • VG München, 08.05.2015 - M 17 K 13.1925

    Must-Carry-Pflicht von Kabelnetzbetreibern auch ohne Vertrag

    Hinzu kommt, dass sich die Beklagte den Klägerinnen gegenüber auch keines Anspruchs berühmt, sondern lediglich ihre Rechtsauffassung vertreten hat, was für ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis allerdings nicht ausreichend sein kann (vgl. LG Bremen, U.v. 11.7.2013 - 12 O 244/12 - juris Rn. 88), da ansonsten die Klägerinnen jeden verklagen könnten, der der gleichen Meinung ist wie die Beklagte.

    Für dieses Drittrechtsverhältnis fehlt den Klägerinnen aber das Feststellungsinteresse (so im Ergebnis auch: LG Bremen, U.v. 11.7.2013 - 12 O 244/12 - juris Rn. 88; LG Stuttgart, U.v. 24.1.2013 - 11 O 215/12 (Anlage B17); Interesse bezweifelt, aber letztendlich offen gelassen: OVG RhPf, B.v. 3.11.2014 - 2 E 10685/14 - juris Rn. 10):.

  • VG Köln, 08.06.2021 - 6 K 3825/17
    vgl. zur Nachfolgervorschrift: Gummer, in: BeckOK InfoMedienR, 32. Ed. 01.05.2021, MStV § 82 Rn. 66 und 80; zu eng daher LG Bremen, Urteil vom 11.07.2013 - 12 O 244/12 -, MMR 2013, 816, 818, wonach die Vorschrift lediglich Pflichten für den Fall regele, dass ein Entgelt für die Einspeisung vereinbart werde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 13 A 1349/15

    Freihalten von Kapazitäten für die digitale Verbreitung des Fernsehprogramms der

    So auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 2 A 10343/16 -, juris, Rn. 37 f.; VG München, Urteil vom 7. Mai 2015 - M 17 K 13.1925 -, juris, Rn. 84; VG Hamburg, Urteil vom 29. April 2015 - 17 K 1672/13 -, juris, Rn. 66; für die gleichlautende zivilrechtliche Feststellungsklage auch Landgerichte Bremen, Urteil vom 11. Juli 2013 - 12 O 244/12 -, juris, Rn. 88, und Köln, Urteil vom 14. März 2013 - 31 O (Kart) 466/12 - juris, Rn. 125.
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