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   LG Düsseldorf, 26.02.2013 - 12 O 262/02   

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LG Düsseldorf, 26.02.2013 - 12 O 262/02 (https://dejure.org/2013,80766)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2013 - 12 O 262/02 (https://dejure.org/2013,80766)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 12 O 262/02 (https://dejure.org/2013,80766)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 09.03.2001 - 6 U 127/00

    Zahnarztwerbung im Internet

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.02.2013 - 12 O 262/02
    Standeswidrigem Werbeverhalten kann nicht nur durch standesrechtliche Maßnahmen, sondern daneben auch mit der zivilgerichtlichen Unterlassungsklage begegnet werden (vgl.: OLG Köln NJW-RR 2002, 204, 205; OLG Schleswig, MedR 2001, 579).

    Die Klägerin ist als Berufsvertretung, der sämtliche Zahnärzte im Kammerbereich Nordrhein und damit auch in Düsseldorf angehören, gemäß § 13 II Nr. 2 UWG zur Geltendmachung der von ihr eingeklagten Unterlassungsansprüche befugt (vgl.: OLG Köln, NJW-RR 2002, 204, 205; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage, § 13 Rn 30b).

    Aufgrund der weitreichenden Bedeutung von Art. 12 I GG ist nur berufswidrige Werbung verboten (vgl.: BVerfG, NJW 2000, 2734; OLG Köln, NJW-RR 2002, 204, 205).

    Berufswidrig ist somit neben irreführender Werbung auch reklamehafte Anpreisung, die den Patienten nicht Interessen- und sachgerecht informiert (OLG Köln, NJW-RR 2002, 204; OLG Schleswig, MedR 2001, 579).

  • OLG Schleswig, 03.04.2001 - 6 U 89/00
    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.02.2013 - 12 O 262/02
    Standeswidrigem Werbeverhalten kann nicht nur durch standesrechtliche Maßnahmen, sondern daneben auch mit der zivilgerichtlichen Unterlassungsklage begegnet werden (vgl.: OLG Köln NJW-RR 2002, 204, 205; OLG Schleswig, MedR 2001, 579).

    Inhalt des Verbotes kann damit zugleich nur die Werbung sein, die das Vertrauen der Bevölkerung in eine sachgemäße medizinische Versorgung zu beeinträchtigen vermag (OLG Schleswig, MedR 2001, 579).

    Berufswidrig ist somit neben irreführender Werbung auch reklamehafte Anpreisung, die den Patienten nicht Interessen- und sachgerecht informiert (OLG Köln, NJW-RR 2002, 204; OLG Schleswig, MedR 2001, 579).

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.02.2013 - 12 O 262/02
    Gerechtfertigt ist der Eingriff hinsichtlich berufswidriger Werbung durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls (vgl. BVerfGE 71, 162).

    Solche Werbemethoden begründen nämlich die Gefahr, dass der verunsicherte Kranke sich nicht dem fachlich kompetenten, sondern dem besonders werbewirksam auftretenden Arzt anvertraut (vgl.: BVerfGE 71, 162).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.02.2013 - 12 O 262/02
    Die Bedeutung von Art. 12 I GG ergibt sich daraus, dass staatliche Eingriffe, die die berufliche Außendarstellung des Grundrechtsträgers einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme seiner Dienste beschränken, Eingriffe in die durch Art. 12 I GG geschützte Freiheit der Berufsausübung darstellen (vgl.: BVerfGE 85, 248).
  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.02.2013 - 12 O 262/02
    Aufgrund der weitreichenden Bedeutung von Art. 12 I GG ist nur berufswidrige Werbung verboten (vgl.: BVerfG, NJW 2000, 2734; OLG Köln, NJW-RR 2002, 204, 205).
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   LG Düsseldorf, 26.02.2003 - 12 O 262/02   

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LG Düsseldorf, 26.02.2003 - 12 O 262/02 (https://dejure.org/2003,38876)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2003 - 12 O 262/02 (https://dejure.org/2003,38876)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 12 O 262/02 (https://dejure.org/2003,38876)
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