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   LG Düsseldorf, 14.12.2016 - 12 O 311/15   

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https://dejure.org/2016,50328
LG Düsseldorf, 14.12.2016 - 12 O 311/15 (https://dejure.org/2016,50328)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.2016 - 12 O 311/15 (https://dejure.org/2016,50328)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 12 O 311/15 (https://dejure.org/2016,50328)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch der Verwendung dreier Bestimmungen der Preisliste für Mobilfunkdienstleistungen eines Telekommunikationsunternehmens; Bestimmungen der Preisliste mit der dort enthaltenen Fußnoten als allgemeine Geschäftsbedingungen

  • online-und-recht.de

    Datenautomatik-Klausel von Vodafone rechtswidrig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Von Vodafone verwendete Klauseln zur automatischen Nachbuchung von kostenpflichtigem Datenvolumen ohne Zustimmung des Kunden unzulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Datenautomatik von Vodafone unzulässig

  • heise.de (Pressebericht, 16.01.2017)

    Mobilfunk: Verbraucherschützer gehen gegen Datenautomatik bei Vodafone vor

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Vodafone-Urteil: Keine Datenautomatik ohne Zustimmung des Verbrauchers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Datenoption ohne Einwilligung des Kunden in AGB eines Mobilfunkdienstleisters unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Datenautomatik bei Vodafone ist rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vodafone darf keine Datenautomatik ohne Zustimmung des Verbrauchers einrichten - Automatische Zubuchung von Zusatzleistungen stellt unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung dar

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 196
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.05.1996 - XI ZR 217/95

    BGH für Zulässigkeit sog. Postenpreise bei privaten Girokonten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2016 - 12 O 311/15
    Fasst man die Klausel dagegen - und dies erscheint der Kammer näherliegend - als Entgelt für eine Zusatzleistung auf, so folgt eine Kontrollfähigkeit möglicherweise schon daraus, dass sich die Kontrollfreiheit von Preisbestimmungen, wie sie aus Art. 4 Abs. 2 RL 93/13/EWG folgt, lediglich auf die Hauptleistung bzw. die Dienstleistung, die den "eigentlichen" Gegenstand des Vertrags bildet, erstreckt (vgl. Wurmnest, Müko-BGB, 7. Aufl., § 307, Rn. 18, unter kritischer Bezugnahme auf BGH NJW 1996, 2032), jedenfalls aber daraus, dass eine gesetzliche Regelung besteht, an der die Klausel zu überprüfen ist (BGH, a.a.O.; hierzu sogleich unter II.).

    Die Zubuchung von Datenvolumenpaketen stellt eine solche Zusatzentgeltklausel dar, was den Kontrollmaßstab der Norm eröffnet (so auch: LG München I, a.a.O; Hofmann/Kulbach, a.a.O.; enger wohl: OLG Hamburg, a.a.O., wonach es bei einer Entgeltklausel darauf ankommen soll, ob für den konkreten Vertragstyp (dort: Mobilfunk-Prepaid-Vertrag) ein ganz bestimmtes, den Vertragstyp regelndes gesetzliches Leitbild besteht; die Natur einer zur Kontrollfähigkeit führenden gesetzlichen Regelung offenlassend: BGH NJW 1996, 2032).

  • OLG Hamburg, 01.07.2010 - 3 U 129/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsanbieters: Erhebung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2016 - 12 O 311/15
    Unbeschadet der Bezeichnung des Klauselwerks als "Preisliste" sind die Bestimmungen als allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen (so zu "Preislisten" von Mobilfunkanbietern auch bereits: BGH MMR 2015, 240; OLG Hamburg MMR 2011, 170; LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2014, Az. 12 O 223/12).
  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 249/12

    Zur Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2016 - 12 O 311/15
    Nach dem Gebot der kundenfeindlichsten Auslegung, an dem die Klauselprüfung zu orientieren ist (vgl. BGH NJW 2013, 2502) ist die Klausel vielmehr so auszulegen, dass bereits aus ihr selbst heraus die Berechtigung der Beklagten herrührt, die Datenoption einzurichten und den Kunden zu einer Zahlung im Rahmen einer Laufzeitbindung zu verpflichten.
  • BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2016 - 12 O 311/15
    Unbeschadet der Bezeichnung des Klauselwerks als "Preisliste" sind die Bestimmungen als allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen (so zu "Preislisten" von Mobilfunkanbietern auch bereits: BGH MMR 2015, 240; OLG Hamburg MMR 2011, 170; LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2014, Az. 12 O 223/12).
  • LG Düsseldorf, 19.02.2014 - 12 O 223/12

    Unterlassung der Einbeziehung von Bestimmungen hinsichtlich Zugangs und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2016 - 12 O 311/15
    Unbeschadet der Bezeichnung des Klauselwerks als "Preisliste" sind die Bestimmungen als allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen (so zu "Preislisten" von Mobilfunkanbietern auch bereits: BGH MMR 2015, 240; OLG Hamburg MMR 2011, 170; LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2014, Az. 12 O 223/12).
  • BGH, 28.10.2015 - III ZR 36/15

    Verfahren nach dem UKlaG: Bemessung der Beschwer des im Unterlassungsprozess

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2016 - 12 O 311/15
    Streitwert: 7.500,00 EUR (vgl. BGH MMR 2016, 179).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2016 - 12 O 311/15
    Maßgebliches Kriterium ist, ob die Bestimmung Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung betrifft, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. BGH NJW 2001, 2635 f.).
  • BGH, 05.10.2017 - III ZR 56/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens:

    cc) Die in Rede stehende Vertragsgestaltung unterscheidet sich entgegen der Ansicht der Revision von einer anderen bei Mobilfunkverträgen teilweise verwendeten Regelung, wonach nach Erschöpfung des Inklusiv-Datenvolumens die Übertragungsgeschwindigkeit erheblich reduziert wird, sofern der Kunde nicht ein weiteres Datenpaket hinzubucht (so eine Konstellation bei dem von der Revision zitierten Urteil des LG Düsseldorf vom 14. Dezember 2016 - 12 O 311/15, juris).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2019 - 12 O 264/18

    Erstattung des Restguthabens nicht von Rücksendung der SIM-Karte abhängig

    Der Umstand, dass die Klausel nach der Änderung der AGB der Beklagten derzeit auf Neuverträge keine Anwendung findet, steht ihrer Überprüfung nicht entgegen, da es noch Vertragsverhältnisse gibt, die sich nach den Bestimmungen für einen Abschluss bis zur Änderung zum 18.11.2018 richten (vgl. schon LG Düsseldorf, Urt. v. 14.12.2016 - 12 O 311/15 -, NJOZ 2018, 353 [356]).
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