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   LG Bremen, 31.07.2008 - 12 O 333/07   

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LG Bremen, 31.07.2008 - 12 O 333/07 (https://dejure.org/2008,29608)
LG Bremen, Entscheidung vom 31.07.2008 - 12 O 333/07 (https://dejure.org/2008,29608)
LG Bremen, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 12 O 333/07 (https://dejure.org/2008,29608)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus LG Bremen, 31.07.2008 - 12 O 333/07
    Dazu gehört neben dem Verbraucherschutz und der Betrugsvorbeugung auch die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen sowie die Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen (EuGH NJW 07, 1515 - Placanica; Tz. 46; NJW 04, 139, 143, Tz. 67 - Gambelli).

    Es steht den Mitgliedsstaaten frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glücksspiele festzulegen und gegebenenfalls das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen (EuGH NJW 07, 1515 - Placanica; Tz. 48).

    Allerdings müssen die von den Mitgliedsstaaten vorgeschriebenen Beschränkungen den sich aus der Rechtsprechung des EuGH ergebenden Anforderungen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit genügen (EuGH NJW 07, 1515, Tz. 4B - Placanica).

    Da es den Mitgliedsstaaten freisteht, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glücksspiele festzulegen und gegebenenfalls das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen (EuGH NJW 07, 1515 - Placanica; Tz. 48), können sie auch für unterschiedliche Bereiche des Glücksspiels unterschiedliche Wertungen hinsichtlich der damit jeweils verbundenen Gefahren für die Allgemeinheit vornehmen.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus LG Bremen, 31.07.2008 - 12 O 333/07
    Für die Entscheidung spielt die vor dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (NJW 2006, 1261 ff.) geltende Rechtslage dagegen keine Rolle.

    Dies ist mit der Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren gleichzusetzen, die das BVerfG als ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel anerkannt hat (BVerfG NJW 2006, 1261, 1263, Rdnr. 99).

    Diese vom EuGH formulierten Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen denen des Grundgesetzes (BVerfG NJW 2006, 1261, 1285, Rdnr. 144).

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus LG Bremen, 31.07.2008 - 12 O 333/07
    Zumindest kommt dem Zufallselement auch bei Sportwetten, insbesondere beim Fußballtoto ein deutliches Übergewicht zu gegenüber den Voraussagemöglichkeiten des Wetteilnehmers über den jeweiligen Ausgang des Spieles (BVerwG NJW 2001, 2648; NVwZ 2006, 1175, 1177; BGH GRUR 2002, 636 - Sportwetten).

    Die der Beklagten zu 1) in Malta erteilte Erlaubnis reicht dafür nicht aus, denn für die Veranstaltung von Glücksspielen in Deutschland ist eine Erlaubnis durch die zuständige inländische Behörde erforderlich (BGH GRUR 2002, 636, 637 - Sportwetten; NJW 2004, 2158 - Schöner Wetten).

    Die Norm dient, wie alle Straftatbestände der §§ 234, 287 StGB, dem Schutz der Verbraucher vor den Gefahren des Glücksspiels durch die staatliche Kontrolle eines ordnungsgemäßen Spielablaufs (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Aufl., § 4 UWG, Rdnr. 11.178 mwN; BGH GRUR 2002, 269 - Sportwetten-Genehmigung; BGH GRUR 2002, 636, 637 - Sportwetten; BGH GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten).

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Bremen, 31.07.2008 - 12 O 333/07
    Die der Beklagten zu 1) in Malta erteilte Erlaubnis reicht dafür nicht aus, denn für die Veranstaltung von Glücksspielen in Deutschland ist eine Erlaubnis durch die zuständige inländische Behörde erforderlich (BGH GRUR 2002, 636, 637 - Sportwetten; NJW 2004, 2158 - Schöner Wetten).

    Die Norm dient, wie alle Straftatbestände der §§ 234, 287 StGB, dem Schutz der Verbraucher vor den Gefahren des Glücksspiels durch die staatliche Kontrolle eines ordnungsgemäßen Spielablaufs (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Aufl., § 4 UWG, Rdnr. 11.178 mwN; BGH GRUR 2002, 269 - Sportwetten-Genehmigung; BGH GRUR 2002, 636, 637 - Sportwetten; BGH GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten).

  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus LG Bremen, 31.07.2008 - 12 O 333/07
    Die Norm dient, wie alle Straftatbestände der §§ 234, 287 StGB, dem Schutz der Verbraucher vor den Gefahren des Glücksspiels durch die staatliche Kontrolle eines ordnungsgemäßen Spielablaufs (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Aufl., § 4 UWG, Rdnr. 11.178 mwN; BGH GRUR 2002, 269 - Sportwetten-Genehmigung; BGH GRUR 2002, 636, 637 - Sportwetten; BGH GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus LG Bremen, 31.07.2008 - 12 O 333/07
    Dies hat seinen entscheidenden Grund darin, dass der Anspruch dem Wettbewerber nicht nur zum Schutz seiner Individualinteressen, sondern auch im Interesse der anderen Marktbeteiligten und der Allgemeinheit zuerkannt wird (BGH GRUR 99, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2000, 907, 909 - Filialleiterfehler).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus LG Bremen, 31.07.2008 - 12 O 333/07
    Dies hat seinen entscheidenden Grund darin, dass der Anspruch dem Wettbewerber nicht nur zum Schutz seiner Individualinteressen, sondern auch im Interesse der anderen Marktbeteiligten und der Allgemeinheit zuerkannt wird (BGH GRUR 99, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2000, 907, 909 - Filialleiterfehler).
  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus LG Bremen, 31.07.2008 - 12 O 333/07
    Zwar greift dieser Grundsatz dann nicht ein, wenn eine bundesweit einheitliche Beurteilung des betreffenden Wettbewerbsgeschehens als wettbewerbswidrig ausscheidet (BGH GRUR 2006, 438, 442 - ODDSET).
  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

    Auszug aus LG Bremen, 31.07.2008 - 12 O 333/07
    Nach § 242 BGB ist der Schuldner eines Leistungsanspruchs verpflichtet, dem Gläubiger die zur Durchsetzung seines Rechts erforderlichen Informationen zu geben, wenn dieser sie selbst nicht anders erlangen kann und dem Schuldner die Erteilung der Auskunft unschwer möglich und zuzumuten ist (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Aufl., § 9 UWG, Rdnr. 4.5; BGH GRUR 1999, 1025).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 187/04

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus LG Bremen, 31.07.2008 - 12 O 333/07
    Die Entscheidung des BGH vom 14.2.2008 (Az.: I ZR 187/04), nach dem das Angebot von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung im Lande Bremen vor dem 28.3.2006 nicht wettbewerbswidrig ist, ist also für den hier zu entscheidenden Rechtsstreit nicht einschlägig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • OVG Bremen, 07.09.2006 - 1 B 273/06

    Werder Bremen darf nicht für bwin werben - Gewerbegesetz der DDR;

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • OVG Hamburg, 25.03.2008 - 4 Bs 5/08

    Ausschluss von gewerblichen Glücksspielen durch private Veranstalter,

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • LG München I, 18.01.2008 - 33 O 11741/06

    Arzneimittelrecht: Umgehung des Verbots von Naturalrabatten bei Abgabe von

  • RG, 02.03.1933 - II 834/32

    1. Zum Begriff der "Reichsregierung" i. S. des § 22 der DevisenVO. (DevVO.) v. 1.

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