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   LG Saarbrücken, 27.01.2010 - 12 O 4/10   

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https://dejure.org/2010,67410
LG Saarbrücken, 27.01.2010 - 12 O 4/10 (https://dejure.org/2010,67410)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.01.2010 - 12 O 4/10 (https://dejure.org/2010,67410)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 12 O 4/10 (https://dejure.org/2010,67410)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 26.11.1997 - 1 Ss 218/93
    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.01.2010 - 12 O 4/10
    aa) Verantwortlicher Redakteur ist derjenige, der im Auftrag des Verlegers das Druckwerk auf strafrechtlich oder presserechtlich relevante Äußerungen zu überprüfen hat und tatsächlich verhindern kann, dass ein Beitrag abgedruckt wird (OLG Celle NJW 1996, 1149, 1150; KG NJW 1998, 1420, 1421).

    Bis zum Beweis des Gegenteils ist mithin davon auszugehen, dass derjenige, der im Impressum angegeben wurde, auch tatsächlich der verantwortliche Redakteur ist (vgl. KG NJW 1998, 1420, 1421; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 11 Rdnr. 88).

  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 145/05

    Begebung einer schriftlichen Willenserklärung; Führung des Gegenbeweises

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.01.2010 - 12 O 4/10
    Im übrigen reicht die Vorlage einer Kopie, wenn die Echtheit der Unterschrift - wie hier - außer Zweifel steht (vgl. zur Urkundenvorlage im Zivilprozess BGH, Urteil vom 8. März 2006, IV ZR 145/05, NJW-RR 2006, 847, unter III. 1.).
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.01.2010 - 12 O 4/10
    Die Stellung des verantwortlichen Redakteurs ist im Presserecht vor allem geschaffen worden, weil der Täter eines Presse-Inhaltsdelikts wegen der Anonymität der Presse und des Zusammenwirkens vieler Kräfte bei der Herstellung eines Druckwerks häufig nicht ermittelt werden kann (BGH, Beschluss vom 20. Februar 1990, 3 StR 278/89, BGHSt 36, 363 = NJW 1990, 2828, unter B. II. 1.).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.01.2010 - 12 O 4/10
    Zweck des Anspruchs auf Gegendarstellung ist vielmehr, zu einer vollständigen Information der Öffentlichkeit beizutragen, und vor allem, dem Betroffenen die Möglichkeit zu gewähren, durch seine Wortmeldung den ihn betreffenden Sachverhalt aus seiner Sicht zu vervollständigen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 6. April 1976, VI ZR 246/74, BGHZ 66, 182 = NJW 1976, 1198, unter II. 2. b).
  • OLG Celle, 30.08.1995 - 13 U 189/95
    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.01.2010 - 12 O 4/10
    aa) Verantwortlicher Redakteur ist derjenige, der im Auftrag des Verlegers das Druckwerk auf strafrechtlich oder presserechtlich relevante Äußerungen zu überprüfen hat und tatsächlich verhindern kann, dass ein Beitrag abgedruckt wird (OLG Celle NJW 1996, 1149, 1150; KG NJW 1998, 1420, 1421).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.01.2010 - 12 O 4/10
    Eine Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. November 2004, VI ZR 298/03, NJW 2005, 279, unter II. 2. a aa m. Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 22.03.2010 - 5 U 51/10

    Kein Gegendarstellungsrecht bei wertenden Äußerungen

    unter Abänderung der Urteile des LG Saarbrücken 12 O 4/10 vom 27.1.2010 und 12 O 14/10 vom 10.2.2010 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.
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