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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 28.11.2014 - 12 O 4/14   

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https://dejure.org/2014,56181
LG Potsdam, 28.11.2014 - 12 O 4/14 (https://dejure.org/2014,56181)
LG Potsdam, Entscheidung vom 28.11.2014 - 12 O 4/14 (https://dejure.org/2014,56181)
LG Potsdam, Entscheidung vom 28. November 2014 - 12 O 4/14 (https://dejure.org/2014,56181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Verweisung ist noch im Prozess möglich - Günstigere Werkstatt muss allgemein zugänglich sein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bremen, 07.02.2011 - 3 U 61/10

    Höhe der Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Schadensberechnung auf

    Auszug aus LG Potsdam, 28.11.2014 - 12 O 4/14
    Wählt der Geschädigte den vorbeschriebenen Weg der Schadensberechnung und genügt er damit bereits dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, so begründen besondere Umstände, wie das Alter des Fahrzeugs oder seine Laufleistung, keine weitere Darlegungslast des Geschädigten (vgl. auch OLG Bremen, NJW-RR 2011, 1175).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus LG Potsdam, 28.11.2014 - 12 O 4/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Geschädigte die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel jedoch nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil-)reparieren lässt (vgl. BGH NJW 2006, 2179).
  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LG Potsdam, 28.11.2014 - 12 O 4/14
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (BGH NJW 2010, 606).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere

    Auszug aus LG Potsdam, 28.11.2014 - 12 O 4/14
    Der Schädiger kann deshalb - auch (noch) im Prozess (vgl. BGH NJW 2013, 2817) - den Geschädigten aber unter dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht gem. § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er ggf. vom Geschädigten aufgezeigte Umstände - wie vorliegend nicht - widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden.
  • LG Mannheim, 22.10.2010 - 1 S 163/09

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Verweisung auf eine günstigere

    Auszug aus LG Potsdam, 28.11.2014 - 12 O 4/14
    Weiterhin sind auch keine konkreten Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass es sich bei den Preisen der Firma Autohaus am Bahnhof Teltow GmbH nicht um deren (markt-)übliche Preise sondern um Sonderkonditionen auf Grund vertraglicher Vereinbarungen mit der Beklagten zu 2) handeln könnte (vgl. hierzu LG Mannheim, NZV 2011, 349).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus LG Potsdam, 28.11.2014 - 12 O 4/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 2003, 2085; BGH NJW 2005, 1108; BGH NJW 2005, 2007 BGH NJW 2007, 588) stehen einem Unfallgeschädigten für die Berechnung eines Kraftfahrzeugschadens im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines "gleichwertigen" Ersatzfahrzeugs.
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06

    Umfang des Schadensersatzes bei Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus LG Potsdam, 28.11.2014 - 12 O 4/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 2003, 2085; BGH NJW 2005, 1108; BGH NJW 2005, 2007 BGH NJW 2007, 588) stehen einem Unfallgeschädigten für die Berechnung eines Kraftfahrzeugschadens im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines "gleichwertigen" Ersatzfahrzeugs.
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus LG Potsdam, 28.11.2014 - 12 O 4/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 2003, 2085; BGH NJW 2005, 1108; BGH NJW 2005, 2007 BGH NJW 2007, 588) stehen einem Unfallgeschädigten für die Berechnung eines Kraftfahrzeugschadens im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines "gleichwertigen" Ersatzfahrzeugs.
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   LG Bonn, 15.05.2014 - 12 O 4/14   

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LG Bonn, 15.05.2014 - 12 O 4/14 (https://dejure.org/2014,49795)
LG Bonn, Entscheidung vom 15.05.2014 - 12 O 4/14 (https://dejure.org/2014,49795)
LG Bonn, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 12 O 4/14 (https://dejure.org/2014,49795)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 12.12.2014 - 6 U 101/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Mietwagenunternehmens mit den Begriffen

    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 15.5.2014 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 12 O 4/14 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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