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LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 O 405/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz von Schäden infolge einer Verletzung der Leistungsschutzrechte und Nutzungsrechte an Musikaufnahmen bzgl. Tauschbörse als "Filesharing" im Internet
- raschlegal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.10.2011 - I ZR 175/10
Bochumer Weihnachtsmarkt
Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 O 405/11
Auch kann sich der Beklagte nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen, da das Erlangte - der Gebrauch des Schutzgegenstandes - nicht mehr entfallen kann (vgl. BGH, GRUR 2012, 715, 718 mwN). - BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 O 405/11
Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGH, GRUR 2010, 633, 634 mwN - Sommer unseres Lebens). - LG Köln, 13.12.2010 - 28 O 515/10
Ansprüche aufgrund von Filesharing; Ersatz der Abmahnkosten über das …
Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 O 405/11
Die Klägerinnen waren nicht gezwungen, ihre Ansprüche zeitlich stringent und zügig zu verfolgen, sondern hatten das Recht, hiermit abzuwarten (vgl. LG Köln, Beschl. v. 13.12.2010, Az.: 28 O 515/10). - LG Düsseldorf, 24.11.2010 - 12 O 521/09
Schadensersatzanspruch gegenüber dem Inhaber eines DSL-Anschlusses wegen des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 O 405/11
Der von den Klägerinnen herangezogene GEMA-Tarif VR-W I, der für bis zu 10.000 Streams eine Mindestvergütung von 100, 00 EUR vorsieht, erscheint der Kammer als Ausgangspunkt für die Schätzung geeignet (vgl. bereits Landgericht Düsseldorf, Urt. v. 24.11.2010, Az: 12 O 521/09).
- LG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 S 22/15
Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie sowie auf …
So bilden GEMA-Tarife primär die Kosten der Verwendung von Musikstücken ab (und können daher für die Berechnung bei Musikstücken herangezogen werden, vgl. LG Düsseldorf BeckRS 2015, 12080), während GÜFA-Tarife in erster Linie die Zahl von Vermietungshandlungen berücksichtigen.