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   LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 O 405/11   

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LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 O 405/11 (https://dejure.org/2012,87602)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2012 - 12 O 405/11 (https://dejure.org/2012,87602)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 12 O 405/11 (https://dejure.org/2012,87602)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 175/10

    Bochumer Weihnachtsmarkt

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 O 405/11
    Auch kann sich der Beklagte nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen, da das Erlangte - der Gebrauch des Schutzgegenstandes - nicht mehr entfallen kann (vgl. BGH, GRUR 2012, 715, 718 mwN).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 O 405/11
    Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, der geltend macht, eine andere Person habe die Rechtsverletzung begangen (BGH, GRUR 2010, 633, 634 mwN - Sommer unseres Lebens).
  • LG Köln, 13.12.2010 - 28 O 515/10

    Ansprüche aufgrund von Filesharing; Ersatz der Abmahnkosten über das

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 O 405/11
    Die Klägerinnen waren nicht gezwungen, ihre Ansprüche zeitlich stringent und zügig zu verfolgen, sondern hatten das Recht, hiermit abzuwarten (vgl. LG Köln, Beschl. v. 13.12.2010, Az.: 28 O 515/10).
  • LG Düsseldorf, 24.11.2010 - 12 O 521/09

    Schadensersatzanspruch gegenüber dem Inhaber eines DSL-Anschlusses wegen des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 O 405/11
    Der von den Klägerinnen herangezogene GEMA-Tarif VR-W I, der für bis zu 10.000 Streams eine Mindestvergütung von 100, 00 EUR vorsieht, erscheint der Kammer als Ausgangspunkt für die Schätzung geeignet (vgl. bereits Landgericht Düsseldorf, Urt. v. 24.11.2010, Az: 12 O 521/09).
  • LG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 S 22/15

    Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie sowie auf

    So bilden GEMA-Tarife primär die Kosten der Verwendung von Musikstücken ab (und können daher für die Berechnung bei Musikstücken herangezogen werden, vgl. LG Düsseldorf BeckRS 2015, 12080), während GÜFA-Tarife in erster Linie die Zahl von Vermietungshandlungen berücksichtigen.
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