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   LG Düsseldorf, 09.09.2015 - 12 O 465/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39988
LG Düsseldorf, 09.09.2015 - 12 O 465/14 (https://dejure.org/2015,39988)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.09.2015 - 12 O 465/14 (https://dejure.org/2015,39988)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. September 2015 - 12 O 465/14 (https://dejure.org/2015,39988)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Einzelhandelsunternehmens zur Angabe eines auf eine konkrete Menge bezogenen Preises für Kaffee- und/ oder Teekapseln im Zusammenhang mit der Werbung; Eignung der Grundpreisangabe zum Preisvergleich bei dem Angebot von Kaffee- und Teekapseln

  • online-und-recht.de

    Grundpreisangabe für Kaffee-Pads

  • kanzlei.biz

    Pflicht zur Grundpreisangabe bei Tee- oder Kaffeekapseln

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kaffeekapseln oder -pads dürfen nur unter Angabe eines Grundpreises angeboten werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbung für Kaffeekapseln ohne Angabe des Grundpreises wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung für Kaffeekapseln ohne Angabe des Grundpreises wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fehlende Grundpreisangabe bei Kaffee-Pads verstößt gegen PAngVO

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Grundpreis bei Kaffeekapseln

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Koblenz, 24.10.2017 - 4 HKO 4/17

    Werbung für Kaffeekapseln erfordert vollständige Preisangaben

    Die Beklagte hat mit ihrem Angebot vom 23.11.2016 unter Angabe des Gewichts der in den Kapseln enthaltenen Kaffeemenge aber ohne Nennung des Grundpreises dafür § 2 Abs. 1 S. 1 u. S. 2 PAngV zuwidergehandelt und damit eine unzulässige geschäftliche Handlung vorgenommen (vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 09.09.2015 - 12 0 465/14 - LG Koblenz Urt. v. 07.03.2017 1 HKO 108/16; s. a. OLG Koblenz Urt. v. 25.04.2006 - 4 U 1219105 -).

    Der Grundpreis des in den Kapseln enthaltenen Kaffeepulvers musste schon deshalb angegeben werden, weil Kapseln mit Kaffeepulver gerichtsbekannt nicht stets dasselbe Gewicht haben und Verbrauchern ermöglicht werden muss, die Preise solcher Kapseln mit den Preisen anderer Kaffeekapseln und von in anderer Form angebotenem Kaffee zu vergleichen (vgl. LG Düsseldorf Urt. v. 09.09.2015 - 12 0 465/14).

  • AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15

    Zur Grundpreis-Angabe bei Online-Angeboten von Klebebändern

    Bei den genannten Beispielen dient die Größenangabe jeweils der Auswahl des Produktes als für den Verbraucher passend (LG Düsseldorf - Urteil vom 09.09.2015 - 12 O 465/14 zitiert nach juris).
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