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   LG Münster, 24.09.2009 - 012 O 471/07   

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https://dejure.org/2009,26006
LG Münster, 24.09.2009 - 012 O 471/07 (https://dejure.org/2009,26006)
LG Münster, Entscheidung vom 24.09.2009 - 012 O 471/07 (https://dejure.org/2009,26006)
LG Münster, Entscheidung vom 24. September 2009 - 012 O 471/07 (https://dejure.org/2009,26006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlten Steuerberatungshonorars aufgrund des Übersteigens der Mittelgebühr; Einordnung des mittleren Gebührenwertes in den ihm zugeordneten durchschnittlichen Fällen als ein fester und vom Gebührengläubiger ohne besonderen Anlass nicht ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 7.04

    Rahmengebühr; Mittelgebühr; Durchschnittsfall; billiges Ermessen; unbillige

    Auszug aus LG Münster, 24.09.2009 - 12 O 471/07
    Für die Berücksichtigung einer darüber hinaus gehenden Toleranzgrenze bleibt in einem solchen Fall kein Raum (BVerwG, Urteil vom 17.08.1952, Aktenzeichen 6 C 7/2004).

    Andernfalls hat es mit der Mittelgebühr sein Bewenden (so auch BVerwG, Urteil vom 17.08.2005, Aktenzeichen 6 C 7/04 und BFH, Beschluss vom 19.10.2004, Aktenzeichen VII B 1/04 jeweils für den Gebührenrahmen eines Rechtsanwalts).

  • BFH, 19.10.2004 - VII B 1/04

    Divergenz; Gebühr eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Münster, 24.09.2009 - 12 O 471/07
    Andernfalls hat es mit der Mittelgebühr sein Bewenden (so auch BVerwG, Urteil vom 17.08.2005, Aktenzeichen 6 C 7/04 und BFH, Beschluss vom 19.10.2004, Aktenzeichen VII B 1/04 jeweils für den Gebührenrahmen eines Rechtsanwalts).
  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 369/80

    Beweislast - Ungerechtfertigte Bereicherung - Bankkonto - Gutschrift -

    Auszug aus LG Münster, 24.09.2009 - 12 O 471/07
    Grundsätzlich ist derjenige, der einen Bereicherungsanspruch aus Leistungskondiktionen geltend macht, im vollen Umfang beweispflichtig für die Tatsachen, aus denen er die von ihm begehrte Rechtsfolge herleitet, somit für das Nichtbestehen eines rechtlichen Rechtsgrundes, der erbrachten Leistung (BGH, Urteil vom 20. September 1982, Aktenzeichen II ZR 186/91, BGH, Urteil vom 21. Oktober 1982, Aktenzeichen VII ZR 369/80, BGH, Urteil vom 09.06.1992, Aktenzeichen VI ZR 215/91).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

    Auszug aus LG Münster, 24.09.2009 - 12 O 471/07
    Grundsätzlich ist derjenige, der einen Bereicherungsanspruch aus Leistungskondiktionen geltend macht, im vollen Umfang beweispflichtig für die Tatsachen, aus denen er die von ihm begehrte Rechtsfolge herleitet, somit für das Nichtbestehen eines rechtlichen Rechtsgrundes, der erbrachten Leistung (BGH, Urteil vom 20. September 1982, Aktenzeichen II ZR 186/91, BGH, Urteil vom 21. Oktober 1982, Aktenzeichen VII ZR 369/80, BGH, Urteil vom 09.06.1992, Aktenzeichen VI ZR 215/91).
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