Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 30.05.2012 - 12 O 475/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch gegen eine nicht als Rechtsanwalt zugelassene Person bzgl. des Anbietens von Rechtsdienstleistungen im geschäftlichen Verkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsanspruch gegen eine nicht als Rechtsanwalt zugelassene Person bzgl. des Anbietens von Rechtsdienstleistungen im geschäftlichen Verkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 14.09.2012 - 12 O 475/11 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- LG Düsseldorf, 02.07.2013 - 25 T 319/13
Berücksichtigung von Einwendungen gegen ein Kostenfestsetzungsverfahren im …
Der Schuldner ist durch Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 30. Mai 2012 (12 O 475/11) verurteilt worden, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Rechtsdienstleistungen für Dritte anzubieten und/oder zu erbringen, solange er nicht als Rechtsanwalt zugelassen oder in das Register der zugelassenen Rechtsdienstleister eingetragen ist.Durch Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 14. September 2012 (12 O 475/11) sind 2.426,21 EUR gegen den Schuldner zugunsten der Gläubigerin festgesetzt worden.
Die Zwangsvollstreckung erfolgt aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 14. September 2012 (12 O 475/11).
- LG Düsseldorf, 24.06.2013 - 25 T 331/13
Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit Erinnerung gegen Zwangsvollstreckung aus …
Insbesondere ist der der Zwangsvollstreckung zu Grunde liegende Titel, der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 14.09.2012 (12 O 475/11), dem Schuldner ausweislich der vollstreckbaren Ausfertigung vom 24.09.2012 zu Händen dessen Prozessbevollmächtigten am 20.09.2012 zugestellt worden.
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 09.02.2012 - 12 O 475/11 |