Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 11.07.2001 - 12 O 506/00 (Kart) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhaltskontrolle nach dem Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBG); Wirksamkeit einer Bestimmung für den Fall eines Aufwendungsersatzes bei einem Rücktritt oder einer Kündigung vom Vertrag; Wirksamkeit einer Gebührenklausel im Fall einer Änderung des ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Kontoauflösungs- und Deaktivierungsgebühr
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.07.2001 - 12 O 506/00 (Kart)
- OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 218/01
Papierfundstellen
- MMR 2002, 178
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 28.04.1983 - VII ZR 259/82
Anfechtung eines Vertrages wegen Preis- oder Kalkulationsirrtums des Anbieters
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.07.2001 - 12 O 506/00
Vorliegend werden durch die Aufschlüsselung der Kosten für eine bestimmte "Dienstleistung" in einer tabellarischen Übersicht diese als feststehendes Entgelt ausgewiesen, der Gegenbeweis ist damit nach dem erkennbaren Sinn der Klausel - jedenfalls aus Sicht des rechtsungewandten Vertragspartners, auf den im Sinne der sogenannten kundenfeindlichen Auslegung insoweit abzustellen ist (vgl. BGH NJW 1983, 1671 m.w.N.) -ausgeschlossen.Die für die Bewertung der Klausel maßgebende gesetzliche Regelung umfaßt alle Rechtssätze, die von der Rechtsprechung und Rechtslehre durch Auslegung, Analogie oder Rechtsfortbildung aus den gesetzlichen Vorschriften hergeleitet werden (BGH NJW 1983, 1671, 1672).
- BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 174/79
Zulässigkeit von Preiserhöhungsklauseln beim Zeitschriftenabonnement - Verwendung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.07.2001 - 12 O 506/00
Klauseln, die dem Verwender eine Preiserhöhung nach freiem Belieben gestatten, sind unwirksam, vielmehr muß die Klausel Grund und Umfang der Erhöhung entweder konkret festlegen (BGH NJW 80, 2518) oder - sofern dies nicht möglich ist - dem anderen Teil bei einer Preiserhöhung, die den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und Auslieferung nicht unerheblich übersteigt, dem Verbraucher ein Recht zur Vertragsauflösung zugestehen (BGHZ 99, 69 - Tagespreisklausel II) Diesem Erfordernis hat die Beklagte in ihren über das beanstandete Faltblatt hinausgehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar Rechnung getragen, indem sie dem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall der Preiserhöhung einräumt (Ziff. 8 Nr. 2 der von der Beklagten zitierten AGB). - BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 335/79
Anwendung einer durch Urteil verbotenen Bestimmung aus Allgemeinen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.07.2001 - 12 O 506/00
der Abwicklung bereits geschlossener Verträge auf die vorstehend aufgeführte Klausel zu berufen (vgl. BGH NJW 1981, 1511).
- BGH, 06.11.1986 - I ZR 208/84
Unternehmeridentität; Begriff des Preisnachlasses
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.07.2001 - 12 O 506/00
Klauseln, die dem Verwender eine Preiserhöhung nach freiem Belieben gestatten, sind unwirksam, vielmehr muß die Klausel Grund und Umfang der Erhöhung entweder konkret festlegen (BGH NJW 80, 2518) oder - sofern dies nicht möglich ist - dem anderen Teil bei einer Preiserhöhung, die den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und Auslieferung nicht unerheblich übersteigt, dem Verbraucher ein Recht zur Vertragsauflösung zugestehen (BGHZ 99, 69 - Tagespreisklausel II) Diesem Erfordernis hat die Beklagte in ihren über das beanstandete Faltblatt hinausgehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar Rechnung getragen, indem sie dem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall der Preiserhöhung einräumt (Ziff. 8 Nr. 2 der von der Beklagten zitierten AGB). - BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94
Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle …
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.07.2001 - 12 O 506/00
Insoweit darf die Klausel in analoger Anwendung des § 11 Nr. 5 b) AGBG den Nachweis, daß der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der in der Klausel festgesetzte pauschalierte Betrag, nicht abschneiden (BGH NJW 1997, 259, 260;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 10 AGBG, Rz. 35 a). - BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94
Irrtum vorbehalten - Irreführung/sonst
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.07.2001 - 12 O 506/00
Das von der Beklagten insoweit zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH BB 1997, 962) ist nicht einschlägig, da es sich lediglich auf die Wettbewerbsrechtliche Relevanz . - BGH, 15.07.1997 - XI ZR 269/96
Keine Bankgebühren für Freistellungsaufträge
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.07.2001 - 12 O 506/00
Der Begriff der Leistung steht nämlich nicht zur Disposition des Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, weshalb Abreden mit (mittelbarer) Auswirkung auf Preis und Leistung, an deren Stelle bei Fehlen einer wirksamen vertraglichen Regelung dispositives Gesetzesrecht treten kann, doch der Inhaltskontrolle nach den §§ 9-11 AGBG unterliegen (BGHZ 141, 380, 383; 136, 261, 264 ff;… vgl. auch Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 8 AGBG, Rz. 5 b) . - BGH, 21.10.1997 - XI ZR 5/97
BGH beanstandet Entgeltklauseln der Banken
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.07.2001 - 12 O 506/00
Vielmehr wird im vorliegenden Fall, in dem nach dem eindeutigen Wortlaut Gebühren für "Dienstleistungen" festgesetzt werden, für den Kunden nicht einmal deutlich, daß die Beklagte eine der Höhe nach pauschal erhobene Schadensersatzforderung oder einen Anspruch in Höhe des gewöhnlich entstehenden bzw. durchschnittlichen Schadens geltend machen will (vgl. BGHZ 137, 43, 48, ebenfalls für die Festsetzung von "Dienstleistungsgebühren"). - BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98
Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.07.2001 - 12 O 506/00
Der Begriff der Leistung steht nämlich nicht zur Disposition des Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, weshalb Abreden mit (mittelbarer) Auswirkung auf Preis und Leistung, an deren Stelle bei Fehlen einer wirksamen vertraglichen Regelung dispositives Gesetzesrecht treten kann, doch der Inhaltskontrolle nach den §§ 9-11 AGBG unterliegen (BGHZ 141, 380, 383; 136, 261, 264 ff;… vgl. auch Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 8 AGBG, Rz. 5 b) . - LG München I, 17.02.2000 - 7 O 11900/99
Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln im Bereich der Telekommunikation; unwirksame …
Auszug aus LG Düsseldorf, 11.07.2001 - 12 O 506/00
Allein diese Möglichkeit der Beklagten benachteiligt den Kunden in unangemessener Weise (vgl. LG München, BB 2000, 2173, 2174), so daß es nicht darauf ankommt, ob die Beklagte - wie sie vorträgt - im Regelfall gar kein Interesse daran haben kann, einen Anschluß oder eine Mobilbox unabhängig vom Willen des Kunden zu deaktivieren. - OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 6 U 206/95
Ungültige AGB-Klauseln in Mobilfunkverträgen OLG Düsseldorf
- OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 218/01
Formularmäßige Vereinbarung von Entgelten in den AGB eines Mobilfunkanbieters
Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. Juli 2001 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 12 O 506/00 - wird zurückgewiesen.