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   LG Düsseldorf, 21.03.2012 - 12 O 579/10   

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https://dejure.org/2012,23735
LG Düsseldorf, 21.03.2012 - 12 O 579/10 (https://dejure.org/2012,23735)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2012 - 12 O 579/10 (https://dejure.org/2012,23735)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2012 - 12 O 579/10 (https://dejure.org/2012,23735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz infolge einer Verletzung von Leistungsschutzrechten eines Tonträgerherstellers durch unautorisierte Internetangebote von Musikdateien

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 19a, 97 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 19a
    Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz infolge einer Verletzung von Leistungsschutzrechten eines Tonträgerherstellers durch unautorisierte Internetangebote von Musikdateien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    LG Düsseldorf zur Verteidigung gegen Filesharing Abmahnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nachweis Täterschaft bei Urheberrechtsverletzungen unter Benutzung eines WLAN-Netzwerkes

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Haftung von Eltern: Auswirkungen auf die Praxis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Beweislastumkehr bei Haftung des Anschlussinhabers in Filesharing-Verfahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Anschlussinhaber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Beweislastumkehr beim Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Position des Anschlussinhabers in Filesharing-Verfahren gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Sekundäre Beweislast

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3663
  • MMR 2013, 126
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 27.10.2011 - 22 W 82/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.03.2012 - 12 O 579/10
    In diesem Fall scheidet aber eine täterschaftliche Verantwortung des Beklagten aus; es käme lediglich eine Haftung als Störer in Betracht, bei der es sich indes um einen anderen Streitgegenstand handelt, den die Klägerinnen vorliegend nicht geltend machen (so schon OLG Köln, MMR 2011, 396 [397]; wohl auch OLG Hamm, MMR 2012, 40 [41]).
  • OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11

    Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft des Inhabers eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.03.2012 - 12 O 579/10
    In diesem Fall scheidet aber eine täterschaftliche Verantwortung des Beklagten aus; es käme lediglich eine Haftung als Störer in Betracht, bei der es sich indes um einen anderen Streitgegenstand handelt, den die Klägerinnen vorliegend nicht geltend machen (so schon OLG Köln, MMR 2011, 396 [397]; wohl auch OLG Hamm, MMR 2012, 40 [41]).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.03.2012 - 12 O 579/10
    Selbst wenn man unterstellt, dass die Ermittlungen der D. zutreffend waren und am 22.03.2007 um 11:18:25 Uhr (MEZ) über den Internet-Anschluss, dem zu diesem Zeitpunkt die IP-Adresse "A." zugewiesen war, mittels einer Filesharing-Software 589 Audio-Dateien für den Abruf durch andere Teilnehmer des Filesharing-Systems verfügbar gemacht wurden, und die genannte IP-Adresse dem Internet-Anschluss des Beklagten zuzuordnen war, ist der Beklagte jedenfalls der ihm zur Rechtsprechung des BGH obliegenden sekundären Darlegungslast (BGH GRUR 2010, 633 - Sommer unseres Lebens) nachgekommen.
  • AG Bielefeld, 06.03.2014 - 42 C 368/13

    Zur sekundären Darlegungslast bei Filesharing

    Insoweit reicht es nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf (Urteil v. 21.03.2012, 12 O 579/10) unter Berücksichtigung der dem Beklagten obliegenden prozessualen Wahrheitspflicht aus, dass der Anschlussinhaber vorträgt, weder die streitgegenständliche Datei noch eine entsprechende Filesharingsoftware befinde sich auf seinem Rechner, da für diesen Fall eine täterschaftliche Handlung bei Wahrunterstellung ausgeschlossen ist.
  • AG Hannover, 19.02.2014 - 539 C 11339/13

    Urheberrechtsverletzung - Widerlegung der Täterschaftsvermutung des

    Dafür wird es regelmäßig genügen, wenn Hausgenossen des Anschlussinhabers, wie z. B. sein Ehegatte, selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können (OLG Köln, MMR 2012, 549; LG Köln vom 11.09.2012, 33 O 353/11; LG Düsseldorf, NJW 2012, 3663; AG Frankfurt, MMR 2012, 620).
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