Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 06.12.2007 - 12 O 66/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Nachweis der Datenbankausbeutung nur durch Offenlegung der Datenbank?
- JurPC
Unterlassung der Verwendung einer Adressdatenbank
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung der Verwendung übernommener Adressdatensätze zu Werbezwecken; Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mangels Bestimmtheit; Verwendung der Daten von einer Kundendatenbank durch einen als freien Mitarbeiter für den Aufbau und Ausbau ...
- adresshandel-und-recht.de
Unterlassungsantrag gegen Nutzung von Kundenadressen
- info-it-recht.de
Hinreichende Bestimmung eines Unterlassungsantrages (hier: Unterlassung der Verwendung einer Adressdatenbank mit E-Mail-Adressen)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Beweispflichten bei Diebstahl von Adressdaten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Beweispflichten bei Diebstahl von Adressdaten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97
Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung
Auszug aus LG Düsseldorf, 06.12.2007 - 12 O 66/06
Ein Unterlassungsantrag muss derart deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen ist, der Antragsgegnerin nicht die Möglichkeit genommen wird, sich erschöpfend verteidigen zu können und im Ergebnis nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was der Antragsgegnerin verboten ist (BGH NJW 2003, 3406, 3408; GRUR 2000, 337 m.N.).Dies liegt darin begründet, dass die Verletzungshandlung die Wiederholungsfahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (BGH GRUR 2000, 337, 338 m.w.N.).
- BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy
Auszug aus LG Düsseldorf, 06.12.2007 - 12 O 66/06
Ein Unterlassungsantrag muss derart deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen ist, der Antragsgegnerin nicht die Möglichkeit genommen wird, sich erschöpfend verteidigen zu können und im Ergebnis nicht dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was der Antragsgegnerin verboten ist (BGH NJW 2003, 3406, 3408; GRUR 2000, 337 m.N.).