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LG Düsseldorf, 27.02.2013 - 12 O 77/08 U. |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Unterlassungsanspruch gegen Mitbewerber bzgl. einer unwahren Behauptung des Nichtbestehens eines Patents
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Düsseldorf, 13.08.2008 - 12 O 512/07
Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung verschiedener Äußerungen; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.02.2013 - 12 O 77/08
Dem vorliegenden Klageverfahren ist ein einstweiliges Verfügungsverfahren bei der erkennenden Kammer (Az.: 12 O 512/07) vorausgegangen, in dem die Beklagten mit Urteil vom 14.11.2007 unter anderem zur Unterlassung der streitgegenständlichen Äußerungen und zur Verwendung des Fotos, das den Kläger zu 2) zeigt, verurteilt worden sind.
- OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 238/09
Voraussetzungen der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung eines …
In dem beigezogenen Verfahren 12 O 77/08 vor dem Landgericht Saarbrücken wurden der Kläger und die Zeugin M2.Mit Blick auf das Beweisergebnis im Verfahren 12 O 77/08 des Landgerichts Saarbrücken, das auf der Tatsachenbasis beruhe, dass nicht nachgewiesen sei, ob die geöffnete Klappe des Getränkewagens in den Verkehrsraum hineingeragt habe, sei auch im vorliegenden Rechtsstreit von einem Mithaftungsanteil der Beklagten von 25% auszugehen.
Vielmehr hat das Landgericht im Einverständnis der Parteien unter urkundlicher Verwertung der im Verfahren 12 O 77/08 protokollierten Beweisaufnahme - freilich unter einem anderen rechtlichen Blickwinkel - in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, es sei nicht zweifelsfrei geklärt worden, dass der Anhänger nicht in den Verkehrsraum hingeragt habe.
aaa) Zunächst bestehen keine verfahrensrechtlichen Bedenken, dass das Landgericht die Beweisfrage durch die urkundliche Verwertung der im Verfahren 12 O 77/08 erhobenen Beweise beantwortet hat.