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   LG Potsdam, 12.12.2006 - 12 O 95/06   

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LG Potsdam, 12.12.2006 - 12 O 95/06 (https://dejure.org/2006,35975)
LG Potsdam, Entscheidung vom 12.12.2006 - 12 O 95/06 (https://dejure.org/2006,35975)
LG Potsdam, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 12 O 95/06 (https://dejure.org/2006,35975)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 01.03.2002 - 10 U 433/01

    Feuerversicherung, Brand in einem Bordell

    Auszug aus LG Potsdam, 12.12.2006 - 12 O 95/06
    Auch unter Berücksichtigung dieser Umstände ist jedoch ein schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten durch das versehentliche Herabfallenlassen von Zigarettenasche nicht begründet, zumal schon das Fallenlassen einer ganzen Zigarette auf einen erheblich brandgefährdeten Teppich nicht als grobe Fahrlässigkeit iSd § 61 VVG zu erachten ist ( OLG Koblenz, VersR 2002, 1145).
  • BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99

    Haftung des Berufungsanwalts für unterlassene Prüfung der Erfolgsaussichten einer

    Auszug aus LG Potsdam, 12.12.2006 - 12 O 95/06
    Aufgrund dieser Pflichtverletzung ist das Verschulden des Beklagten gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB, das nach einem objektiven Fahrlässigkeitsmaßstab bemessen wird ( BGH, NJW 2003, 2022, 2024), zu vermuten.
  • KG, 21.12.2001 - 6 U 908/00
    Auszug aus LG Potsdam, 12.12.2006 - 12 O 95/06
    Zwar nimmt eine wiederholte Ablehnung der ersten nicht ihren bedingungslosen Charakter; wird jedoch durch ein wiederholtes Ablehnungsschreiben eine erneute Frist gesetzt, gilt diese (Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Auflage, § 12 Rdn. 29), zumal ein solches wiederholtes Ablehnungsschreiben aus Sicht des Versicherungsnehmers regelmäßig dahingehend zu verstehen ist, dass ihm eine erneute Frist zur gerichtlichen Geltendmachung gewährt wurde ( KG, RuS 2003, 140) und eine Verlängerung der Frist seitens des Versicherers jederzeit möglich ist (Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Auflage, § 12 Rdn. 42).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 3 U 13/07

    Gebäudeversicherung: Wahrung der Klagefrist bei Geltendmachung eines

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 12.12.2006 (Az. 12 O 95/06) abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das am 12.12.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (Az. 12 O 95/06) abzuändern und die Klage abzuweisen.

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