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   AG Wuppertal, 28.01.2014 - 12 OWi 723 Js 1323/13-224/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13024
AG Wuppertal, 28.01.2014 - 12 OWi 723 Js 1323/13-224/13 (https://dejure.org/2014,13024)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 28.01.2014 - 12 OWi 723 Js 1323/13-224/13 (https://dejure.org/2014,13024)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 12 OWi 723 Js 1323/13-224/13 (https://dejure.org/2014,13024)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatzschildern

  • verkehrslexikon.de

    Geschwindigkeitsbegrenzungen auch an gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Mo.-Sa., 7-18 h ist nicht Christi Himmelfahrt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung einer Geschwindigkeitsbeschränkung mit dem Zusatzschildern"Mo. - Sa. 7 - 18 h" und "Schule" an einem Feiertag

  • ra.de
  • RA Kotz

    Mo-Sa: 30 km/h an Schule - gilt dies auch an Feiertagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Geschwindigkeitsbeschränkung an einer Schule - wann gilt sie?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Geschwindigkeitslimit mit Zusatz "Schule gilt nicht am Feiertag

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gilt Geschwindigkeitsbeschränkung "Mo. - Sa., 7 - 18 h" mit dem Schild "Schule" auch am Feiertag?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsbeschränkung "Mo. - Sa., 7 - 18 h" auch an Feiertagen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Schulbereich gilt nicht an Sonn- und Feiertagen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Schulbereich gilt nicht an Sonn- und Feiertagen

  • sowhy.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Schulbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nicht an Feiertagen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Feste Blitzer vor Schulen dürfen an Feiertagen nicht blitzen!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Feste Blitzer vor Schulen dürfen an Feiertagen nicht blitzen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Feste Blitzer vor Schulen dürfen an Feiertagen nicht blitzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gelten Zusatzschilder auch an Feiertagen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nicht am Feiertag bei Zusatzschildern "Mo. - Sa., 7 - 18 h" und "Schule" - Keine Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung bei nicht geöffneten Schulen

Besprechungen u.ä.

  • sowhy.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Schulbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nicht an Feiertagen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 257
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 12.09.2019 - 53 Ss OWi 488/19

    Geltung von Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen "MO-FR" auch an gesetzlichen

    Abweichendes gilt - entgegen der vom Amtsgericht Wuppertal (NStZ-RR 2014, 257) vertretenen Ansicht - auch nicht mit Rücksicht darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung zusätzlich mit dem Zusatzzeichen "Schule" (Nr. 1012-50 VzKat) beschildert war.
  • OLG Saarbrücken, 26.06.2018 - Ss RS 13/18

    Auf Wochentage beschränkte Verkehrsschilder gelten auch an gesetzlichen

    Einer Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Untermauerung dieser Rechtsprechung bedarf es - unabhängig davon, ob dieser Gesichtspunkt die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts überhaupt rechtfertigen könnte (bejahend: Göher/Seitz/Bauer, a. a. O., § 80 Rn. 3 m. w. N.; verneinend: KK OWiG -Hadamitzky, a. a. O., § 80 Rn. 37 m. w. N.) - auch nicht mit Blick auf die hiervon abweichende, auf den Schutzzweck der Anordnung abstellende Auffassung des Amtsgerichts Wuppertal in dessen Urteil vom 28.01.2014 ( 12 OWi 224/13, NStZ-RR 2014, 257 f.).
  • OLG Brandenburg, 12.09.2019 - 2Z Ss OWi 174/19
    Abweichendes gilt - entgegen der vom Amtsgericht Wuppertal (NStZ-RR 2014, 257) vertretenen Ansicht - auch nicht mit Rücksicht darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung zusätzlich mit dem Zusatzzeichen "Schule" (Nr. 1012-50 VzKat) beschildert war.
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