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   OVG Niedersachsen, 19.11.2015 - 12 PA 150/15   

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https://dejure.org/2015,34878
OVG Niedersachsen, 19.11.2015 - 12 PA 150/15 (https://dejure.org/2015,34878)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.11.2015 - 12 PA 150/15 (https://dejure.org/2015,34878)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. November 2015 - 12 PA 150/15 (https://dejure.org/2015,34878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Sperrfristbeginn bei isolierter Sperre: mit der Rechtskraft

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn im Strafurteil eine isolierte Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB angeordnet worden ist

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 31.10.1986 - Ws 824/86

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis; Sperrfrist; Täter ohne Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.11.2015 - 12 PA 150/15
    Der Senat folgt dem Verwaltungsgericht und der seit langem herrschenden Meinung (vgl. nur König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. § 69a StGB Rdnr. 10 m. w. N.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 31.10.1986 - Ws 824/86 -, DAR 1987, 28; siehe auch VG Braunschweig, Beschl. v. 13.7.2004 - 6 B 297/04 -, juris) darin, dass eine analoge Anwendung von § 69a Abs. 5 Satz 2 StGB auf Fallgestaltungen der vorliegenden Art, in denen eine isolierte Sperre verhängt wurde, nach dem klaren, an eine vorläufige Entziehung bzw. Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 69a Abs. 6 i. V. m. § 94 StPO) anknüpfenden Wortlaut der Vorschrift und angesichts des Regelungsgehalts des § 69a Abs. 5 Satz 2 StGB ausscheidet, so dass es bei der Regel bleibt, wonach die Sperre mit der Rechtskraft des Urteils oder dementsprechend des Strafbefehls beginnt (§ 69a Abs. 5 Satz 1 StGB).

    Auch in Ansehung der Verwaltungspraxis und in Kenntnis der in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung hat der Gesetzgeber keinen Anlass gesehen, das Gesetz anders zu fassen (dazu näher etwa OLG Nürnberg, Beschl. v. 31.10.1986 - Ws 824/86 -, DAR 1987, 28).

  • OVG Saarland, 25.09.2009 - 1 B 430/09

    Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland während einer laufenden Sperrfrist;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.11.2015 - 12 PA 150/15
    In seinem Beschluss vom 25. September 2009 (- 1 B 430/09 -, DAR 2009, 718) hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zur Begründung dieser Auffassung Folgendes ausgeführt:.
  • VG Braunschweig, 13.07.2004 - 6 B 297/04

    Aberkennung; Ablauf; Abweichung; Alkohol; Alkoholeinfluss; Alkoholkonsum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.11.2015 - 12 PA 150/15
    Der Senat folgt dem Verwaltungsgericht und der seit langem herrschenden Meinung (vgl. nur König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. § 69a StGB Rdnr. 10 m. w. N.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 31.10.1986 - Ws 824/86 -, DAR 1987, 28; siehe auch VG Braunschweig, Beschl. v. 13.7.2004 - 6 B 297/04 -, juris) darin, dass eine analoge Anwendung von § 69a Abs. 5 Satz 2 StGB auf Fallgestaltungen der vorliegenden Art, in denen eine isolierte Sperre verhängt wurde, nach dem klaren, an eine vorläufige Entziehung bzw. Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 69a Abs. 6 i. V. m. § 94 StPO) anknüpfenden Wortlaut der Vorschrift und angesichts des Regelungsgehalts des § 69a Abs. 5 Satz 2 StGB ausscheidet, so dass es bei der Regel bleibt, wonach die Sperre mit der Rechtskraft des Urteils oder dementsprechend des Strafbefehls beginnt (§ 69a Abs. 5 Satz 1 StGB).
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