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   OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16   

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OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16 (https://dejure.org/2017,10791)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.04.2017 - 12 PA 199/16 (https://dejure.org/2017,10791)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. April 2017 - 12 PA 199/16 (https://dejure.org/2017,10791)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 6 S 1 FeV; § 14 Abs 2 Nr 2 FeV; § 14 Abs 2 Nr 1 FeV; § 20 Abs 1 S 1 FeV; § 6a Abs 3 S 1 StVG; § 14 Abs 2 S 1 VwKostG
    Cannabisanbau; gelegentlicher Cannabiskonsum; regelmäßiger Cannabiskonsum; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Neuerteilung; Sach- und Rechtslage; unrichtige Sachbehandlung; Verwaltungskosten; maßgeblicher Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14

    Verwaltungsgebühr nur bei Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16
    Zwar kann sich gemäß § 6a Abs. 3 Satz 1 StVG i. V. m. § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung die Rechtswidrigkeit einer Kostenentscheidung daraus ergeben, dass die Behörde eine unrichtige Sachbehandlung vorgenommen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.2016 - 10 S 2406/14, juris, Rnrn. 24 und 26).
  • OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00

    Medizinisch-psychologisches Gutachten wegen Cannabis-Konsums eines Kraftfahrers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16
    Es spricht nämlich einiges dafür, diese Norm verfassungskonform einschränkend dahin auszulegen, dass ihre Anwendung in Fällen von Eignungszweifeln, die an Cannabiskonsum anknüpfen, nicht nur erfordert, dass die Einnahme dieses Betäubungsmittels in der Vergangenheit nachweislich stattgefunden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.2005 - BVerwG 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081 f., hier zitiert nach juris, Rn. 21), sondern auch, dass sie nachweislich im Zuge eines die Fahreignung ausschließenden Konsumverhaltens im Sinne der Nr. 9.2 der Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14 FeV) erfolgte (vgl. Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 14 FeV Rnrn. 19 und 23, unter Hinweis u. a. auf OVG Bremen, Beschl. v. 8.3.2000 - 1 B 61/00 -, NJW 2000, 2438 ff. [2439] sowie OVG Saarl., Beschl. v. 22.11.2000 - 9 W 6/00 -, ZfS 2001, 188 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 12 ME 158/13

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16
    Nach der Rechtsprechung des Senats darf sich nämlich die gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV in einer Gutachtenanordnung festzulegende Fragestellung nicht darauf beziehen, ob der Betroffene außer Cannabis auch andere psychoaktiv wirkende Stoffe einnimmt, wenn darauf keine Hinweise vorliegen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.11.2013 - 12 ME 158/13 -, ZfS 2014, 56 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 39.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 23.6.1975 - BVerwG VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41) dürfen Verwaltungsbehörden wie Verwaltungsgerichte bei der Prüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen grundsätzlich von dem Sachverhalt einer strafgerichtlichen Entscheidung ausgehen.
  • OVG Saarland, 22.11.2000 - 9 W 6/00

    Begriff des gelegentlichen Konsums

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16
    Es spricht nämlich einiges dafür, diese Norm verfassungskonform einschränkend dahin auszulegen, dass ihre Anwendung in Fällen von Eignungszweifeln, die an Cannabiskonsum anknüpfen, nicht nur erfordert, dass die Einnahme dieses Betäubungsmittels in der Vergangenheit nachweislich stattgefunden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.2005 - BVerwG 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081 f., hier zitiert nach juris, Rn. 21), sondern auch, dass sie nachweislich im Zuge eines die Fahreignung ausschließenden Konsumverhaltens im Sinne der Nr. 9.2 der Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14 FeV) erfolgte (vgl. Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 14 FeV Rnrn. 19 und 23, unter Hinweis u. a. auf OVG Bremen, Beschl. v. 8.3.2000 - 1 B 61/00 -, NJW 2000, 2438 ff. [2439] sowie OVG Saarl., Beschl. v. 22.11.2000 - 9 W 6/00 -, ZfS 2001, 188 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6).
  • VGH Hessen, 19.08.2009 - 2 B 2136/09

    Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis unter Geltendmachung der negativen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16
    Dabei können die der Entziehung der Fahrerlaubnis zu Grunde liegenden Tatsachen dem Betroffenen solange vorgehalten werden, als die Entziehungsentscheidung noch nicht dem Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG unterliegt (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 19.8.2009 - 2 B 2136/09 -, NZV 2010, 375 f., hier zitiert nach juris, Rnrn. 5 und 6).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16
    Es spricht nämlich einiges dafür, diese Norm verfassungskonform einschränkend dahin auszulegen, dass ihre Anwendung in Fällen von Eignungszweifeln, die an Cannabiskonsum anknüpfen, nicht nur erfordert, dass die Einnahme dieses Betäubungsmittels in der Vergangenheit nachweislich stattgefunden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.2005 - BVerwG 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081 f., hier zitiert nach juris, Rn. 21), sondern auch, dass sie nachweislich im Zuge eines die Fahreignung ausschließenden Konsumverhaltens im Sinne der Nr. 9.2 der Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14 FeV) erfolgte (vgl. Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 14 FeV Rnrn. 19 und 23, unter Hinweis u. a. auf OVG Bremen, Beschl. v. 8.3.2000 - 1 B 61/00 -, NJW 2000, 2438 ff. [2439] sowie OVG Saarl., Beschl. v. 22.11.2000 - 9 W 6/00 -, ZfS 2001, 188 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2016 - 12 ME 186/16
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16
    Der § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV beinhaltet deshalb der Sache nach eine § 427 und § 446 ZPO vergleichbare Beweisregel, gemäß der bei Weigerung eines Beteiligten, seinen notwendigen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, Tatsachen (hier: ein Konsumverhalten im Sinne von Nr. 9.2 der Anlage zu den §§ 11, 13 und 14 FeV, das die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet) als erwiesen angesehen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982 - BVerwG 7 C 70.79 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 63, hier zitiert nach juris, Rn. 26 und Nds. OVG, Beschl. v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79

    Entziehung einer Fahrerlaubnis - Weigerung der Einholung eines Gutachtens über

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16
    Der § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV beinhaltet deshalb der Sache nach eine § 427 und § 446 ZPO vergleichbare Beweisregel, gemäß der bei Weigerung eines Beteiligten, seinen notwendigen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, Tatsachen (hier: ein Konsumverhalten im Sinne von Nr. 9.2 der Anlage zu den §§ 11, 13 und 14 FeV, das die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet) als erwiesen angesehen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.3.1982 - BVerwG 7 C 70.79 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 63, hier zitiert nach juris, Rn. 26 und Nds. OVG, Beschl. v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -).
  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 11 B 22.1153

    Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei vorangegangener Entziehung wegen

    Gleichwohl schafft § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV keinen gesonderten Tatbestand fehlender Fahreignung, sondern beinhaltet der Sache nach eine § 427 und § 446 ZPO vergleichbare Beweisregel, der zufolge bei Weigerung eines Beteiligten, seinen notwendigen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, die behauptete bzw. als möglicher Fahreignungsmangel im Raum stehende und daher aufzuklärende Tatsache als erwiesen angesehen werden kann (vgl. NdsOVG, B.v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 - DAR 2017, 339 = juris Rn. 12; B.v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 - juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 18.3.1982 - 7 C 70.79 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 63 = juris Rn. 26; VG Berlin, U.v. 4.3.2021 - 4 K 125/20 - Blutalkohol 58, 180 = juris Rn. 27).

    Daher macht es im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV keinen Unterschied, ob die vorangegangene Entziehungsentscheidung nach einer Beweiswürdigung getroffen wurde, die sich auf alle Beweismittel - wie insbesondere ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten - erstreckt, deren Beibringung die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet hatte, oder ob diese nach § 11 Abs. 8 FeV auf mangelnde Eignung geschlossen hat (vgl. NdsOVG, B.v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 - DAR 2017, 339 = juris Rn. 12; VG Augsburg, U.v. 18.7.2016 - Au 7 K 15.1883 - juris Rn. 31 f.; VG Düsseldorf, B.v. 8.4.2022 - 6 L 226/22 - juris Rn. 34; Dauer, a.a.O. § 14 FeV Rn. 22; ebenso VG Berlin, U.v. 4.3.2021 - 4 K 125/20 - Blutalkohol 58, 180 = juris Rn. 27 zu der parallelen Regelung in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV).

    Eine bestandskräftige Entscheidung und den dort zu Grunde gelegten Sachverhalt muss der Betroffene ohne Weiteres gegen sich gelten lassen, ohne eine (erneute) Überprüfung verlangen zu können (vgl. NdsOVG, B.v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 - DAR 2017, 339 = juris Rn. 11).

    Mit anderen Worten können die der Entziehung der Fahrerlaubnis zu Grunde liegenden Tatsachen dem Kläger solange vorgehalten werden, wie die Entziehungsentscheidung selbst noch keinem Verwertungsverbot unterliegt (vgl. dazu auch NdsOVG, B.v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 - DAR 2017, 339 = juris Rn. 10; im Ergebnis ebenso HessVGH, B.v. 19.8.2009 - 2 B 2136/09 - NZV 2010, 375 = juris Rn. 5 f.; Koehl, a.a.O. § 14 FeV Rn. 20 sowie § 13 Rn. 22 zu der parallel gelagerten Norm des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV).

  • VG Düsseldorf, 08.04.2022 - 6 L 226/22
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 6/12 -, juris, Rn. 22; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. April 2017 - 12 PA 199/16 -, juris, Rn. 12; VG Berlin, Urteil vom 4. März 2021 - 4 K 125/20 -, juris, Rn. 27; VG Augsburg, Urteil vom 18. Juli 2016 - Au 7 K 15.1883 -, juris, Rn. 31.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1982 - 7 C 70/79 -, juris, Rn. 26; OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 12 PA 199/16 -, juris, Rn. 12 und vom 23. Dezember 2016 - 12 ME 186/16 -, juris, Rn. 16; VG Berlin, Urteil vom 4. März 2021 - 4 K 125/20 -, juris, Rn. 27.

    vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. April 2017 - 12 PA 199/16 -, juris, Rn. 11; vgl. auch: BayVGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 11 CE 19.1480 -, juris, Rn. 25; zur Zugrundelegung strafrichterlicher Feststellungen: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, StVG, § 4 StVG Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 16 A 89/11 -, juris, Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 05. Januar 2022 - 11 ZB 21.2153 -, juris, Rn. 27.

    Ob im Falle einer - der Entziehung zugrunde liegenden - offensichtlich rechtswidrigen Gutachtenanordnung ausnahmsweise eine andere Bewertung geboten ist, dies mithin, jedenfalls aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten, der Anwendung des § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV entgegensteht, vgl. hierzu: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. April 2017 - 12 PA 199/16 -, juris, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 11 CE 19.1480 -, juris, Rn. 25, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • VGH Bayern, 17.10.2019 - 11 CE 19.1480

    Rücknahme der Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Zum einen könnten auch die genannten Gründe der Entziehung unabhängig von ihrem tatsächlichen damaligen Vorliegen an der Bestandskraft des Verwaltungsakts teilhaben und im Wiedererteilungsverfahren Berücksichtigung finden müssen (vgl. NdsOVG, B.v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 - DAR 2017, 339 = juris Rn. 11 f.; B.v. 6.10.2003 - 12 ME 401/03 - juris Rn. 7).

    Andererseits könnte man aber auch davon ausgehen, dass die genannten Gründe der Entziehung dann keine Berücksichtigung finden können, wenn zum Zeitpunkt der Wiedererteilung offensichtlich ist, dass sie nicht vorlagen (vgl. für den Fall der Entziehung nach § 11 Abs. 8 FeV bei einer offensichtlich rechtswidrigen Gutachtensanordnung NdsOVG, B.v. 6.4.2017 a.a.O. Rn. 13).

  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen

    Dieser beinhaltet der Sache nach eine Beweisregel, der zufolge bei Weigerung eines Beteiligten, seinen notwendigen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, die behauptete bzw. als möglicher Fahreignungsmangel im Raum stehende und daher aufzuklärende Tatsache als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 18.1.2023 - 11 B 22.1153 - juris Rn. 25; NdsOVG, B.v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 - DAR 2017, 339 = juris Rn. 12; BVerwG, U.v. 18.3.1982 - 7 C 70.79 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 63 = juris Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2020 - 12 LB 64/20

    Berichtigung; Bußgeldbescheid; Einspruchsfrist; Fahreignungs-Bewertungssystem;

    Denn die Beklagte hat mit dem Erlass der Entziehungsverfügung eine aus verwaltungskostenrechtlicher Sicht unrichtige Sachbehandlung vorgenommen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 -, DAR 2017, 339 ff. hier zitiert nach juris, Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.2016 - 10 S 2406/14, juris, Rnrn. 24 und 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 3 M 216/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines angeforderten

    Es handelt sich vielmehr der Sache nach um eine Beweisregel, die es der Fahrerlaubnisbehörde erlaubt, aus der Weigerung des Betroffenen, sich untersuchen zu lassen, oder der Nichtbefolgung der Beibringungsanordnung auf die Nichteignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu schließen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 6. April 2017 - 12 PA 199/16 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2019 - 1 LA 59/18

    Kosten eines von der Bauaufsichtsbehörde angeregten Genehmigungsverfahrens

    Es nimmt richtig an, dass ein Erlass von Kosten nur in Betracht kommt, soweit das Entstehen der Kosten auf einer unrichtigen Sachbehandlung beruht (Loeser/Barthel, NVwKostG, Stand: Februar 2016, § 11, Nr. 3.2; zum früheren § 14 Abs. 2 Satz 1 VwZG Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 -, juris, Rn. 17; zu § 22 SächsVwKostG Sächs. OVG, Beschl. v. 25.3.2009 - 5 B 409/07 -, juris, Rn. 6; zu § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG Zimmermann, in: Binz/Dorndörfer/Zimmermann, GKG, 4. Aufl. 2019, § 21, Rn. 3, 9) - es bedarf eines Kausalzusammenhanges zwischen der unrichtigen Sachbehandlung und dem Entstehen der Kosten.
  • VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 B 20/19

    Ausländische Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Eignung; Fahrerlaubnis; regelmäßiger

    Knüpfen die Eignungsbedenken - wie hier - an einem Cannabiskonsum an, ist in verfassungskonformer Auslegung dieser Vorschriften neben der nachgewiesenen Einnahme dieses Betäubungsmittels zudem der Nachweis eines die Fahreignung ausschließenden Konsumverhaltens im Sinne der Nr. 9.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung zu verlangen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2017 - 12 ME 136/17

    Fragestellungen der Fahrerlaubnisbehörde an behandelnde Ärzte des Betroffenen als

    Daraus folgt, dass zwischen dem zu Bedenken gegenüber der Kraftfahreignung Anlass gebenden Ausgangssachverhalt und einer nach den § 46 Abs. 3 i. V. m. § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV festzulegenden Fragestellung ein hinreichender innerer Zusammenhang bestehen muss (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2017 - DAR 2017, 339 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 13; VGH, Bad.-Württ., Beschl. v. 2.12.2013 - 10 S 1491/13 -, DAR 2014, 220 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 12 ME 77/17

    Ablieferung; Ablieferungspflicht; Androhung; bestimmter Antrag; Beschwer;

    α) Der Senat lässt offen, ob und ggf. für welche Fallgestaltungen an der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1975 - BVerwG VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 26.11.1998 - 12 O 5186/98 -, juris, und Beschl. v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 -, DAR 2017, 339 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 8) festgehalten werden kann, wonach schon dann kein Anlass besteht, solchen Einwendungen nachzugehen, wenn es der Kraftfahrer versäumt hat, von Rechtsbehelfen Gebrauch zu machen, die gegen eine strafgerichtliche Entscheidung gegeben waren und mit denen bereits im Strafverfahren die erst später erhobenen Einwendungen hätten geltend gemacht werden können.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2023 - 3 L 22/23

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Bestandskraft der Entziehungsentscheidung -

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2023 - 12 ME 19/23

    Formelle Beweiskraft; Fahrerlaubnis; Entziehung; Parteivernehmung; öffentliche

  • OVG Lünebrug, 10.08.2020 - 12 LB 64/20

    Punktestand, nachträgliche Änderung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VG Frankfurt/Oder, 08.08.2019 - 2 L 78/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichteignung; Berücksichtigung eines durch

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