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   OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 12 PA 41/10   

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https://dejure.org/2010,3341
OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 12 PA 41/10 (https://dejure.org/2010,3341)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.06.2010 - 12 PA 41/10 (https://dejure.org/2010,3341)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2010 - 12 PA 41/10 (https://dejure.org/2010,3341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Besitz von Marihuana

  • Burhoff online

    MPU, Bebringungsaufforderung, Besitz von Marihuana

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisrecht: Anforderung eines ärztlichen Gutachtens wegen Cannabisbesitzes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens im Fall eines Besitzes von 15g Marihuana i.R.e. Verfahrens über eine Entziehung der Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de

    Besitz einer größeren Menge Marihuana ohne Anhaltspunkte für Konsum oder fehlendes Trennvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Allein Besitz von 15 g Marihuana reichen nicht für "Gutachtenaufforderung”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Marihuana-MPU

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens im Fall eines Besitzes von 15g Marihuana i.R.e. Verfahrens über eine Entziehung der Fahrerlaubnis

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug: Besitz v. 15 g Marihuana berechtigt NICHT zwangsläufig zur Anordnung eines ärztlichen Fachgutachtens

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug allein wegen Cannabisbesitzes? Anforderung an ärztliches Gutachten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug: Besitz von 15 g Marihuana berechtigt NICHT zwangsläufig zur Anordnung eines ärztlichen Fachgutachtens!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug allein wegen Cannabisbesitzes? Anforderung an ärztliches Gutachten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drogenbesitz berechtigt NICHT zwangsläufig zur Anordnung ärztl. Gutachtens

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug allein wegen Cannabisbesitzes? Anforderung an ärztliches Gutachten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 16 A 3899/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 12 PA 41/10
    Zur Begründung der den Antrag auf Prozesskostenhilfe ablehnenden Entscheidung hat das Verwaltungsgericht auf Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 15.5.2009 - 16 B 114/09 -, juris; Beschl. v. 15.3.2007 - 16 A 4487/04 - sowie insbes. Beschl. v. 15.3.2007 - 16 A 3899/05 -) Bezug genommen.

    Auf dieser Grundlage hat es errechnet, dass sich bei einer pro Konsumeinheit zu veranschlagenden THC-Menge von 15 mg aus 9 g Marihuana rund 48 Cannabiskonsumeinheiten ergeben (vgl. Beschl. v. 15.3.2007 - 16 A 3899/05 -).

  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 12 PA 41/10
    Bei einem Wirkstoffanteil von 1 - 2 % THC und der in der Rechtsprechung auch des Senats zugrunde gelegten Konsumeinheit von 15 mg THC (vgl. Beschl. v. 11.7.2003 - 12 ME 287/03 -, DAR 2003, 480; BGH, Beschl. v. 20.12.1995 - 3 StR 245/95 -, NJW 1996, 794) ergäben sich aus den aufgefundenen 15, 13 g Marihuana nämlich "nur" 10 bis 20 Konsumeinheiten.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 12 PA 41/10
    Das Bundesverfassungsgericht nahm im Jahr 1994 für seine Entscheidung Werte von unter 2 % bei schlechter und bis zu 10 % bei guter Qualität (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.3.1994 - 2 BvL 43/92 -, NJW 1994, 1577) an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2009 - 16 B 114/09

    Unzulässige Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens bei nur gelegentlichem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 12 PA 41/10
    Zur Begründung der den Antrag auf Prozesskostenhilfe ablehnenden Entscheidung hat das Verwaltungsgericht auf Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 15.5.2009 - 16 B 114/09 -, juris; Beschl. v. 15.3.2007 - 16 A 4487/04 - sowie insbes. Beschl. v. 15.3.2007 - 16 A 3899/05 -) Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 16 A 4487/04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 12 PA 41/10
    Zur Begründung der den Antrag auf Prozesskostenhilfe ablehnenden Entscheidung hat das Verwaltungsgericht auf Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 15.5.2009 - 16 B 114/09 -, juris; Beschl. v. 15.3.2007 - 16 A 4487/04 - sowie insbes. Beschl. v. 15.3.2007 - 16 A 3899/05 -) Bezug genommen.
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 12 PA 41/10
    Diese Zweifel bestehen im Übrigen auch, wenn man mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 26.2.2009 - 3 C 1.08 -, BVerwGE 133, 186) unter regelmäßiger Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung einen Konsum versteht, der nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand als solcher und ohne das Hinzutreten weiterer Umstände im Regelfall die Fahreignung ausschließt, wobei diese Voraussetzungen jedenfalls dann vorliegen, wenn täglich oder nahezu täglich Cannabis konsumiert wird.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 12 PA 41/10
    Bei einem Wirkstoffanteil von 1 - 2 % THC und der in der Rechtsprechung auch des Senats zugrunde gelegten Konsumeinheit von 15 mg THC (vgl. Beschl. v. 11.7.2003 - 12 ME 287/03 -, DAR 2003, 480; BGH, Beschl. v. 20.12.1995 - 3 StR 245/95 -, NJW 1996, 794) ergäben sich aus den aufgefundenen 15, 13 g Marihuana nämlich "nur" 10 bis 20 Konsumeinheiten.
  • VGH Hessen, 24.11.2010 - 2 B 2190/10

    Haschischbesitz und Fahreignung

    8 Hiernach ist - nach inzwischen gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (siehe etwa Bay. VGH, Beschluss vom 22. September 2010 - 11 ZB 10.184 -, juris, Rn. 9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juni 2010 - 12 PA 41/10 -, juris, Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 16114/09 -, juris, Rn. 9; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 10 B 11149/08 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 10 S 2270/02 -, juris, Rn. 5) - für die Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV erforderlich, dass entweder hinreichend konkrete Anknüpfungspunkte für einen regelmäßigen Cannabiskonsum oder neben der Einnahme von Cannabis weitere Tatsachen vorliegen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Zweifel ziehen, wie etwa das fehlende Trennungsvermögen zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Führen von Kraftfahrzeugen.
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2013 - 12 LA 287/12

    Aufforderung von Jugendlichen zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens bei

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (etwa Beschl. v. 3.6.2010 - 12 PA 41/10 -, SVR 2010, 43, v. 16.6.2011 - 12 ME 94/11 - und Beschl. v. 27.6.2012 - 12 ME 65/12 -), sei für die Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV im Falle eines in Rede stehenden Cannabiskonsums erforderlich, dass entweder hinreichend konkrete Anknüpfungspunkte für einen regelmäßigen Cannabiskonsum oder neben der Einnahme von Cannabis weitere Tatsachen vorlägen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Zweifel zögen, wie etwa das fehlende Trennungsvermögen zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Führen von Kraftfahrzeugen.

    In der im angefochtenen Urteil auch zitierten Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 27.6.2012 - 12 ME 65/12 -, v. 3.6.2010 - 12 PA 41/10 -, SVR 2010, 434, und v. 16.6.2011 - 12 ME 94/11 - ferner Bay. VGH, Beschl. v. 22.9.2010 - 11 ZB 10.184 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 15.5.2009 - 16 B 114/09 -, Blutalkohol 46, 292) sind die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Anordnung eines ärztlichen Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV im Falle eines in Rede stehenden Cannabiskonsums (nicht, wie der Beklagte meint, eines medizinisch-psychologischen Gutachtens) im Sinne der Ausführungen des Verwaltungsgerichts geklärt.

  • VG Augsburg, 08.12.2016 - Au 7 S 16.1479

    Keine Annahme regelmäßigen Konsums nur aufgrund des Besitzes einer nicht

    Letzteres setzt tatsächliche Anhaltspunkte dafür voraus, dass beim Betroffenen ein Konsum- oder Bevorratungsverhalten gegeben ist, das aus sich heraus andauernde Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs rechtfertigt (vgl. BayVGH, B. v. 22.9.2010 - 11 ZB 10.184 - juris; HessVGH, U. v. 24.11.2010 - 2 B 2190/10 - NJW 2011, 1691, juris; NdsOVG, B. v. 3.6.2010 - 12 PA 41/10 - juris).

    Zwar stellt eine Bevorratung, die einen täglichen Cannabiskonsum für ca. zwei Monate ermöglichen würde, einen gewichtigen Hinweis für einen regelmäßigen Cannabiskonsum dar und kann in der Regel die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur weiteren Aufklärung des Konsumverhaltens rechtfertigen (vgl. BayVGH, B. v. 22.9.2010 - 11 ZB 10.184 - juris; NdsOVG, B. v. 3.6.2010 - 12 PA 41/10 - juris m. w. N.) Im vorliegenden Fall spricht aber maßgeblich gegen einen regelmäßigen Cannabiskonsum des Antragstellers, dass - ausgehend vom Aktenvermerk der Polizeiinspektion ... vom 24.5.2016 (Bl. 5/6 der Behördenakte) - im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung am 8. Mai 2016 außer dem sichergestellten Cannabis keinerlei Utensilien für den Konsum/Gebrauch von Cannabis (z. B. Bong, Pfeife, Bubbler, sog. Long Papers, Cannabismühle etc.) und auch keine sonstigen Hinweise für einen kürzlich erfolgten Cannabiskonsum gefunden wurden.

  • VG Freiburg, 28.07.2016 - 4 K 1916/16

    Besitz von Haschisch als Anlass für eine ärztliche Begutachtung und andauernde

    Letzteres setzt tatsächliche Anhaltspunkte dafür voraus, dass bei dem Betroffenen ein Konsum- oder Bevorratungsverhalten gegeben ist, das - anders als ein bloß gelegentlicher Cannabiskonsum - aus sich heraus andauernde Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs rechtfertigt ( vgl. u. a. Hess VGH, Urteil vom 24.11.2010, NJW 2011, 1691; Nieders. OVG, Beschluss vom 03.06.2010 - 12 PA 41/10 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 15.05.2009 - 16 B 114/09, juris; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., FeV [3] § 14 RdNr. 17, m.w.N. ).
  • VG Oldenburg, 10.12.2019 - 7 B 3340/19

    Ad-hoc-Gutachten; Blutwerte; Cannabis; Eigene Angaben; Gelegentlicher Konsum;

    "Nach der gefestigten Rechtsprechung auch des Senats (siehe etwa: Beschl. d. Sen. v. 3.6.2010 - 12 PA 41/10 -, SVR 2010, 434, und v. 16.6.2011 - 12 ME 94/11 - Bay. VGH, Beschl. v. 22.9.2010 - 11 ZB 10.184 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 15.5.2009 - 16 B 114/09 -, Blutalkohol 46, 292) ist für die Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV im Falle eines in Rede stehenden Cannabiskonsums bei verfassungskonformer Anwendung (vgl. dazu auch Dauer, a. a. O., § 14 FeV Rdn. 14 m. w. N.) erforderlich, dass entweder hinreichend konkrete Anhaltspunkte für einen regelmäßigen Cannabiskonsum oder neben der Einnahme von Cannabis weitere Tatsachen vorliegen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Zweifel ziehen, wie etwa das fehlende Trennungsvermögen zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Führen von Kraftfahrzeugen.
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