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   LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21, 12 Qs 12/21   

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https://dejure.org/2021,7370
LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21, 12 Qs 12/21 (https://dejure.org/2021,7370)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 31.03.2021 - 12 Qs 11/21, 12 Qs 12/21 (https://dejure.org/2021,7370)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 31. März 2021 - 12 Qs 11/21, 12 Qs 12/21 (https://dejure.org/2021,7370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Durchsuchung, Beschwerdeberechtigung, Verhältnismäßigkeit

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 102, § 304; BGB § 54; GG Art. 5 Abs. 1; KunstUrhG § 22, § 23, § 33
    Durchsuchung der Räume einer Stadtratsfraktion in einem gegen ein Fraktionsmitglied geführten Ermittlungsverfahren

  • rewis.io

    Beschwerde, Staatsanwaltschaft, Fraktion, Durchsuchung, Durchsuchungsbeschluss, Bildnis, Berichterstattung, Verteidiger, Angemessenheit, Arbeit, Kommune, Einwilligung, Wohnung, Nichtabhilfeentscheidung, gerichtliche Entscheidung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung: Beschwerdeberechtigung einer Stadtratsfraktion - Verhältnismäßigkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.04.1998 - StB 5/98
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21
    Nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen (BVerfG, Beschluss vom 9. August 2019 - 2 BvR 1684/18, juris Rn. 33) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erlaubt § 102 StPO auch die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln von Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen, die der Verdächtige nur mitbenutzt, die ihm vom Arbeitgeber zur Arbeitsausübung überlassen worden sind (BGH, Beschluss vom 8. April 1998 - StB 5/98, juris).

    Im bereits zitierten Beschluss vom 8. April 1998 (StB 5/98, juris Rn. 5) weist der Bundesgerichtshof zutreffend darauf hin, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der auf § 102 StPO gestützten Durchsuchung in der gegebenen Konstellation eine gewisse Respektierung der Sphäre des Mitgewahrsamsinhabers gebietet.

  • VGH Bayern, 09.03.1988 - 4 B 86.03226

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus einer Kreistagsfraktion; Voraussetzungen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21
    Bei einer Stadtratsfraktion handelt es sich nach in Bayern maßgeblicher Rechtslage um einen nicht rechtsfähigen Verein bürgerlichen Rechts (BayVGH, Urteil vom 9. März 1988 - 4 B 86.03226, NJW 1988, 2754, 2756; Glaser in Widtmann/Grasser/Glaser, BayGO, 30. EL Februar 2020, Art. 33 Rn. 4; anders z.B. für NRW OVG Münster, Beschluss vom 21. November 1988 - 15 B 2380/88, juris).
  • BGH, 15.10.1985 - 5 StR 338/85

    Gewaltsame Behinderung einer Durchsuchung - Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21
    Weiterhin kann auf dieser Eingriffsgrundlage durchsucht werden, wenn Dritte Mitinhaber der tatsächlichen Herrschaft über Räumlichkeiten sind, die von Verdächtigen bewohnt werden (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 5 StR 338/85, juris).
  • BVerfG, 09.08.2019 - 2 BvR 1684/18

    Durchsuchung einer Wohnung in einem gegen einen Dritten gerichteten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21
    Nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen (BVerfG, Beschluss vom 9. August 2019 - 2 BvR 1684/18, juris Rn. 33) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erlaubt § 102 StPO auch die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln von Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen, die der Verdächtige nur mitbenutzt, die ihm vom Arbeitgeber zur Arbeitsausübung überlassen worden sind (BGH, Beschluss vom 8. April 1998 - StB 5/98, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.1988 - 15 B 2380/88

    Ausschluss aus einer Ratsfraktion

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21
    Bei einer Stadtratsfraktion handelt es sich nach in Bayern maßgeblicher Rechtslage um einen nicht rechtsfähigen Verein bürgerlichen Rechts (BayVGH, Urteil vom 9. März 1988 - 4 B 86.03226, NJW 1988, 2754, 2756; Glaser in Widtmann/Grasser/Glaser, BayGO, 30. EL Februar 2020, Art. 33 Rn. 4; anders z.B. für NRW OVG Münster, Beschluss vom 21. November 1988 - 15 B 2380/88, juris).
  • BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 967/15

    Zur Abbildung von Prominenten im öffentlichen und im privaten Raum durch die

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21
    Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch, Urheberrecht, 4. Aufl., § 23 Rn. 9 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 967/15, juris Rn. 15 ff.; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 1 BvR 1716/17, juris Rn. 12).
  • BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21
    Eine Durchsuchungsmaßnahme gilt solange als nicht abgeschlossen, solange die Durchsicht der dabei mitgenommenen Unterlagen nach § 110 StPO andauert (BGH, Beschluss vom 3. September 1997 - StB 12/97, juris; Kammer, Beschluss vom 5. März 2021 - 12 Qs 4/21, juris Rn. 13; Tsambikakis in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 105 Rn. 129).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2021 - 12 Qs 4/21

    Kein Vertrauensschutz auf Bestand einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO; Zur

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21
    Eine Durchsuchungsmaßnahme gilt solange als nicht abgeschlossen, solange die Durchsicht der dabei mitgenommenen Unterlagen nach § 110 StPO andauert (BGH, Beschluss vom 3. September 1997 - StB 12/97, juris; Kammer, Beschluss vom 5. März 2021 - 12 Qs 4/21, juris Rn. 13; Tsambikakis in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 105 Rn. 129).
  • BVerfG, 23.06.2020 - 1 BvR 1716/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21
    Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch, Urheberrecht, 4. Aufl., § 23 Rn. 9 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 967/15, juris Rn. 15 ff.; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 1 BvR 1716/17, juris Rn. 12).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2021 - 12 Qs 14/21

    Strafbarkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen eines Lokalpolitikers im Internet

    Die Beschwerde der Fraktion gegen die bei ihr durchgeführte Durchsuchung hat die Kammer mit Beschluss vom 31. März 2021 (12 Qs 11/21, 12 Qs 12/21, juris) im Sinne der Beschwerdeführerin verbeschieden.

    aa) Die Frage nach dem Anfangsverdacht für eine beihilfefähige Haupttat konnte im Kammerbeschluss vom 31. März 2021 (12 Qs 11/21, 12 Qs 12/21, juris) zur Durchsuchung bei der Fraktion Y. wegen des nämlichen Tatvorwurfs mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben.

    aa) Die im Kammerbeschluss zur Beschwerde der Fraktion Y. vom 31. März 2021 (12 Qs 11/21, 12 Qs 12/21, juris Rn. 21 ff.) bei der Erörterung der Frage der Verhältnismäßigkeit der dortigen Durchsuchung genannten Gesichtspunkte der geringen Schwere des Tatvorwurfs und der schwachen Beweislage sind hier ebenso zu werten.

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