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   LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2022 - 12 Qs 24/22   

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https://dejure.org/2022,12473
LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2022 - 12 Qs 24/22 (https://dejure.org/2022,12473)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 27.05.2022 - 12 Qs 24/22 (https://dejure.org/2022,12473)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 27. Mai 2022 - 12 Qs 24/22 (https://dejure.org/2022,12473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Durchsuchung, Wegfall des Anfangsverdachts

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 152 Abs. 2; StGB § 263
    Begründung des Anfangsverdachts durch das Amtsgericht beim ärztlichen Abrechnungsbetrug

  • rewis.io

    Leistungen, Arzt, Beschwerde, Verteidiger, Tatverdacht, Durchsuchungsbeschluss, Auskunft, Ermittlungsrichter, Psychotherapie, Durchsuchung, Leistungserbringer, Form, Abrechnung, Aktenlage, erbrachte Leistungen, fachliche Qualifikation, erbrachte Leistung

  • strafrechtsiegen.de

    Erlass Durchsuchungsbeschluss - Anfangsverdacht beseitigt - Fortführung der Durchsuchung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Durchsicht beschlagnahmter Unterlagen bei Wegfall des Verdachts

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ermittlungsverfahren: Anfangsverdacht für Durchsuchung fällt weg - Aufhebung des Durchsuchunsgsbeschlusses

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtswidrige Durchsicht der mittels Durchsuchung aufgefunden Unterlagen bei nachträglichem Wegfall des Anfangsverdachts - Durchsicht muss gestoppt werden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22

    Abrechnungsbetrug eines Apothekers durch die abgesprochene Zuweisung von

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2022 - 12 Qs 24/22
    Ob dieser Mangel abrechnungsrelevant wäre (dazu nachfolgend unter III) und deshalb bei der anzulegenden streng formalen Betrachtungsweise des Sozialversicherungsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, juris Rn. 47 ff.; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris Rn. 14) ein Schaden entstanden sein kann, mag dahinstehen.

    Der schlanke Hinweis der GenStA in der Zuschrift vom 18. Mai 2022 auf die vom Bundessozialgericht postulierte "Pflicht zur peinlich genauen Abrechnung" ersetzt die Darlegung der Abrechnungsgrundlagen nicht (vgl. auch LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris Rn. 11).

  • LG Leipzig, 06.06.2008 - 5 Qs 18/08
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2022 - 12 Qs 24/22
    Wird aber im weiteren Ermittlungsverfahren etwa durch die Vorlage neuer Beweismittel der Anfangsverdacht wieder beseitigt, so ist die Fortführung der Durchsuchung in Form der Durchsicht der aufgefundenen Unterlagen rechtswidrig (BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08, juris Rn. 54; BGH, Beschluss vom 23. November 1987 - 1 BGs 517/87, CR 1988, 142, 143; LG Leipzig, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 5 Qs 18/08, juris Rn. 15 ff.).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2022 - 12 Qs 24/22
    Ob dieser Mangel abrechnungsrelevant wäre (dazu nachfolgend unter III) und deshalb bei der anzulegenden streng formalen Betrachtungsweise des Sozialversicherungsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, juris Rn. 47 ff.; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris Rn. 14) ein Schaden entstanden sein kann, mag dahinstehen.
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1774/10

    Unverletzlichkeit der Wohnung und Durchsuchung (Beschwerdebefugnis;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2022 - 12 Qs 24/22
    Die These der GenStA läuft im gegebenen Fall darauf hinaus, bloße Vermutungen und Spekulationen zur Grundlage für einen weitgehenden Grundrechtseingriff zu machen, was unzulässig ist (BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1774/10, juris Rn. 25).
  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08

    Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2022 - 12 Qs 24/22
    Für das später mit der Überprüfung des Durchsuchungsbeschlusses befasste Beschwerdegericht ist grundsätzlich ebenfalls die Sach- und Rechtslage zur Zeit seines Erlasses maßgeblich, wie sie dem Ermittlungsrichter bei seiner Entscheidung vorlag (BVerfG, Beschluss vom 10. September 2010 - 2 BvR 2561/08, juris Rn. 28; Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 105 Rn. 15a).
  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2022 - 12 Qs 24/22
    Eine danach als vertretbar zu wertende Einschätzung des Sachverhalts ist deshalb vom Gericht hinzunehmen (BGH, Urteil vom 21. April 1988 - III ZR 255/86, juris Rn. 20 ff.; Herrmann in Heghmanns/Herrmann, Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts, 6. Aufl., Rn. 258; strenger Eisenberg/Conen, NJW 1998, 2241, 2248 f.; allgemein auch Kment/Vorwalter, JuS 2015, 193, 196 ff.).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2022 - 12 Qs 24/22
    Wird aber im weiteren Ermittlungsverfahren etwa durch die Vorlage neuer Beweismittel der Anfangsverdacht wieder beseitigt, so ist die Fortführung der Durchsuchung in Form der Durchsicht der aufgefundenen Unterlagen rechtswidrig (BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08, juris Rn. 54; BGH, Beschluss vom 23. November 1987 - 1 BGs 517/87, CR 1988, 142, 143; LG Leipzig, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 5 Qs 18/08, juris Rn. 15 ff.).
  • BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07

    Durchsuchung (Berufsgeheimnisträger; Arztpraxis; Unzulässigkeit bei bloß vagem

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2022 - 12 Qs 24/22
    Denn selbst wenn eine Falschabrechnung vorläge, wäre die durchgeführte Durchsuchung nicht verhältnismäßig (zu dieser Anforderung BVerfG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07, juris Rn. 13; Burhoff, Handbuch Ermittlungsverfahren, 9. Aufl., Rn. 1820 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.03.2014 - 2 BvR 974/12

    Durchsuchungsbeschluss (Wohnungsgrundrecht; Anforderungen an den Tatverdacht;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2022 - 12 Qs 24/22
    Die Durchsuchung soll einen gegebenen Tatverdacht belegen, nicht erst die Tatsachen herbeischaffen, um ihn zu begründen (BVerfG, Beschluss vom 13. März 2014 - 2 BvR 974/12, juris Rn. 17).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22

    Zu den Anforderungen an einen Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschluss.

    Eine vertretbare Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist dabei vom Gericht hinzunehmen (Kammer, Beschluss vom 27. Mai 2022 - 12 Qs 24/22, juris Rn. 20 m.w.N.), was beinhaltet, dass es auch andere Interpretationen des Tatsachenmaterials geben kann.
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