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   LG Hildesheim, 04.04.2003 - 12 Qs 30/03   

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https://dejure.org/2003,22146
LG Hildesheim, 04.04.2003 - 12 Qs 30/03 (https://dejure.org/2003,22146)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 04.04.2003 - 12 Qs 30/03 (https://dejure.org/2003,22146)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 04. April 2003 - 12 Qs 30/03 (https://dejure.org/2003,22146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Verkürzung der Sperrfrist wegen Teilnahme des alkoholgewöhnten Täters an einer Nachschulung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Festsetzung einer Sperrfrist zum Wiedererteilen der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr; Grundlagen für die Annahme einer erheblichen Alkoholgewöhnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Sperrfrist zum Wiedererteilen der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr; Grundlagen für die Annahme einer erheblichen Alkoholgewöhnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hildesheim, 26.09.2002 - 20 Qs 78/02

    1,56 Promille; absolute Fahruntüchtigkeit; Angemessenheit; Beschwerdegericht;

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.04.2003 - 12 Qs 30/03
    Die Kammer hat in den auch von der Verteidigung im Rahmen der Beschwerde angeführten Entscheidungen bereits ausgeführt, dass allein eine auf den jeweiligen Einzelfall ausgerichtete Betrachtung eine tragfähige Entscheidungsgrundlage bildet und jede schematische Betrachtung sich von vornherein verbietet (vgl. nur 20 Qs 78/02 vom 26.9.2002).
  • LG Hildesheim, 19.08.2002 - 20 Qs 61/02

    2 Monate; 2,05 Promille; Alkoholauffälligkeit; Alkoholgenuss; Alkoholisierung;

    Auszug aus LG Hildesheim, 04.04.2003 - 12 Qs 30/03
    Zwar bindet diese AV die erkennende Kammer nicht und ist in der Entscheidung der Kammer vom 19.8.2002 (Az.: 20 Qs 61/02) eine Blutalkoholkonzentration in Höhe von 2, 05 g o/oo letztlich nicht beanstandet worden; die vorliegend festgestellte BAK aber weicht von den üblich bei Verkürzung einer Sperrfrist anzutreffenden Werten derart weit ab, dass - wenn überhaupt - eine besonders kritische Wertung im Hinblick auf die Eignung des Verurteilten zum Führen von Kraftfahrzeugen vorzunehmen ist.
  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 1082/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verkürzung der

    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Nachschulung nicht im Sinne eines Automatismus zu einer Verkürzung der Sperrfrist führen muss, sondern bei hohen Blutalkoholkonzentrationen besondere Umstände hinzutreten müssen (vgl. Beschluss der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim vom 14. Mai 2003 - 12 Qs 47/03 -, DAR 2004, S. 110; Beschluss der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim vom 4. April 2003 - 12 Qs 30/03 -, juris; Beschluss der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Kassel vom 21. Oktober 1991 - 3 Qs 284/91 -, DAR 1992, S. 32), wobei auch dem Gesichtspunkt dauerhafter vollständiger Alkoholabstinenz Bedeutung beigemessen wird (vgl. Beschluss der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Flensburg vom 8. April 2005 - II Qs 36/05 -, DAR 2005, S. 409; Beschluss des Amtsgericht Stadtroda vom 4. Juni 2004 - 550 Js 38706/03 - 3 Cs -, DAR 2004, S. 543).
  • LG Hildesheim, 14.05.2003 - 12 Qs 47/03

    Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis;

    Wie die Kammer bereits in ihrer Entscheidung vom 4.4.2003 (Az.: 12 Qs 30/03) ausgeführt hat, ist bei einer wie vorliegend maßgeblichen, erheblichen Blutalkoholkonzentration von deutlich mehr als 2, 0 g 0/00 zur Tatzeit eine besonders kritische Wertung im Hinblick auf die Eignung des bzw. der Verurteilten zum Führen von Kraftfahrzeugen vorzunehmen.
  • Bundesverfassungsgericht DAR 2007, 80 f, 20.06.2006 - 2 BvR 1082/06

    Kein Automatismus zwischen Teilnahme an einer Nachschulung und einer

    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Nachschulung nicht im Sinne eines Automatismus zu einer Verkürzung der Sperrfrist führen muss, sondern bei hohen Blutalkoholkonzentrationen besondere Umstände hinzutreten müssen (vgl. Beschluss der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim vom 14. Mai 2003 - 12 Qs 47/03 -, DAR 2004, S. 110; Beschluss der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim vom 4. April 2003 - 12 Qs 30/03 -, juris; Beschluss der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Kassel vom 21. Oktober 1991 3 Qs 284/91 , DAR 1992, S. 32), wobei auch dem Gesichtspunkt dauerhafter vollständiger Alkoholabstinenz Bedeutung beigemessen wird (vgl. Beschluss der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Flensburg vom 8. April 2005 - II Qs 36/05 -, DAR 2005, S. 409; Beschluss des Amtsgericht Stadtroda vom 4. Juni 2004 - 550 Js 38706/03 - 3 Cs -, DAR 2004, S. 543).
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