Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 23.07.2021 - 12 Qs 45/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Steuerhinterziehung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 140 Abs. 2; VO (EG) 883/2004 Art. 68; EStG § 62
Verteidigerbeiordnung wegen Schwierigkeit der Rechtslage bei grenzüberschreitendem Sachverhalt und europarechtlichen Rechtsfragen
- IWW
- rewis.io
Beschwerde, Verteidiger, Beiordnung, Staatsanwaltschaft, Wiedereinsetzung, Angeklagte, Pflichtverteidiger, Beschwerdefrist, Verschulden, Steuerhinterziehung, Frist, Wahlverteidiger, Wiedereinsetzungsantrag, Kindergeldanspruch, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ...
- strafrechtsiegen.de
Steuerhinterziehung Kindergeld: Verteidigermitwirkung notwendig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 16.03.2021 - 47 Cs 502 Js 630/21
- LG Nürnberg-Fürth, 23.07.2021 - 12 Qs 45/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.02.2021 - III R 27/19
Anspruch auf deutsches Kindergeld in den Wohnsitz-Wohnsitz-Fällen, wenn nur in …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.07.2021 - 12 Qs 45/21
Dass die Subsumtion unter die einschlägigen Normen nicht trivial ist, zeigt sich schon daran, dass selbst der Bundesfinanzhof in drei Entscheidungen vom 18. Februar 2021 (III R 27/19, III R 60/19, III R 2/20, alle in juris) zu dem auch hier anwendbaren Art. 68 VO (EG) 883/2004 jeweils bilanziert, das in den dortigen Fällen gefundene Ergebnis sei zwar merkwürdig, entspreche aber den europarechtlichen Vorgaben. - BFH, 18.02.2021 - III R 2/20
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.02.2021 III R 27/19 - Anspruch auf …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.07.2021 - 12 Qs 45/21
Dass die Subsumtion unter die einschlägigen Normen nicht trivial ist, zeigt sich schon daran, dass selbst der Bundesfinanzhof in drei Entscheidungen vom 18. Februar 2021 (III R 27/19, III R 60/19, III R 2/20, alle in juris) zu dem auch hier anwendbaren Art. 68 VO (EG) 883/2004 jeweils bilanziert, das in den dortigen Fällen gefundene Ergebnis sei zwar merkwürdig, entspreche aber den europarechtlichen Vorgaben. - KG, 09.02.2016 - 121 Ss 231/15
Insolvenzstraftaten: Notwendigkeit der Verteidigung wegen Schwierigkeit der …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.07.2021 - 12 Qs 45/21
Eine Schwierigkeit der Rechtslage i. S. des § 140 Abs. 2 StPO besteht jedenfalls dann, wenn nicht abschließend geklärte Rechtsfragen namentlich aus Bereichen außerhalb des Kernstrafrechts entscheidungserheblich sind oder wenn die Subsumtion im Einzelfall problematisch ist, (vgl. KG, Beschluss vom 9. Februar 2016 - (4) 121 Ss 231/15 (5/16), NStZ-RR 2016, 208). - BFH, 18.02.2021 - III R 60/19
Anspruch auf deutsches Kindergeld in den Wohnsitz-Wohnsitz-Fällen, wenn nur in …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 23.07.2021 - 12 Qs 45/21
Dass die Subsumtion unter die einschlägigen Normen nicht trivial ist, zeigt sich schon daran, dass selbst der Bundesfinanzhof in drei Entscheidungen vom 18. Februar 2021 (III R 27/19, III R 60/19, III R 2/20, alle in juris) zu dem auch hier anwendbaren Art. 68 VO (EG) 883/2004 jeweils bilanziert, das in den dortigen Fällen gefundene Ergebnis sei zwar merkwürdig, entspreche aber den europarechtlichen Vorgaben.
- LG Lübeck, 16.01.2024 - 6 Qs 48/23
Pflichtverteidiger, schwierige Rechtsfrage, Steuerhinterziehung mit …
In einem ähnlich gelagerten Fall mit einem grenzüberschreitenden Sachverhalt bejahte das Landgericht Nürnberg-Fürth bereits die Notwendigkeit der Verteidigung wegen der Schwierigkeit der Rechtslage gem. § 140 Abs. 2 StPO (vgl. Beschl. v. 23.07.2021 - 12 Qs 45/21 -, BeckRS 2021, 20061, Rn. 7 ff.).Unter Berücksichtigung, dass es hier bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt um hohe Kindergeldbeträge geht, die konkrete Anwendung von Art. 68 VO (EG) 883/2004 bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung war (…vgl. BFH Urt. v. 18.02.2021 - III R 27/19 -, BeckRS 2021, 10563;… BFH Urt. v. 18.02.2021 - III R 2/20 -, BeckRS 2021, 16170; vgl. hierzu LG Nürnberg-Fürth Beschl. v. 23.07.2021 - 12 Qs 45/21 -, BeckRS 2021, 20061) und auch die konkurrenzrechtliche Einordnung problematisch ist (vgl. hierzu OLG Nürnberg NZWiSt 2015, 421), ist die Subsumtion im Einzelfall schwierig und wird einen juristischen Laien regelmäßig überfordern, sodass die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ist.