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   LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22   

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LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22 (https://dejure.org/2022,6200)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 10.03.2022 - 12 Qs 6/22 (https://dejure.org/2022,6200)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22 (https://dejure.org/2022,6200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Durchsuchung, Zufallsfunde, Zuständigkeit, Bestätigung der Maßnahme

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ApoG § 11 Abs. 1; StGB § 263 Abs. 1; StPO § 98 Abs. 2; stopp § 108 Abs. 1
    Abrechnungsbetrug eines Apothekers durch die abgesprochene Zuweisung von Verschreibungen gemäß § 11 ApoG

  • rewis.io

    Krankenkasse, Leistungen, Beschwerde, Staatsanwaltschaft, Vollziehung, Verteidiger, Tatverdacht, Arzneimittel, Generalstaatsanwaltschaft, Durchsuchungsbeschluss, Ermessen, Beschwerdeverfahren, Ermittlungsverfahren, Durchsuchung, gerichtliche Kontrolle, eigene Zwecke, ...

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ermittlungsverfahren: Vorläufige Mitnahme von Zufallsfunden - Wer bestätigt die vorläufige Maßnahme?

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22
    (1) Ein Apotheker, der am Abrechnungssystem der Krankenkassen teilnimmt, erklärt bei den Abrechnungen stillschweigend, dass er bestehende sozial-rechtliche Erstattungsansprüche unter Einhaltung der abrechnungsrechtlichen Maßgaben geltend macht (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, juris Rn. 11; Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, juris Rn. 60 m.w.N.).

    Zugleich hat der Bundesgerichtshof dem Abrechnungsbegehren eines Apothekers, der gegen § 7 Abs. 1 AVV verstoßen hatte, Täuschungscharakter zugeschrieben (BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, juris Rn. 63).

    Durch die Leistung auf einen tatsächlich nicht bestehenden Erstattungsanspruch entsteht der Krankenkasse - bei der anzulegenden streng formalen Betrachtungsweise des Sozialversicherungsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, juris Rn. 47 ff.) - ein entsprechender Schaden.

  • BGH, 04.08.1964 - 3 StB 12/63

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlagnahmebeschlüssen - Einzelne

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22
    Dieser Auffassung der Kammer steht nicht entgegen, dass die (endgültige) Beschlagnahme im Fall des § 108 StPO durch den Richter der neuen Sache herbeigeführt werden muss (BGH, Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63, juris Rn. 34; Beschluss vom 14. März 1979 - StB 6/79, juris Rn. 3; OLG Celle, Beschluss vom 15. Januar 1974 - 3 Ws 355/73, NJW 1974, 805, 806).

    In der von ihm zitierten Fundstelle BGHSt 19, 374, 376 stellt der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63, juris Rn. 33) lediglich fest, dass die Bestätigung der einstweiligen Beschlagnahme durch den Ermittlungsrichter des Ausgangsverfahrens "einstweilig" geblieben ist.

  • OLG Celle, 15.01.1974 - 3 Ws 355/73
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22
    Dieser Auffassung der Kammer steht nicht entgegen, dass die (endgültige) Beschlagnahme im Fall des § 108 StPO durch den Richter der neuen Sache herbeigeführt werden muss (BGH, Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63, juris Rn. 34; Beschluss vom 14. März 1979 - StB 6/79, juris Rn. 3; OLG Celle, Beschluss vom 15. Januar 1974 - 3 Ws 355/73, NJW 1974, 805, 806).
  • BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22
    Ein Antrag auf richterliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 StPO wäre danach nämlich erst dann möglich, wenn die Staatsanwaltschaft ein neues Verfahren für die Zufallsfunde eingeleitet hat, was sie aber nicht umgehend, sondern in angemessener Frist tun muss (BGH, Beschluss vom 11. Mai 1979 - StB 26/79, juris Rn. 6) - hier beispielsweise hat die GenStA insoweit noch kein neues Verfahren eingeleitet.
  • BGH, 14.03.1979 - 1 StE 7/78
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22
    Dieser Auffassung der Kammer steht nicht entgegen, dass die (endgültige) Beschlagnahme im Fall des § 108 StPO durch den Richter der neuen Sache herbeigeführt werden muss (BGH, Beschluss vom 4. August 1964 - 3 StB 12/63, juris Rn. 34; Beschluss vom 14. März 1979 - StB 6/79, juris Rn. 3; OLG Celle, Beschluss vom 15. Januar 1974 - 3 Ws 355/73, NJW 1974, 805, 806).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22
    Letzteres bedeutet, dass die Entstehung des Vergütungsanspruchs des Apothekers unter der Bedingung der Abgabe gemäß den kollektivvertraglichen Bestimmungen steht (BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 2/05 R, juris Rn. 32; Urteil vom 3. August 2006 - B 3 KR 6/06 R, juris Rn. 21).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2008 - L 1 KR 78/07

    Zulässigkeit von Retaxierungen bei der Abgabe von Arzneimitteln an Versicherte,

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22
    Gleichwohl entfällt bei Verstößen gegen die genannten Vorschriften der Vergütungsanspruch des Apothekers (SG Berlin, Urteil vom 18. Juli 2006 - S 81 KR 4207/04, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. April 2008 - L 1 KR 78/07, juris; allgemein von Dewitz in BeckOK-SozR, 63. Ed. 1.12.2021, SGB V § 129 Rn. 4; a.A. Saalfrank, jurisPR-MedizinR 8/2020 Anm. 4 unter C).
  • BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14

    Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme von Cannabispflanzen bei einem

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22
    Sie muss den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten klarmachen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14, juris Rn. 25; Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14, juris Rn. 14; Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00, juris Rn. 16).
  • BGH, 20.05.2021 - StB 21/21

    Ermittlungsrichterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Staatsanwaltschaft die Grenzen ihres Ermittlungsermessens überschritten hat (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14

    Durchsuchung (Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Schriften;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22
    Sie muss den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten klarmachen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14, juris Rn. 25; Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14, juris Rn. 14; Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00, juris Rn. 16).
  • BGH, 12.02.2015 - 2 StR 109/14

    Unerlaubte Abgabe verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel aus einer Apotheke

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 26/14

    Zuweisung von Verschreibungen - Unlauterer Wettbewerb: Zuweisung von

  • BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 180/03

    Zu den Anforderungen an einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss und die

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • AG Landsberg/Lech, 16.01.2013 - 6 Ls 200 Js 141129/08
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 380/01

    Anforderungen an Durchsuchungsanordnung bei Verdacht auf Verletzung von

  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

  • SG Berlin, 18.07.2006 - S 81 KR 4207/04

    Krankenversicherung - Vergütung - Arzneimittel - Versand in Arztpraxis

  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 405/13

    Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Lösungen (Eignung zur Irreführung als

  • OLG Karlsruhe, 14.06.2013 - 4 U 254/12

    Kooperationsapotheke - Apothekenwesen: Beurteilung einer Gesellschaft zur Wahl

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22

    Zu den Anforderungen an einen Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschluss.

    Die Kammer hat diese Beschwerde als unbegründet verworfen; lediglich hinsichtlich zweier Asservate hat sie den Beschluss vom 4. Januar 2022 aufgehoben und deren Herausgabe an den Beschwerdeführer verfügt (Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris).

    Der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 4. Januar 2022 wird aufgehoben wie auch der Beschluss der Kammer vom 10. März 2022 (12 Qs 6/22) insoweit, als die Kammer die dagegen gerichtete Beschwerde als unbegründet verworfen hat.

    Die Staatskasse trägt die Kosten der Beschwerde, einschließlich jene der Verteidigung im Beschwerdeverfahren 12 Qs 6/22 und der Mandatierung von Fachanwälten für Medizinrecht.

    So wird den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten klargemacht, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und so der Zugriff auf Beweisgegenstände begrenzt (Kammer, Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris Rn. 21 m.N. zur Rspr. des BVerfG).

    Dass bei dem unmittelbaren Zugriff vor Ort die Scheidung von relevantem und irrelevantem Material noch nicht vollständig gelingt (vgl. dazu Kammer, Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris Rn. 15 ff.), liegt bei großen Mengen an Papierunterlagen oder bei elektronischen Daten in der Natur der Sache.

    Die Kammer hat in ihrem Beschluss vom 10. März 2022 (12 Qs 6/22, juris Rn. 9 ff.) das Bestehen des Anfangsverdachts bereits geprüft und bejaht.

    Deshalb soll widrigenfalls eine betrugsrelevante Täuschung vorliegen (12 Qs 6/22, juris Rn. 12 m.N. auch zur a.A.; zweifelnd auch Wesser in Kieser/Wesser/Saalfrank, ApoG, 2017, § 11 Rn. 161).

    a) Soweit die Beschwerde darauf anträgt, den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 4. Januar 2022 vollständig wie auch den Beschluss der Kammer vom 10. März 2022 (12 Qs 6/22) insoweit aufzuheben, als die Kammer die dagegen gerichtete Beschwerde als unbegründet verworfen hat, so ist die Beschwerde unstatthaft.

    Die (erneute) Anfechtung der Bestätigung ist allerdings ausgeschlossen, weil die Kammer die dagegen gerichtete Beschwerde des Beschuldigten schon verbeschieden hat (Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris), womit auch der Rechtsmittelzug sein Ende gefunden hat.

    Über die Kostentragung im Beschwerdeverfahren 12 Qs 6/22 hat die Kammer bereits entschieden.

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.12.2022 - 12 Qs 65/22

    Strafbarkeit eines Apothekers wegen Belieferung von Kunden über Dritte

    Daher täuscht ein Apotheker, der bei der Abrechnung gegenüber der Kasse wahrheitswidrig das Nichtvorliegen seines Verstoßes gegen § 11 Abs. 1 ApoG erklärt (Ergänzung zu LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22).

    Der Apotheker erklärt bei einer Abrechnung gegenüber den Kassen konkludent, dass er bestehende sozial-rechtliche Erstattungsansprüche unter Einhaltung der abrechnungsrechtlichen Maßgaben geltend macht (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, juris Rn. 11; Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, juris Rn. 60; Kammer, Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris Rn. 11).

    (a) Der Verdacht ist allerdings im Tatsächlichen anders strukturiert als ihn die Kammer noch in ihrem Beschluss vom 10. März 2022 (12 Qs 6/22, juris Rn. 13) nach seinerzeitigem Verfahrensstand gesehen hat.

    (b) Die konkludente Erklärung, die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 ApoG lägen nicht vor, begründet eine betrugsrelevante Täuschung (Kammer, Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Der Verdacht wegen der weiteren Merkmale des Betrugstatbestandes ist ebenfalls gegeben (vgl. Kammer, Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris Rn. 14).

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2022 - 12 Qs 24/22

    Begründung des Anfangsverdachts durch das Amtsgericht beim ärztlichen

    Ob dieser Mangel abrechnungsrelevant wäre (dazu nachfolgend unter III) und deshalb bei der anzulegenden streng formalen Betrachtungsweise des Sozialversicherungsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, juris Rn. 47 ff.; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris Rn. 14) ein Schaden entstanden sein kann, mag dahinstehen.

    Der schlanke Hinweis der GenStA in der Zuschrift vom 18. Mai 2022 auf die vom Bundessozialgericht postulierte "Pflicht zur peinlich genauen Abrechnung" ersetzt die Darlegung der Abrechnungsgrundlagen nicht (vgl. auch LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 10. März 2022 - 12 Qs 6/22, juris Rn. 11).

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