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   LG Münster, 31.08.2017 - 12 Qs - 45 Js 916/16 - 25/17, 12 Qs 25/17   

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https://dejure.org/2017,44172
LG Münster, 31.08.2017 - 12 Qs - 45 Js 916/16 - 25/17, 12 Qs 25/17 (https://dejure.org/2017,44172)
LG Münster, Entscheidung vom 31.08.2017 - 12 Qs - 45 Js 916/16 - 25/17, 12 Qs 25/17 (https://dejure.org/2017,44172)
LG Münster, Entscheidung vom 31. August 2017 - 12 Qs - 45 Js 916/16 - 25/17, 12 Qs 25/17 (https://dejure.org/2017,44172)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 12.08.2010 - 1 Ss 45/10

    Strafverfahren: Verwertungsverbot hinsichtlich der Angaben eines Gemeinschuldners

    Auszug aus LG Münster, 31.08.2017 - 12 Qs 25/17
    Der Gutachter ist zwar in § 97 Abs. 1 S. 1 InsO nicht genannt, so dass grundsätzlich ihm gegenüber keine Auskunftspflicht besteht (vgl. dazu OLG Jena NJW 2010, 3673 ff.).

    Vor diesem Hintergrund findet § 97 Abs. 1 S. 3 InsO, der den Schuldner davor schützten soll, durch den Offenbarungszwang des § 97 Abs. 1 S. 1, 2 InsO in einem Strafverfahren zu einem Beweismittel gegen sich selbst zu werden, nach Auffassung der Kammer jedenfalls entsprechende Anwendung (offen gelassen von OLG Jena NJW 2010, 3673).

  • LG Stuttgart, 21.07.2000 - 11 Qs 46/00

    Umfang des strafrechtlichen Beweisverwertungs- und -verwendungsverbots

    Auszug aus LG Münster, 31.08.2017 - 12 Qs 25/17
    Aus der Regelung des § 97 Abs. 1 InsO folgt, dass die Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen wie z.B. eine Durchsuchung oder Beschlagnahme nicht auf einen Verdacht gestützt werden kann, der sich auf Auskünfte des Schuldner gründet, die aufgrund des dort geregelten Offenbarungszwangs erlangt wurden (vgl. LG Stuttgart, NStZ-RR 2001, 282; MünchKomm InsO/Stephan, 3. Aufl. 2013, § 97 Rn. 17).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Münster, 31.08.2017 - 12 Qs 25/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist aber in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe eine Beschwerde auch dann zulässig, wenn sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren nicht erlangen kann (BVerfG, NJW 1997, 2163).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus LG Münster, 31.08.2017 - 12 Qs 25/17
    Ein solcher Fall eines tiefgreifenden, aber bereits abgeschlossenen Grundrechtseingriffs liegt insbesondere bei einer bereits vollzogenen Durchsuchung vor (vgl. BVerfG, NJW 1999, 273).
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