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   BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1978, 1125



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 3.95  

    Ausländerrecht - Regelungsgehalt des Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80, Zeitweiliges Fehlen

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 1977 - 12 RAr 83/76 - (NJW 1978, 1125), in welchem es das Gericht für gerechtfertigt erklärt hatte, den ausländischen Arbeitnehmer, der nach materiellem deutschen Arbeitsrecht Anspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis hat, nicht mit Folgen zu belasten, die durch das Verhalten seines Arbeitgebers herbeigeführt worden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1994 - 13 S 1718/93  

    Zur ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 - zu

    Der vom Kläger in diesem Zusammenhang hervorgehobene Umstand, daß die Versäumung einer rechtzeitigen Beantragung der Arbeitserlaubnis durch den Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für der Beurteilung der Frage bedeutsam sein kann, ob ein Härtefall im Sinne von § 2 Abs. 7 AEVO (§ 2 Abs. 5 AEVO a.F.) vorliegt (vgl. BSG Urt. v. 27.1.1977 NJW 1978, 1125 (1126)), ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 18 AL 29/10  

    Verfügbarkeit eines Ausländers ohne Arbeitserlaubnis; Arbeitslosengeld

    Wegen der für eine Beschäftigungsaufnahme erforderliche Arbeitserlaubnis oder Arbeitsberechtigung ist die Verfügbarkeit erst dann zu verneinen, wenn aufgrund einer anzustellenden Prognoseentscheidung feststeht, dass eine solche Erlaubnis oder Berechtigung nicht erteilt werden wird (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 1977 - 12 RAr 83/76 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; Urteil vom 22. November 1977 - 7 RAr 5/77 = SozR 4100 § 103 Nr. 10; Urteil vom 9. August 1990 - 7 RAr 120/89 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1; Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 7/07 R - juris).
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