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   BSG, 21.11.1969 - 12 RJ 128/69   

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https://dejure.org/1969,926
BSG, 21.11.1969 - 12 RJ 128/69 (https://dejure.org/1969,926)
BSG, Entscheidung vom 21.11.1969 - 12 RJ 128/69 (https://dejure.org/1969,926)
BSG, Entscheidung vom 21. November 1969 - 12 RJ 128/69 (https://dejure.org/1969,926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkosten - Lebenswichtiger Prozeß - Kostentragung durch die Kinder - Streitige Hinterbliebenenrente - Vorschußpflicht der Kinder - Armenrecht

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 352
  • NJW 1970, 830 (Ls.)
  • MDR 1970, 270
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.01.1958 - 9 RV 1126/55
    Auszug aus BSG, 21.11.1969 - 12 RJ 128/69
    16° Mai 1968 und die Entscheidungsgründe des Urteils des SG Duisburg vom 28° Mai 1968 stellt jedenfalls keine wirksame Revisionsbegründung dar° Die Revisionsbegründung soll nämlich aus sich heraus erkennen lassen, welche Rechtsnorm als verletzt angesehen und welche Rechtsprüfung vom Revisionsgericht des näheren erbeten wird (BSG 6, 269; BSG SozR SGG @ 164 Nr° 27 und 53).
  • BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
    Auszug aus BSG, 21.11.1969 - 12 RJ 128/69
    Soweit die Revision "Verletzung formellen Verfahrensrechts" rügt und die Gründe dafür vermißt, warum das LSG dem Gutachten des Dr° PCI:Q.der keine Blutzuckererkraikung erwähnte, den Vorzug vor dem "ärztlichen Gutachten" des Dr" Hâ- 1i3 worin eingehend sämtliche Blutzuckerwerte seit 1964 angegeben seien, gegeben hat, könnte daran gedacht werden, daß damit eine Verletzung des Rechts der freien richterlichen Beweiswürdigung (@ 128 Abs" 1 Satz 1 SGG) gemeint sein soll, zumal die Revision dem Berufungsgericht auch noch vorwirft, es hätte diesen Mangel erkennen, zumindest sich aber damit auseinandersetzen müssen, ehe es das Gutachten seiner Entscheidung zugrunde gelegt habe" Versteht man das Vorbringen der Revision zugunsten der Klägerin so und läßt man die Rüge nicht bereits daran scheitern, daß sie zu unklar und zu wenig substantiiert ist, um erkennen zu können, welche Verfahrensvorschrift als verletzt angesehen werden soll (BSG 1, 227 = SozR see 5 128 Nr" 9), greift diese Verfahrensrüge nicht durch° Sie entspricht nämlich nicht dem Formerfordernis des $ 164 Abs" 2 Satz 2 SGG, wonach die Revisionsbegründung bei der Rüge von Verfahrensmängeln außer der verletzten Rechtsnorm die Tatsachen und Beweismittel zu bezeichnen hat, die den" Mangel ergeben" Die Revision hätte angeben müssen, inwiefern im einzelnen das Berufungsgericht die ihm gesetzten Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung überschritten hat und zu welchem Ergebnis nach Ansicht der Revision eine gesetzmäßige Beweiswürdigung geführt hätte (BSG SOZR SGG @ 164 Nr° 28)" Die Revision hat derartiges aber nicht vorgetrageno.
  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05

    Vorschussansprüche volljähriger Kinder für die Kosten eines Rechtsstreits

    Aus der Vorschrift des § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB über privilegierte Volljährige lasse sich keine weitere Einschränkung herleiten, weil diese Norm lediglich die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und nicht den Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten betreffe (OLG Celle OLGR 1994, 223; OLG Nürnberg FamRZ 1996, 814; OLG Zweibrücken FamRZ 1996, 891; OLG Braunschweig OLGR 1999, 307; OLG Hamm FamRZ 2000, 255; OLG Köln FamRZ 2000, 757; OLG Bremen OLGR 2001, 321; KG KGR 2002, 184; OLG München FamRZ 2002, 1219; im Ergebnis ebenso BSG NJW 1970, 352 m. Anm. Lange NJW 1970, 830 und BVerwG FamRZ 1974, 370; Dose aaO Rdn. 107; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 6 Rdn. 24; Eschenbruch/Klinkhammer Der Unterhaltsprozeß 3. Aufl. Rdn. 5172; Johannsen/Henrich/Thalmann Eherecht 4. Aufl. § 115 ZPO Rdn. 67; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Teil IV Rdn. 65 f.; FA-FamR/Gerhardt 5. Aufl. 6. Kap. Rdn. 194).
  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 52/98 R

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen kein Einkommen

    Der Begriff der "Erträgnisse" aus einer Erwerbstätigkeit ist dabei von der Rechtsprechung nicht nur auf die unmittelbaren Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit beschränkt worden, sondern umfaßte danach auch mittelbare Leistungen mit einkommensersetzendem Charakter (vgl BSGE Urteil vom 26. November 1970 - 12 RJ 128/69 - SozR Nr. 57 zu § 1265 - zum Krankengeld; BSG Urteil vom 25. September 1975 - 12 RJ 316/74 - SozR 2200 § 1265 Nr. 9 - zu allen aus eigener Versicherung bezogenen Sozialversicherungsrenten).
  • OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86

    Prozesskostenvorschuß; Prozesskostenhilfe; Gewährung von Prozesskostenhilfe;

    ( Ebenso: BSG NJW 1970, 352 - allgemein für Verwandtenunterhalt; BVerwG FamRZ 1974, 370; offengelassen von BGH FamRZ 1984, 148 (149) und 1964, 197; OLG Celle NdsRpfl.
  • OLG Frankfurt, 26.06.1981 - 22 W 18/81

    Prozesskostenvorschuß; Prozesskostenhilfe; Rückzahlungsraten

    Unbilligkeit ist nicht schon bei volljährigen Abkömmlingen gegeben (vgl. BVerwG FamRZ 1974, 370); vielmehr ist der Billigkeitsgrundsatz wie folgt zu umgrenzen: Der Rechtsstreit, für den ein Prozeßkostenvorschuß begehrt wird, muß eine persönliche, lebenswichtige Angelegenheit des Unterhaltsberechtigten betreffen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darf nicht mutwillig oder offensichtlich aussichtslos sein, und die Belastung mit dem Prozeßkostenvorschuß darf für den Unterhaltsverpflichteten nicht unzumutbar sein (vgl. BSG NJW 1970, 352; OLG Bamberg MDR 1953, 556; Diederichsen, aaO § 1610 Anm. 3).
  • LSG Hessen, 25.05.1971 - L 2 An 702/70
    Der Senat vermag sich dieser Rechtsauffassung nicht anzuschließen, sondern hält die in ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erarbeiteten Rechtsgedanken für überzeugender (Urteil BSG: 19.6.1969 - 11 RA 138/68, 20.3.1969 - 12 RJ 118/68 - 26.11.1970 - 12 RJ 128/69; BSG Bd. 22, S. 44).
  • KG, 13.03.1981 - 3 W 1081/81
    Da es sich hier um die Frage der Abstammung und damit um einen lebenswichtigen Prozeß handelt, stellen dessen Kosten Aufwendungen dar, die der künftigen Lebensstellung der Klägerin dienen, und deshalb von der Unterhaltspflicht mit umfaßt werden (vgl. BGH NJW 1964, 2151, 2152; BSG NJW 1970, 352; KG …
  • KG, 11.01.1980 - 3 U 2576/79
    Da es sich hier um die Frage der Abstammung und damit um einen lebenswichtigen Prozeß handelt, stellen dessen Kosten Aufwendungen dar, die der künftigen Lebensstellung des Kindes dienen, und deshalb von der Unterhaltspflicht mit umfaßt werden (vgl. BGH NJW 1964, 2151, 2152; BSG NJW 1970, 352; KG …
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