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   BSG, 17.05.1972 - 12 RJ 74/71   

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BSG, 17.05.1972 - 12 RJ 74/71 (https://dejure.org/1972,3789)
BSG, Entscheidung vom 17.05.1972 - 12 RJ 74/71 (https://dejure.org/1972,3789)
BSG, Entscheidung vom 17. Mai 1972 - 12 RJ 74/71 (https://dejure.org/1972,3789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherter - Berufsunfähigkeit - Leichte Arbeiten - Arbeiten im Sitzen - Weg zur Arbeitsstätte

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 17.05.1972 - 12 RJ 74/71
    Sie bringt sinngemäß vor, der Beschluß des Großen Senats vom ll, Dezember 1969 4/69 (BSG 30, 167) beziehe - GS -.

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichte (BSG) in SozR Nr° 86 zu 5 1246 der Reichsversicherungsordnung (RVG) vom 28. Juli 1970, wonach die Anhaltspunkte in Abschnitt C V 2 a) aa des Beschlusses GS 4/69 auch auf Vollzeitarbeitskräfte anzuwenden seien, treffe hier nicht zu, weil der Kläger nicht zu den Versicherten gehöre, die nur noch qualität3u oder quantitätsmäßig erheblich eingeschränkte Leistungen erbringen könnten oder einen Arbeitsplatz nur unter Bedingungen ausfüllen könn- - 4 '.

    Es genügt daher nicht, wenn der Kläger meint, sein Wohnort Kaub sei eine Schiffer- und Winzerstadt ohne Gewerbebetriebe und er finde dort aus diesem Grund keine Arbeit° Indes kann eine besondere gesundheitliche Behinderung am Aufsuchen .betrieblicher Arbeitsstätten einen Umzug oder ein Pendeln unzumutbar erscheinen lassen und Berufsunfähigkeit begrün- 'den (s° GS 4/69, Abschn° C III).

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Das LSG ist ferner iS der Rechtsprechung des BSG davon ausgegangen, dass zur Erwerbsfähigkeit auch die ausreichende Fähigkeit gehört, Arbeitsplätze aufzusuchen, und demzufolge Erwerbsunfähigkeit trotz eines noch für leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts ausreichenden Leistungsvermögens vorliegen kann, wenn Versicherte zwar an sich noch eine Vollzeitbeschäftigung ausüben können, ihnen aber der Arbeitsmarkt dadurch praktisch verschlossen ist, dass sie entsprechende Arbeitsplätze aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen können (vgl BSG Urteile vom 17. Mai 1972 - 12 RJ 74/71 - SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO, vom 27. Mai 1977 - 5 RJ 28/76 - BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19, vom 21. September 1977 - 4 RJ 131/76 - SozR 2200 § 1246 Nr. 22, vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 52/85 - SozR 2200 § 1247 Nr. 47, vom 26. Mai 1987 - 4a RJ 21/86 - SozR 2200 § 1247 Nr. 50, vom 13. Juli 1988 - 5/4a RJ 57/87 - SozR 2200 § 1247 Nr. 53, vom 21. Februar 1989 - 5 RJ 61/88 - SozR 2200 § 1247 Nr. 56, vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 und vom 19. August 1997 - 13 RJ 89/96 - veröffentlicht in JURIS; Beschluss des Großen Senats aaO BSGE 80, 24, 35 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8, S 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 236/12

    Rente wegen Erwerbsminderung - Wegefähigkeit - öffentliche Verkehrsmittel - im

    Besondere Schwierigkeiten der persönlichen Wohnsituation gehören dementsprechend grundsätzlich nicht zum versicherten Risiko (BSG, U.v. 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 mwN; vgl. auch BSG, U.v. 17. Mai 1972 - 12 RJ 74/71 - SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO zur Zumutbarkeit eines Umzuges aus rentenrechtlicher Sicht).

    Offen ist beispielsweise, welche PKW-Wege in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sind (von 2, 5 oder 50 km Länge, in ländlichen Gebieten oder auch im Großstadtverkehr; BSG, U.v. 17. Mai 1972 - 12 RJ 74/71 - SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO spricht immerhin die Zumutbarkeit eines "Pendelns" an).

  • LSG Hessen, 16.04.1986 - L 13/11 J 1591/84

    Rentenversicherung; Leistungsminderung; Arbeitsmarkt; Verschlossen;

    2. Es gibt keinen Erfahrungssatz, daß der Fußweg zwischen Wohnung und Haltestelle sowie zwischen Haltestelle und Arbeitsplatz meist länger als 5 Minuten ist (Abweichung vom BSG - 12 RJ 74/71 - 1972-05-17).

    Soweit das BSG in seinem Urteil vom 17. Mai 1972 (12 RJ 74/71) den möglichen Fußweg zeitlich mit höchstens 5 Minuten beschreibt, und daraus das Vorliegen von Berufsunfähigkeit folgert, kann dies nicht zu einem anderen Ergebnis führen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2018 - L 2 R 549/17
    In solchen Fällen ist im Allgemeinen vielmehr ein Aufsuchen auswärtiger Arbeitsplätze durch Pendeln oder auch ein Umzug zuzumuten (BSG, U.v. 17. Mai 1972 - 12 RJ 74/71 - SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO).
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