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   BSG, 29.01.1981 - 12 RK 19/80   

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https://dejure.org/1981,10563
BSG, 29.01.1981 - 12 RK 19/80 (https://dejure.org/1981,10563)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1981 - 12 RK 19/80 (https://dejure.org/1981,10563)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1981 - 12 RK 19/80 (https://dejure.org/1981,10563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenversicherungsträger - Beratungspflicht - Rentenberater

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 29.01.1981 - 12 RK 19/80
    Das LSG hat im Anschluß Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) zutreffend entschieden, daß wirksam entrichtete Beiträge nachträglich weder aufgestockt noch verschoben werden können (vgl zuletzt BSGE 49, 76, 84 mwN).

    Allerdings ist die Klägerin durch die Beklagte anscheinend nicht ausreichend beraten worden" Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen (ua BSGE 49, 76, 84; BSG, Urteil vom 22. Februar 4980 - 42 RK 42/79 --)darauf hingewiesen, daß die Beratungspflicht des Versicherungsträgers ein wesentlicher Bestandteil des Systems sozialer Sicherung ist, weil andernfalls bei der Kompliziertheit der Rechtsmaterie eine dem Gesetzeszweck entsprechende Anwendung sozialrechtlicher Bestimmungen nicht erreicht werden kann.

  • BSG, 11.06.1980 - 12 RK 60/79

    Nachentrichtungsantrag - Konkretisierung des Nachentrichtungsbeitrags - Ablehnung

    Auszug aus BSG, 29.01.1981 - 12 RK 19/80
    Sucht der Versicherte einen solchen Rentenberater auf und erteilt dieser den erbetenen Rat, so hat der Versicherte auf andere Weise die verweigerte Beratung erhalten (vgl dazu Urteil des Senats vom 41. Juni 4980 - 12 RK 60/79 -).
  • BSG, 22.10.1998 - B 5 RJ 56/97 R

    Beratungspflicht und Hinwirkung auf rechtzeitige Antragstellung - geeignete Fälle

    Wenn das Anliegen des Ratsuchenden im Rahmen einer ersten mündlichen Beratung nicht zu klären ist oder zuviel Zeitaufwand erfordern würde, sind die Bediensteten des Rentenversicherungsträgers in der Regel verpflichtet, auf die Möglichkeit einer schriftlichen Anfrage zu verweisen oder einen neuen Beratungstermin zu vereinbaren (vgl BSG Urteil vom 29. Januar 1981 - 12 RK 19/80 - SozR 1200 § 14 Nr. 11).
  • BSG, 20.06.1990 - 1 RR 4/89

    Anforderungen an Inhalt und Umfang einer aufsichtsbehördlichen Beratung

    Ähnlich wie sich aus § 14 SGB I eine Pflicht des Leistungsträgers zur umfassenden individuellen Beratung und ein hierauf gerichteter Rechtsanspruch des Ratsuchenden ergeben (vgl zB BSG SozR 1200 § 14 Nr. 11 S 13f; BSGE 58, 283, 285 [BSG 24.07.1985 - 10 RKg 18/84] = SozR aaO Nr. 20 S 51), kann von einer dem § 89 Abs. 1 Satz 1 SGB IV genügenden Beratung nur dann gesprochen werden, wenn sie sowohl hinsichtlich der nach Meinung der Aufsichtsbehörde vorliegenden Rechtsverletzung als auch bezüglich der für ihre Behebung empfohlenen Maßnahmen den speziellen Verhältnissen, Umständen und Möglichkeiten des beratenen Versicherungsträgers Rechnung trägt.
  • BSG, 05.05.1988 - 12 RK 44/86
    Ob dabei für den Herstellungsanspruch das Prinzip der adäquaten Verursachung wie beim zivilrechtlichen Scha- densersatzanspruch oder die im Sozialrecht herrschende Kausalitätstheorie der wesentlichen Ursache in Betracht kommt, hat der Senat in seinem Urteil vom 29. Januar 1981 (SozR 1200 § 14 Nr. 11) noch offengelassen, weil sich dort das Fehlverhalten der Behörden in keinem Fall ausgewirkt hatte.
  • BSG, 08.05.2012 - B 12 R 47/11 B
    Der Kläger hat insbesondere nicht deutlich gemacht, warum sich der Umfang der Beratungspflichten des Rentenversicherungsträgers auch in diesem Zusammenhang nicht bereits anhand der umfangreichen Rechtsprechung des BSG zum Vorliegen eines Beratungsfehlers als Voraussetzung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs bestimmen lässt (zu Probeberechnungen bei der Nachentrichtung von Beiträgen zB BSG SozR 1200 § 14 Nr. 8; vgl auch BSG SozR 1200 § 14 Nr. 11 und Nr. 25).
  • SG Duisburg, 07.01.2009 - S 10 RA 58/04

    Bestimmung des Zeitpunktes für den Beginn eines Anspruchs auf eine Rente wegen

    Wenn das Anliegen des Ratsuchenden im Rahmen einer ersten mündlichen Beratung nicht zu klären ist, sind die Bediensteten des Rentenversicherungsträgers in der Regel verpflichtet, auf die Möglichkeit einer schriftlichen Anfrage bzw. Antragstellung zu verweisen oder einen neuen Beratungstermin zu vereinbaren (BSG vom 22.10.1998, Az: B 5 RJ 56/97 R unter Hinweis auf BSG vom 29.01.1981, Az: 12 RK 19/80).
  • BSG, 24.06.1982 - 12 RK 11/81
    Wie der erkennende Senat dazu bereits in seinem Urteil vom 29. Januar 1981 - 12 RK 19/80 (SozR 1200 5 14 Nr. 11) ausge- -.
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