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   BSG, 22.05.1985 - 12 RK 20/84   

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https://dejure.org/1985,2769
BSG, 22.05.1985 - 12 RK 20/84 (https://dejure.org/1985,2769)
BSG, Entscheidung vom 22.05.1985 - 12 RK 20/84 (https://dejure.org/1985,2769)
BSG, Entscheidung vom 22. Mai 1985 - 12 RK 20/84 (https://dejure.org/1985,2769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    NS-Zeit - Verfolgte Personen - Neue Staatsangehörigkeit - Verlust derdeutschen Staatsangehörigkeit - Kenntnis des Fortbestehens - Behandlung als Deutscher - Förmliche Einbürgerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 1065
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 12 RK 20/84
    Diese Verordnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wegen ihres unerträglichen Widerspruchs zur Gerechtigkeit als von Anfang an nichtig zu erachten (BVerfGE 23, 98, Leitsatz 2).

    Daß die Klägerin beim Erwerb der uruguayischen (19U8) und der argentinischen Staatsangehörigkeit (1952) den erst durch das GG angeordneten und durch die Rechtsprechung des BVerfG, insbesondere durch die Entscheidung vom 14. Februar 1968 (BVerfGE 23, 98) geklärten Fortbestand ihrer deutschen Staatsangehörigkeit kannte, ist auszuschließen.

    Um die Entscheidungsfreiheit der Verfolgten zu respektieren, wurde sie vom deutschen Staat lediglich so lange nicht als Deutsche betrachtet, als sie sich nicht durch Wohnsitzbegründung oder Antragstellung auf ihre deutsche Staatsangehörigkeit berufen hatte (BVerfGE 23, 98, 108; vgl auch BVerfGE SH, 53, 69 und Urteil des erkennenden Senats vom 22. Februar 1980 aaO).

    Dieses unterscheidet zwar zwischen Verfolgten, die eine fremde Staatsangehörigkeit erworben haben, und solchen, die dies nicht getan haben, verweist jedoch auch erstere nur dann auf den Weg der Wiedereinbürgerung" wenn sie mit dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit ihre deutsche "verloren" haben (BVerfGE 23, 98, 108).

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvR 532/56

    Wohnsitz im Sinne des Art. 116 II 2 GG

    Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 12 RK 20/84
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 8, 81, 88) setzt eine Anwendung dieser Bestimmungen voraus, daß der Betroffene im Zeitpunkt des Erwerbs der fremden Staatsangehörigkeit den damit in der Regel verbundenen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit in den Kreis seiner Überlegungen einbeziehen konnte, so daß ein Verfolgter nur dann, wenn er in Kenntnis seiner Rechtsstellung als nicht ausgebürgerter deutscher Staatsangehöriger eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erwirbt, die deutsche Staatsangehörigkeit verliert.

    Daß dies aber selbst bei einem antragsgemäßen Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit nicht der Fall gewesen zu sein braucht, hat das BVerfG in BVerfGE 8, 81, 88 ausgeführt; dem ist der erkennende Senat gefolgt.

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79

    Nachentrichtung - Antragsfrist - Angestelltenversicherungsbeitrag

    Auszug aus BSG, 22.05.1985 - 12 RK 20/84
    5 51a ArVNG bzw Art. 2 5 "9a AnVNG Nachentrichtungsberechtigten: Nur ein über den Umfang seiner Nachentrichtungsmöglichkeiten ausreichend informierter Berechtigter kann eine "motivierte" Entscheidung treffen, BSGE 50, 16, 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2007 - 12 A 2053/05

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gem. § 25 Abs. 1 Reichs- und

    - möglicherweise auch nur die grob fahrlässige Unkenntnis oder die fahrlässige Unkenntnis, ggf. kombiniert mit einer - im Regelfall - bestehenden Obliegenheit, bei hinreichenden Anhaltspunkten weitere Informationen bei sachkundigen Stellen einzuholen, etc. - als auch in Bezug auf die - kumulativ zu berücksichtigenden - Anforderungen an die hypothetische Willensbetätigung naheliegend sind - - vgl. etwa BSG, Urteil vom 22. Mai 1985 - 12 RK 20/84 -, VersR 1985, 1065 f.: wenn nicht anzunehmen ist, dass auch bei Kenntnis der deutschen Staatsangehörigkeit die fremde erworben worden wäre;.

    In diesem Kontext der Wiedergutmachung ist auch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Mai 1985 - 12 RK 20/84 -, a.a.O., zu sehen, das ebenfalls eine während der NS-Zeit ausgebürgerte" Verfolgte betraf.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2007 - 12 A 1715/05

    Anspruch auf Erteilung von Staatsangehörigkeitsausweisen; Nachweis der deutschen

    möglicherweise auch nur die grob fahrlässige Unkenntnis oder die fahrlässige Unkenntnis, ggf. kombiniert mit einer - im Regelfall - bestehenden Obliegenheit, bei hinreichenden Anhaltspunkten weitere Informationen bei sachkundigen Stellen einzuholen, etc. - als auch in Bezug auf die - kumulativ zu berücksichtigenden - Anforderungen an die hypothetische Willensbetätigung naheliegend sind - vgl. etwa BSG, Urteil vom 22. Mai 1985 - 12 RK 20/84 -, VersR 1985, 1065 f.: wenn nicht anzunehmen ist, dass auch bei Kenntnis der deutschen Staatsangehörigkeit die fremde erworben worden wäre;.

    In diesem Kontext der Wiedergutmachung ist auch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Mai 1985 - 12 RK 20/84 -, a.a.O., zu sehen, das ebenfalls eine während der NS-Zeit "ausgebürgerte" Verfolgte betraf.

  • BSG, 22.10.1998 - B 5 RJ 14/98 R

    Tschechoslowakischer Staatsangehöriger deutscher Volkszugehörigkeit - Ermittlung

    Unter Hinweis auf die Urteile des BSG vom 9. Juli 1980 (12 RK 66/79) und vom 22. Mai 1985 (12 RK 20/84) trägt er vor, ein Deutscher ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verliere seine deutsche Staatsangehörigkeit mit Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nur, wenn dieser Erwerb auf seinen oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolge.

    Davon ist auch das BSG in den Urteilen vom 22. Mai 1985 (12 RK 20/84 - SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 60) und 9. Juli 1980 (12 RK 66/79 - nicht veröffentlicht) ausgegangen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 2739/08

    Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1

    - 12 RK 20/84 -, VersR 1985, 1065 f.: wenn nicht anzunehmen ist, dass auch bei Kenntnis der deutschen Staatsangehörigkeit die fremde erworben worden wäre;.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4704/05

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Beibehaltung der deutschen

    - 12 RK 20/84 -, VersR 1985, 1065 f.: wenn nicht anzunehmen ist, dass auch bei Kenntnis der deutschen Staatsangehörigkeit die fremde erworben worden wäre;.
  • BSG, 22.10.1987 - 12 RK 49/86

    Nachentrichtung freiwilligr Rentenversicherungsbeiträge - Wirksamkeit einer

    Auch diese Voraussetzungen müssen zwar spätestens bei Ablauf der Antragsfrist vorliegen (vgl. SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 60).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 12 A 1098/06

    Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises eines nichtehelich

    - 12 RK 20/84 -, VersR 1985, 1065 f.: wenn nicht anzunehmen ist, dass auch bei Kenntnis der deutschen Staatsangehörigkeit die fremde erworben worden wäre;.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit eines in der ehemaligen UdSSR bzw.

    - 12 RK 20/84 -, VersR 1985, 1065 f.: wenn nicht anzunehmen ist, dass auch bei Kenntnis der deutschen Staatsangehörigkeit die fremde erworben worden wäre;.
  • BSG, 07.11.1995 - 12 RK 65/94

    Wirksamkeit eines Nachentrichtungsbescheids

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits früher die sachliche Zuständigkeit des Versicherungsträgers, an den der Vormerkungsantrag abgegeben worden war, auch für die Entscheidung über den beim zuerst angegangenen Versicherungsträger gestellten Nachentrichtungsantrag nicht beanstandet, und zwar in einem Fall, in welchem die Vormerkung der behaupteten Versicherungszeiten abgelehnt wurde (vgl SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 60 S 122).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2009 - 12 A 2694/07
    - 12 RK 20/84 -, VersR 1985, 1065 f.: wenn nicht anzunehmen ist, dass auch bei Kenntnis der deutschen Staatsangehörigkeit die fremde erworben worden wäre;.
  • BSG, 28.10.1993 - 12 RK 21/93

    Chile - Verfolgter - Nachentrichtung - Wiedereinbürgerung

  • BSG, 11.07.1995 - 12 RK 65/94
  • LSG Berlin, 17.02.1993 - L 6 An 25/92

    Deutsche Staatsangehörigkeit; Ausbürgerung durch NS-Behörden;

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