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   BSG, 23.05.1989 - 12 RK 23/88   

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BSG, 23.05.1989 - 12 RK 23/88 (https://dejure.org/1989,3972)
BSG, Entscheidung vom 23.05.1989 - 12 RK 23/88 (https://dejure.org/1989,3972)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 1989 - 12 RK 23/88 (https://dejure.org/1989,3972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Bundesversicherungsanstalt auf nachträgliche Beiträge eines Versicherten zur Krankenversicherung der Rentner - Rechtmäßigkeit Einbehaltung der laufenden Rente eines Versicherers zur Begleichung einer Beitragsschuld - Nachholung eines Beitragsabzugs im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74

    Verfassungsmäßigkeit des Pfändungsausschlusses hinsichtlich des

    Auszug aus BSG, 23.05.1989 - 12 RK 23/88
    Jedenfalls aus diesem Grunde ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 39, 169, 193 f.; 40, 121, 140 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74]; 46, 55, 66) für die "Übergangszeit" bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts eine Verfassungswidrigkeit zu verneinen.
  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 30/88

    Schuldhaftes Unterlassen einer Zahlstelle von Versorgungsbezügen bei der

    Auszug aus BSG, 23.05.1989 - 12 RK 23/88
    Zwar war bei den Renten die Nachholung selbst dann zulässig, wenn den Rentenversicherungsträger am Unterbleiben des Einbehalts ein Verschulden traf, allerdings in den beschriebenen Grenzen Des § 51 Abs. 2 SGB 1, an denen eine Nachholung u.U. ganz scheitern konnte; dagegen wurde der Empfänger von Versorgungsbezügen bei einem Verschulden der Zahlstelle (oder der Krankenkasse, vgl. das Urteil des Senats vom 23. Mai 1989 - 12 RK 30/88 -) bis auf den im nächsten Monat nachholbaren Einbehalt in jedem Falle frei.
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BSG, 23.05.1989 - 12 RK 23/88
    Jedenfalls aus diesem Grunde ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 39, 169, 193 f.; 40, 121, 140 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74]; 46, 55, 66) für die "Übergangszeit" bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts eine Verfassungswidrigkeit zu verneinen.
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus BSG, 23.05.1989 - 12 RK 23/88
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist zwar als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-) auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung für zurückliegende Zeiten anerkannt (BSGE 47, 194, 196 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BSG, 23.05.1989 - 12 RK 23/88
    Jedenfalls aus diesem Grunde ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 39, 169, 193 f.; 40, 121, 140 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74]; 46, 55, 66) für die "Übergangszeit" bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts eine Verfassungswidrigkeit zu verneinen.
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    a) Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 mwN; BSG Urteil vom 23. Mai 1989 - 12 RK 23/88, USK 8964).
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 6/14 R

    Krankenversicherung der Rentner - Beitragsnachforderung - Befugnis des

    Die Beigeladene und die Beklagte haben die vom LSG zugelassene Revision eingelegt; sie rügen eine Verletzung von § 255 SGB V. Nach Ansicht der Beigeladenen ist von der in § 255 Abs. 1 und 2 SGB V explizit geregelten Einbehaltungsbefugnis auch umfasst festzustellen, in welcher Höhe die Rente der Beitragspflicht unterliegt, und die Krankenversicherungsbeiträge zu berechnen (Hinweis auf BSG Urteil vom 23.5.1989 - 12 RK 23/88) .

    Für die von der Beklagten und der Beigeladenen vertretene Rechtsauffassung können schließlich die Urteile des Senats vom 23.5.1989 zu der - dem § 255 Abs. 2 S 1 SGB V entsprechenden - aus § 393a Abs. 1 RVO hergeleiteten, früheren Rechtslage beim Unterbleiben einer Einbehaltung von Beiträgen aus der Rente herangezogen werden (BSG SozR 2200 § 393a Nr. 3; BSG Urteil vom 23.5.1989 - 12 RK 23/88 - Juris) .

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/03 R

    Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung

    a) Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 mwN; BSG Urteil vom 23. Mai 1989 - 12 RK 23/88, USK 8964).

    a) Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 mwN; BSG Urteil vom 23. Mai 1989 - 12 RK 23/88, USK 8964).

    a) Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 mwN; BSG Urteil vom 23. Mai 1989 - 12 RK 23/88, USK 8964).

    a) Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 mwN; BSG Urteil vom 23. Mai 1989 - 12 RK 23/88, USK 8964).

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