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   BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89   

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BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89 (https://dejure.org/1990,927)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1990 - 12 RK 27/89 (https://dejure.org/1990,927)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1990 - 12 RK 27/89 (https://dejure.org/1990,927)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 290
  • NZA 1991, 493
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 66/87

    Nachholung der Einbehaltung von Krankenversicherungsbeiträgen von der Rente

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89
    Daß es sich insoweit um eine Aufrechnung handelt, hat der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 23. Mai 1989 (SozR 2200 § 393a Nr. 3) für den ähnlich zu beurteilenden Abzug des Eigenanteils des Rentners an seinen Krankenversicherungsbeiträgen von der Rente angenommen.

    In der Rechtspr ist die Frage andeutungsweise ebenfalls eher bejaht worden (vgl BSG SozR 2200 § 29 Nr. 14; SozR 2200 § 393a Nr. 3), jedoch nicht ausdrücklich entschieden, sondern offen gelassen worden (BSGE 56, 266, 269 = SozR 2200 § 1418 Nr. 8).

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 13/89

    Sozialversicherungsbeitrag - Umlage gemäß § 14 LFZG - Verjährung -

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89
    Ob im Verhältnis von Arbeitgebern zu Arbeitnehmern auch die für Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge geltende dreißigjährige Verjährungsfrist des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV anwendbar sein könnte, ist hier nicht zu entscheiden, weil die Klägerin die Arbeitnehmeranteile nicht vorsätzlich vorenthalten hat (zum Begriff des vorsätzlichen Vorenthaltens vgl das Urteil des Senats vom 21. Juni 1990 - 12 RK 13/89).
  • BSG, 17.12.1964 - 3 RK 65/62

    Beiträge zur Kranken- und Angestelltenversicherung ; Beachtung einer

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89
    Vor Inkrafttreten des § 25 SGB IV am 1. Juli 1977 war die damals geltende zweijährige Verjährung (§ 29 Abs. 1 RVO) nach Praxis und Rechtspr (vgl BSGE 22, 173, 176 ff = SozR Nr. 8 zu § 1399 RVO; BSGE 25, 73, 74 f = SozR Nr. 12 zu § 29 RVO) von Amts wegen zu beachten.
  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 55/88

    Rente - Beitragsstreitigkeit - Verjährung

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89
    Die Verjährung ist nicht unterbrochen worden, insbesondere nicht durch eine Beiladung der Klägerin zu den Prozessen, in denen andere "Werkvertragsnehmerinnen" die Versicherungs- und Beitragspflicht erstritten haben (vgl zu ähnlichen Fragen im Verhältnis zwischen Arbeitgeber, Einzugsstelle und Arbeitnehmer das Urteil des Senats vom 21. Februar 1990, BSGE 66, 222 = SozR 3 - 2400 § 25 Nr. 1).
  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89
    Mit diesen Ansprüchen sind in erster Linie die Beitragsforderungen der Versicherungsträger gegen Versicherte und Arbeitgeber gemeint (vgl auch die Begr des Regierungsentw BT-Drucks 7/4122, S 34 zum damaligen § 26).
  • BSG, 30.01.1958 - 4 RJ 270/56
    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89
    Unerheblich ist deshalb, daß sich die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auch ausdrücklich auf sie berufen hat, was im übrigen im Revisionsverfahren nicht mehr wirksam geschehen konnte (BSGE 6, 283, 288).
  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 48/82

    Nachentrichtungsbegehren des Versicherten - Verjährung der Beitragsforderung -

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89
    In der Rechtspr ist die Frage andeutungsweise ebenfalls eher bejaht worden (vgl BSG SozR 2200 § 29 Nr. 14; SozR 2200 § 393a Nr. 3), jedoch nicht ausdrücklich entschieden, sondern offen gelassen worden (BSGE 56, 266, 269 = SozR 2200 § 1418 Nr. 8).
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 4/64

    Anspruch auf Beitragsrückstände - Verjährungsunterbrechung - Beginn der neuen

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89
    Vor Inkrafttreten des § 25 SGB IV am 1. Juli 1977 war die damals geltende zweijährige Verjährung (§ 29 Abs. 1 RVO) nach Praxis und Rechtspr (vgl BSGE 22, 173, 176 ff = SozR Nr. 8 zu § 1399 RVO; BSGE 25, 73, 74 f = SozR Nr. 12 zu § 29 RVO) von Amts wegen zu beachten.
  • BSG, 07.06.1979 - 12 RK 13/78

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber -

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89
    Das Landessozialgericht (LSG) hat zutreffend die gegen die Beklagte zu 2) gerichtete Feststellungsklage für zulässig gehalten, insbesondere für sie den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit mit Recht bejaht (BSGE 48, 195 = SozR 2200 § 394 Nr. 1).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Im Urteil vom 25. Oktober 1990 (- 12 RK 27/89 - BSGE 67, 290, 292) hat auch das Bundessozialgericht die Auffassung vertreten, daß "im Abzug vom Arbeitsentgelt zugleich konkludent die Aufrechnung des Arbeitgebers mit einer eigenen Forderung auf die Arbeitnehmeranteile an den Beiträgen gegen die Lohnforderung des Arbeitnehmers liegt".
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 KR 21/19 R

    Sozialversicherungspflicht des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers einer

    a) Dass die Verjährung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV nicht von Amts wegen, sondern nur auf eine entsprechende Einrede zu beachten ist, folgt aus Wortlaut sowie Sinn und Zweck (dazu ) , Systematik (dazu ) und Entstehungsgeschichte (dazu ) insbesondere des § 25 Abs. 2 Satz 1 SGB IV (offen noch BSG Urteil vom 13.8.1996 - 12 RK 76/94 - SozR 3-2400 § 25 Nr. 6; zu einer Sonderkonstellation vgl BSG Urteil vom 25.10.1990 - 12 RK 27/89 - BSGE 67, 290 = SozR 3-2400 § 25 Nr. 2: "hier von Amts wegen zu beachten") .
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Im Nichtauszahlen des entsprechenden Teils des Arbeitsentgelts unter Hinweis auf die Beitragslast liegt die Erhebung des Erfüllungseinwandes gegen die Lohn- bzw Gehaltsforderung des Arbeitnehmers; der Arbeitgeber muß (und kann) hierfür gegen den Arbeitnehmer keinen vollstreckbaren Titel erstreiten (vgl auch BSGE 67, 290, 292 = SozR 3-2400 § 25 Nr. 2 S 8).
  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 122/95

    Gesetzliche Verzugszinsen für Ansprüche auf Arbeitsentgelt

    Zwar hat das Bundessozialgericht in dem Abzug vom Arbeitsentgelt eine konkludente Aufrechnungserklärung gesehen (BSG 25. Oktober 1990 - 12 RK 27/89 - BSGE 67, 290, 292).
  • BVerwG, 15.12.2016 - 2 C 31.15

    Absenkung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen

    Den Arbeitnehmeranteil macht der Arbeitgeber, der dem Grunde nach zunächst den vollen Gesamtsozialversicherungsbeitrag abführt (§ 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV), gegenüber dem Arbeitnehmer durch Abzug vom Arbeitsentgelt (§ 28g Satz 2 SGB IV) im Wege der Aufrechnung geltend (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1990 - 12 RK 27/89 - BSGE 67, 290 Rn. 21).
  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Die Verjährung ist unabhängig von der in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärten Frage, ob die Verjährung von Beitragsansprüchen auch von Amts wegen zu beachten ist (vgl BSGE 66, 290, 293 f = SozR 3-2400 § 25 Nr. 2 S 10 mwN), schon deshalb beachtlich, weil die Beigeladene zu 2) - wie das SG in den Gründen seiner Entscheidung festgestellt hat - die Verjährungseinrede erhoben hat.
  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 78/93

    Besondere Härte iS. des § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO

    Denn im Hinblick auf die zu erwartende Rechtstreue der Beklagten als juristische Person des öffentlichen Rechts ist davon auszugehen, daß sie die gebotenen Folgerungen aus dem Feststellungsurteil ziehen, d.h. die Verjährung beachten wird, zumal die Verjährung von Foderungen der Leistungsträger gegen den Bürger nach überwiegender Meinung ohnehin von Amts wegen zu beachten ist (vgl. zu § 25 Abs. 2 SGB IV, BSGE 67, 290, 293f. = SozR 3-2400 § 2 Nr. 2; Wiesner in Schroeder-Printzen ua, Komm z SGB X, 2. Aufl, § 50 Rz 5.2).
  • LSG Bayern, 11.09.2008 - L 8 AL 236/06

    Arbeitslosenversicherung - Ansprüche der Einzugsstelle auf Pflichtbeiträge für

    Eine solche Beschränkung ergibt sich auch nicht aus der historischen Auslegung, Vielmehr lassen es die bereits in Bezug genommenen Gesetzesmaterialien zu, unter den Ansprüchen auf Beiträge auch die Ansprüche der Einzugsstellen gegen die Arbeitgeber zu verstehen (ebenso für Ansprüche der Arbeitgeber gegen die Arbeitnehmer auf die Arbeitnehmeranteile an den Beiträgen BSG, Urteil vom 25.10.1990, 12 RK 27/89 juris 23).

    Zudem kann, wenn für die Ansprüche der Arbeitgeber gegen die schutzbedürftigen Arbeitnehmer keine längere Verjährung gilt, für die Verjährungsfrist der Beitragsforderungen der Einzugsstellen gegen die Arbeitgeber nichts anderes gelten (BSG, Urteil vom 25.10.1990, 12 RK 27/89 juris Rn 23).

    Die Fälligkeit des Anspruchs des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf dessen Beitragsanteil tritt schon bei Auszahlung des Arbeitsentgelts ein, auf das die Beiträge zu entrichten sind (BSG, Urteil vom 25.10.1990, 12 RK 27/89 juris Rn 27).

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 P R

    Feststellungsklage des Arbeitnehmers über Aufteilung der Beitragslast gegen den

    Nur hinsichtlich des Beitragsabzugsverfahrens sind die vom LSG herangezogenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7. Juni 1979 (BSGE 48, 195 = SozR 2200 § 394 Nr. 1) und 25. Oktober 1990 (BSGE 67, 290 = SozR 3-2400 § 25 Nr. 2) ergangen.
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 15/99 R

    Verjährungsfristen beim Schadensersatzanspruch gegen die Einzugsstelle

    So hat der erkennende Senat sie schon auf den Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf die Arbeitnehmeranteile an Beiträgen (BSGE 67, 290, 293 = SozR 3-2400 § 25 Nr. 2) und auf den Anspruch des Rentenversicherungsträgers gegen die Einzugsstelle auf Auszahlung der eingezogenen Beiträge und der darauf entfallenden Zinsen angewandt (BSGE 73, 106, 112 = SozR 3-2200 § 1436 Nr. 1 S 6).

    Eine solche Grenze ist die Verjährung, die im Verhältnis der Einzugsstelle zum Arbeitgeber entweder von Amts wegen zu beachten ist (BSGE 67, 290, 293 f = SozR 3-2400 § 25 Nr. 2 S 10; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 20) oder regelmäßig mit der Einrede geltend gemacht wird.

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R

    Aufteilung der Beitragslast in der sozialen Pflegeversicherung bei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2022 - L 2 BA 47/20

    Ankündigungsrechtsprechung; äußerer Ablauf der Lehrtätigkeit; funktionsgerecht

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93

    Selbstständige - Feiwillige Weiterversicherung - Pflichtbeiträge

  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92

    Festsetzung von Unfallversicherungsbeiträgen als versicherungspflichtiger

  • BSG, 22.09.1993 - 12 RK 16/91

    Rentenversicherungsbeiträge - Einzugsstelle - Termingeld - Zinsen - Verjährung

  • LSG Sachsen, 26.08.1998 - L 1 KN 40/97
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2023 - L 10 KR 259/22

    Bundeswehr: Landeskundlicher Berater und Übersetzer grundsätzlich

  • FG Münster, 16.06.2004 - 1 K 6434/01

    Steuerbescheid, Änderung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - L 3 R 106/09

    Rentenversicherung

  • BSG, 11.07.1991 - 12 RK 30/89

    Anspruch auf Arbeitgeberanteil nach dem allgemeinen Beitragssatz der AOK für

  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 31/90

    Verjährung bei der Beanstandung von Beiträgen

  • FG Münster, 02.06.2003 - 13 K 1381/02

    Arbeitnehmeranteil ist Arbeitslohn

  • SG Osnabrück, 06.09.2011 - S 16 AS 1041/10
  • LSG Sachsen, 10.06.1998 - L 1 P 1/96
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